Regel 15 Wegerecht erlangen
Regel 17 Wind von der gleichen Seite; Richtiger Kurs
Regel 18.2 Bahnmarken-Raum geben
Definition Bahnmarken-Raum
Frage 1 Antwort 1 18.2(e) gilt und Gelb muss nur dann Bahnmarken-Raum geben, wenn es ab dem Zeitpunkt, an dem die Überlappung begann, dazu in der Lage ist. Da Gelb nicht in der Lage ist, Bahnmarken-Raum zu geben, muss es ihn nicht geben. Wurde die Überlappung durch Abfallen von Blau hergestellt, dann gilt Regel 15 und Blau muss anfangs Gelb Raum zum Frei halten geben. Wenn Gelb sich nicht frei halten kann, ist Blau zu bestrafen. Wurde die Überlappung durch Abfallen von Gelb hergestellt, dann erlangt Blau Wegerecht zumindest zum Teil durch eine Handlung von Gelb. Deshalb gilt der zweite Teil von Regel 15 und Blau muss Gelb nicht Raum zum Frei halten geben. Gelb ist zu bestrafen. Da die Überlappung von klar achteraus hergestellt wird gilt Regel 17. |
Frage 2 Antwort 2 |