Regel C7.2(a)(1) Strafsystem: Alle Strafen - Strafen
auf Kursen zu einer Luvbahnmarke
Regel C7.2(a)(2) Strafsystem: Alle Strafen - Strafen auf Kursen
zu einer Leebahnmarke oder zur Ziellinie
Frage
Die erforderlichen Strafen sind verschieden, wenn ein Boot auf eine
Luvbahnmarke oder eine Leebahnmarke zusegelt. Weil es über die
Bahnmarke hinausgesegelt ist oder weil der Wind seine Richtung
geändert hat kann ein Boot vor dem Wind auf eine Bahnmarke
zusegeln, die Luvbahnmarke hätte sein sollen oder Amwind auf eine
Bahnmarke, die Leebahnmarke hätte sein sollen. Welche Strafen sind
dann erforderlich?
Antwort
Es ist davon auszugehen, dass ein Boot auf eine Luvbahnmarke bzw. auf
eine Leebahnmarke zusegelt, wenn die Bahnmarke in den Segelanweisungen
als Luvbahnmarke bzw. Leebahnmarke beschrieben ist. Die Beschreibung
kann durch Worte ausgedrückt sein oder durch eine Skizze gezeigt
werden, in der die Windrichtung enthalten ist oder auch durch die
Bezeichnung "Luvmarke" bzw. "Leemarke".
In einem üblichen Match-Race Kurs mit zwei Kreuz- und zwei Vorwindschenkeln wird angenommen, dass das Boot den ersten und dritten Schenkel auf eine Luvbahnmarke zusegelt und den zweiten Schenkel auf eine Leebahnmarke unabhängig vom Kurs des Bootes oder der Windrichtung.
Da ein Boot über eine Bahnmarke hinaus gesegelt sein kann, oder weil der Wind eine neue Richtung hat, kann es vorkommen, dass ein Boot Amwind segelt, während es auf einem Schenkel der Bahn ist, der zu einer Leebahnmarke führt oder vor dem Wind, während es auf eine Luvbahnmarke zusegelt.