CASE 35  

Regel 20.1 (b) Raum zum Wenden an einem Hindernis

Wenn ein Boot angerufen wurde, Raum zum Wenden zu geben, und antwortet "Wenden Sie!" und das rufende Boot ist dann in der Lage zu wenden und dem angerufenen Boot auszuweichen, hat das angerufene Boot seine Verpflichtung von Regel 20.1(b) erfüllt.

Zusammenfassung des Falles
Als zwei am Wind segelnde Boote sich der Küste näherten, verlangte L von W Raum zum Wenden, worauf W antwortete: "Wenden Sie!" und L wendete sofort. Nach der Wende fiel L in guter Seemannschaft ab und passierte hinter W, was ihm in einem Abstand von etwa einem Meter oder mehr gelang. L protestierte gegen W wegen Verstoßes gegen Regel 20.1(b). Das Schiedsgericht entschied, dass W nicht ausreichend Raum gegeben hat, wie es nach Regel 20.1(b) verpflichtet war und disqualifizierte es. W ging in die Berufung.

Entscheidung
W's Berufung wird stattgegeben. L hat durch sein Handeln gezeigt, dass es wenden konnte und frei von W kam. Deshalb hat W seine Verpflichtung nach Regel 20.1(b) erfüllt.

USSA 1976/189