Regel 18.1 Bahnmarken-Raum; Geltungsbereich von Regel
18
Regel 18.2 Bahnmarken-Raum geben
Frage 1
Gelb mit Wind von Steuerbord und Blau mit Wind von Backbord nähern
sich beide Amwind der Luvbahnmarke. Blau fällt ab und passiert
Gelb am Heck. Gelb luvt behutsam an und bleibt neben der Bahnmarke
beinahe im Wind stehen. Während Gelb luvt, wendet Blau auf Wind
von Steuerbord und fällt zur Bahnmarke ab. Gelb gibt keinen Raum
an der Bahnmarke und Blau luvt um eine Berührung zu vermeiden.
Blau zeigt eine Y-Flagge. Wie ist zu entscheiden?
Antwort 1
Als Gelb die Zone erreicht, haben die Boote Wind von verschiedener Seite
auf einer Kreuz nach Luv. Deshalb gilt Regel 18 nicht. Als Blau durch
den Wind ging, überlappen beide Boote mit Wind von der gleichen
Seite und beide sind in der Zone. Deshalb gilt nun Regel 18. Als das
erste der beiden Boote die Zone erreichte, bestand weder eine Überlappung
noch war eines klar voraus und das andere klar achteraus. Regel 18.2(a)
und 18.2(e) gilt nun und verlangt, dass Gelb dem innen liegenden Blau
Bahnmarken-Raum geben muss, vorausgesetzt es konnta das seit dem Zeitpunkt
als die Überlappung begann.
Wenn Gelb nicht Bahnmarken-Raum für Blau geben konnte, gilt Regel
18.2(e). Die Grün gelbe Flagge ist zu zeigen.
Wenn Gelb den Bahnmarken-Raum für Blau geben konnte, es aber nicht
getan hat, verletzt es Regel 18.2(a) und Gelb ist zu bestrafen.
Frage 2
Wäre die Antwort anders, wenn Blau seine Wende außerhalb der
Zone vollendet hätte?