Regel C8.3(c) Durch Bahnschiedsrichter veranlasste Strafen - Unsportliches Verhalten
Frage
Nachdem die Bahnschiedsrichter auf Grund der Y-Flagge eines Bootes
ihre Entscheidung signalisieren, machen Personen auf einem der Boote
klar, dass sie über die Entscheidung nicht glücklich sind. Sollten
die Bahnschiedsrichter nach Regel C8.3(c) eine Strafe wegen
Verstoßes gegen sportliches Verhalten aussprechen?
Antwort
Dies hängt von den Worten, der Art wie diese Worte vorgebracht
werden und allen anderen damit zusammenhängenden Gesten und
Handlungen der Mannschaft des Bootes ab. Wenn sie nur ihre
Unzufriedenheit oder Enttäuschung oder ihre Meinung, dass die
Entscheidung falsch ist, ausdrücken, so ist eine Strafe nicht
angebracht. Wenn es jedoch darauf hinausläuft, dass sie behaupten
die Bahnschiedsrichter seien unfähig oder gegenüber dem
bestraften Boot voreingenommen, so kann eine Strafe gerechtfertigt
sein, egal ob diese Behauptung auf die Bahnschiedsrichter bezogen ist
oder auch auf andere, die in der Nähe sind. Wenn die Behauptung
eine klare Beleidigung der Bahnschiedsrichter ist, so sollte eine
Strafe ausgesprochen werden.