CALL UMP 13          

Regel 11         Wind von der gleichen Seite, mit Überlappung
Abschnitt C     An Bahnmarken und Hindernissen: Vorwort
Regel 19.2(b)  Raum geben an einem Hindernis

Frage 1
Blau und Gelb nähern sich dem Startschiff-Ende der Startlinie. Wie sollen die Bahnschiedsrichter entscheiden, ob sie sich einer Startbahnmarke nähern um zu starten?

Antwort 1
In jedem der drei Diagramme a, b und c können die Boote sich der Startbahnmarke zu nähern um zu starten. Die Bahnschiedsrichter sollen die Geschwindigkeit und den Kurs der Boote bei den vorherrschenden Bedingungen und die verbleibende Zeit bis zum Startsignal berücksichtigen um zu entscheiden, ob sie sich einer Startbahnmarke nähern um zu starten. Da Startlinien im Match-Race kurz sind, können sie auch das entfernte Ende der Startlinie ansteuern. Solange jedoch nicht beide Bahnschiedsrichter der Meinung sind, dass sie sich zum Starten nähern, sollen sie entscheiden, dass sie es nicht tun (siehe Call GEN 01).

Frage 2

Vor dem Start segeln Blau und Gelb auf der Kursseite der Startlinie vor dem Wind mit Wind von Backbord. Blau gibt Gelb Raum um das Startschiff zu passieren. Eine Y-Flagge wird gezeigt. Wie ist zu entscheiden?

Antwort 2
Ein Boot kann sich nicht einer Bahnmarke nähern um zu starten, sofern es sich nicht der Bahnmarke auf der vorgeschriebenen Seite nähert. Gelb hatte in Position 1 Anspruch auf Raum nach Regel 19.2(b), der gegeben wurde. Dies gilt auch, wenn beide Boote wegen Frühstarts zurückgerufen wurden. Die "Grün-Weiße" Flagge ist zu zeigen.