Regel C5 Signale durch
Bahnschiedsrichter
Regel C6.5 Proteste und Anträge auf
Wiedergutmachung durch ein Boot: Entscheidungen von Bahnschiedsrichtern
Regel C7.2(b) Strafsystem: Alle Strafen
Frage 1
Gelb zeigt die Y-Flagge. Blau führt, sowie es die Y-Flagge von
Gelb sieht und bevor die Bahnschiedsrichter eine Entscheidung
signalisieren, eine Strafdrehung aus. Wie ist zu entscheiden?
Antwort 1
Die "Grün-Weiße" Flagge ist zu zeigen. Regel C7.2(b) erlaubt
einem Boot eine Strafe anzunehmen, bevor diese angezeigt wird. Regel
C5.1 besagt, dass die "Grün-Weiße" Flagge bedeutet: "Keine
Strafe". Hier ist keine Strafe notwendig, da sie bereits angenommen ist.
Frage 2
Wäre die Antwort anders, wenn Gelb noch eine ausstehende Strafe
hat?
Antwort 2
Nein. Die Bahnschiedsrichter würden die "Grün-Weiße"
Flagge zeigen und die Strafe von Gelb bliebe bestehen.
Frage 3
Kurz vor Ende der Kreuzstrecke entscheiden die
Bahnschiedsrichter, Blau zu bestrafen, warten aber mit dem Signal, bis
Blau die Bahnmarke gerundet hat. Blau führt aber die Strafe vor
dem Runden der Bahnmarke aus. Ist dies erlaubt?
Antwort 3
Ja - siehe Antwort 1. Sie darf jedoch wegen Regel C7.3(b) keinen Teil
der Strafdrehung innerhalb der Zone einer Bahnmarke ausführen.
Frage 4
Gelb, das eine Strafe hat, verletzt eine Wegerechtsregel, Blau
protestiert, Gelb sieht die Y-Flagge von Blau und nimmt ihre Strafe an,
bevor sie von den Bahnschiedsrichtern signalisiert wird. Zum Zeitpunkt,
als es die Y-Flagge sieht, ist es dabei eine Bahnmarke zu runden. Soll
es seine Strafe auf dem Bahnschenkel annehmen, auf dem es ist oder auf
dem Bahnschenkel, wenn die Bahnschiedsrichter ihre Strafe anzeigen?
Antwort 4
Nimmt ein Boot eine Strafe an, bevor sie angezeigt wird, soll es die
Strafe auf dem Bahnschenkel annehmen auf dem es ist.