Regel 30.3 Start Strafen: Schwarze Flaggen Regel
Wenn ein Boot nach einem allgemeinen Rückruf sieht, dass seine Segelnummer ausgehängt wurde und es gemäß dem zweiten Satz von Regel 30.3 durch die Wettfahrtleitung disqualifiziert wurde und es der Meinung ist, dass die Wettfahrtleitung einen Fehler gemacht hat, besteht ihre einzige Möglichkeit darin, nicht zu starten und anschließend Antrag auf Wiedergutmachung einzureichen. Wenn die Wettfahrtleitung jedoch seine Nummer nicht anzeigt und es beim Wiederholungsstart mitsegelt, sollte es BFD gewertet werden aber nicht DNE.
Angenommene Tatsachen
Die Wettfahrleitung setzte die Schwarze Flagge als Vorbereitungssignal für
den Start einer Klasse. Boot A wurde im Dreieck aus Startlinie und erster Bahnmarke
während der letzten Minute vor seinem Startsignal erkannt. Nach dem Startsignal
signalisierte die Wettfahrtleitung einen allgemeinen Rückruf. Die Wettfahrtleitung
disqualifizierte Boot A ohne eine Verhandlung wegen Verstoßes gegen Regel
30.3.
Frage 1
Wenn ein Boot der Meinung ist dass es bei einem allgemeinen Rückruf nicht
Regel 30.3 verletzt hat, aber angezeigt wird, kann es dann beim Wiederholungsstart
teilnehmen und Wiedergutmachung verlangen.
Antwort 1
Regel 30.3 verlangt eindeutig, dass es nicht bei einem Wiederholungsstart teilnehmen
darf und legt fest, dass seine Disqualifikation zu einer nicht streichbaren
Disqualifikation wird, wenn es das trotzdem tut. Ihre einzige Möglichkeit
besteht darin, Wiedergutmachung zu verlangen, die dann normalerweise auf Grundlage
der Ergebnisse der anderen Wettfahrten zu berechnen ist.
Zusätzliche angenommene Tatsachen zu Frage 2d
Die Wettfahrtleitung versäumt es A´s Nummer vor dem nächsten
Ankündigungssignal anzuzeigen und A segelt in der Wettfahrt als sie erneut
gestartet wird.
Frage 2
Hat A Anrecht auf seine Zieldurchgangsposition?
Antwort 2
Nein. Das Boot sollte disqualifiziert werden, wie es durch den zweiten Satz
der Regel 30.3 verlangt wird. Wenn jedoch die Wettfahrtleitung den Fehler machte
und seine Segelnummer nicht zwischen dem Allgemeinen Rückruf und dem nächsten
Ankündigungssignal angezeigt hat, sollte es BFD(Nach Regel 30.3 disqualifiziert)
und nicht DNE (Nicht streichbare Disqualifikation nach Regel 90.3(b)) gewertet
werden. Verlangt sie Wiedergutmachung mit der Forderung in ihrer Zielplatzierung
gewertet zu werden, weil die Wettfahrtleitung ihre Segelnummer irrtümlicherweise
nicht gezeigt hat, sollte dieser Antrag abgewiesen werden. Das nicht anzeigen
der Segelnummer ist zwar ein Fehler der Wettfahrtleitung, aber diese Unterlassung
hat nicht seine Zielplatzierung verändert, sondern diese wurde durch ihre
Anwesenheit auf der Kursseite der Startlinie in der letzten Minute vor dem Start
bewirkt. Wenn es jedoch als DNE gewertet wurde, sollte es Wiedergutmachung in
der Form bekommen, dass seine Wertung in BFD geändert wird.
RYA 2000/1