CASE 08  

Regel 42.1 Vortrieb:Grundregel
Regel 42.2(d) Vortrieb:Verbotene Handlungen

Ein Boot, das mit guter Geschwindigkeit Raumwind segelt, verletzt nicht Regel 42, wenn der Steuermann die Wellen eines vorbeifahrenden Schiffes erwartet und nutzt und bei jeder Welle auf diese abgestimmte Ruderbewegungen durchführt. Dies ist nicht Wriggen, sondern Ausnutzen der natürlichen Auswirkung der Wellen auf den Rumpf.

Zusammenfassung des Falles
Zwei Jollen A und B segeln raumschots bei 8 Knoten Wind nahezu Rumpfgeschwindigkeit. Ein großes Motorboot überholte sie parallel in Lee und erzeugte einige große Wellen. Immer wenn eine Welle von hinten kam, bewegte der Steuermann von A seine Pinne über die Mitschiffslinie hinaus und bewirkte eine Reihe von Kursänderungen, die rhythmisch auf den Durchgang der Welle unter seinem Boot abgestimmt waren. Dies geschah nur, wenn die durch das Motorboot erzeugten Wellen das Boot trafen. B protestierte gegen A wegen Verletzung von Regel 42.2(d)-Wriggen. Das Schiedsgericht disqualifizierte A. A ging in die Berufung.

Entscheidung:
Der Berufung von A wird stattgegeben; A wird wieder eingesetzt.
Die Handlung war zwar wiederholt aber nicht kraftvoll. Jede Geschwindigkeitssteigerung ergab sich nicht aus der direkten Ruderbewegung sondern daraus, das Boot richtig zu positionieren, dass es durch die Wellenbewegung einen Vorteil hat. Dies ist in Einklang mit Regel 42.1. Um dies zu tun, kann der Steuermann seine Pinne bewegen, wie er dies für richtig hält, vorausgesetzt diese Bewegungen verstoßen nicht gegen Regel 42.2(d).

USSA 1962/91