CASE 13  

Regel 11 Wind von der gleichen Seite mit Überlappung
Regel 14 Berührung vermeiden
Regel 15 Wegerecht erlangen
Regel 16.1 Kurs ändern
Regel 17 Wind von der gleichen Seite, richtiger Kurs
Definition Richtiger Kurs

Vor seinem Startsignal verstößt ein Lee-Boot gegen keine Regel, wenn es höher als ein Luv-Boot segelt.

Zusammenfassung des Falles
Als die zwei 14-Fuß-Dinghys vor dem Startsignal manövrierten, überquerten sie die Startlinie. Beim Abfallen zur Vorstartseite erreichte L, die zuvor in Luv war, eine Lee-Position, indem sie an Was Heck vorbeisegelte. Kurz nach Position 4 luvte L bis auf Am-Wind-Kurs und segelte gerade auf das Backbord-Ende der Startlinie zu. W segelte in der Zwischenzeit mit offenen Schoten etwas langsamer die Linie entlang. In Position 5 gab es eine Berührung zwischen dem Großbaum von W und der Luvwant von L. L protestierte wegen Verstoßes gegen Regel 11. W machte einen Gegenprotest wegen Verstoßes gegen die Regeln 12 und 15.

Das Schiedsgericht fand, dass L wegen Regel 11 Wegerechtboot von dem Zeitpunkt ab war, als es seinen geraden Kurs beibehielt bis zum Zeitpunkt der Berührung. W hatte ausreichend Platz zum sich freihalten, auch wenn es dabei die Startlinie zu früh hätte überqueren müssen. Deshalb wurde W's Protest abgelehnt und L's Protest stattgegeben. W ging unter Bezug auf Regel 16.1 in die Berufung.

Entscheidung
Die Berufung von W wird abgewiesen. Zwischen den Positionen 2 und 3 erreichte L eine Lee-Überlappung zu W und erlangte Wegerecht nach Regel 11 mit der Auflage von Regel 15, anfangs W Raum zum Freihalten zu geben. L kam der Forderung von Regel 15 nach, da es W Raum zum Freihalten gab. Kurz nach Position 4 als L auf einen Amwindkurs luvte musste es nach Regel 16.1 W den Raum zum frei halten geben und tat dies. L war klar achteraus von W und innerhalb eines Abstands von zwei ihrer Rumpflängen als es eine Überlappung in Lee von W erreichte. Deshalb durfte es wegen Regel 17 nicht höher segeln als seinen richtigen Kurs. Jedoch hatte es vor dem Startsignal keinen richtigen Kurs (siehe Definition "Richtiger Kurs") und das Startsignal war bis nach dem Vorfall noch nicht gegeben. Deshalb verstieß das Luven von L nicht gegen Regel 17 und es war berechtigt höher zu segeln als es tatsächlich tat, sogar bis in den Wind, sofern es dabei Regel 16.1 beachtete. Nachdem L die Überlappung in L von W erreichte, war W durch Regel 11 verpflichtet sich frei zu halten. Dies tat es aber nicht und deshalb bleibt ihre Disqualifikation wegen Verstoßes gegen Regel 11 bestehen. Zusätzlich verstieß W gegen Regel 14, denn es hätte die Berührung mit L vermeiden können. L verstieß ebenfalls gegen Regel 14, denn es hätte leicht etwas abfallen können und so die Berührung vermeiden. Sie wird dafür aber nicht bestraft, da es keinen Schaden oder Verletzung gab.

RYA 1965/10