Regel 19, Raum zum Passieren eines Hindernisses
CASE 3
Ein mit Wind von Backbord segelndes Lee-Boot, das Raum zum Wenden wegen
eines mit Wind von Steuerbord kommenden Boot, das ein Hindernis ist, verlangt,
ist nicht verpflichtet vorauszuahnen, dass das Luv-Boot seiner Verpflichtung
sofort zu wenden oder anderweitig Raum zu gewähren nicht nachkommt.
CASE 11
Wenn Boote an einem Hindernis, einschließlich einem Wegerechtboot überlappen,
so muss das außen liegende dem innen liegenden Boot den Raum zum Passieren
zwischen ihm und dem Hindernis gewähren.
CASE 23
Auf einer Vorwindstrecke gilt Regel 19 nicht für ein mit Wind von Steuerbord
segelndes Boot, das zwischen zwei mit Wind von Backbord voraus segelnden Booten
passiert. Regel 10 verlangt von beiden mit Wind von Backbord segelnden Booten
sich frei zu halten.
CASE 29
Ein Leeboot ist Hindernis für einüberlappendes Luvboot und ein
drittes Boot klar achteraus. Das klar achteraus liegende Boot darf zwischen
die zwei überlappenden Boote hineinfahren und hat Anspruch auf Raum vom
Luvboot um zwischen ihm und dem Leeboot zu passieren, vorausgesetzt das Luvboot
ist ab dem Zeitpunkt der Herstellung der Überlappung dazu in der Lage.
CASE 30
Ein Boot klar achteraus, das verpflichtet ist, sich freizuhalten und mit
dem Boot klar voraus zusammen stößt, verstößt gegen die
Wegerechtsregel, die vor dem Zusammenstoß gegolten hat. Ein Boot das durch
einen unbeabsichtigten Bugwechsel sein Wegerecht verliert ist trotzdem ausweichpflichtig.
CASE 33
Ein Boot das einen Zuruf um Raum zum Wenden macht bevor dies aus Sicherheitsgründen
notwendig ist, hat Anspruch diesen Raum nach Regel 20.1(b) zu bekommen. begeht
aber durch diesen Zuruf einen Verstoß gegen Regel 20.(3). Ein inn überlappendes
Boot hat Anspruch auf Raum nach Regel 19.2(b) um in Lee an einem Hindernis zu
passieren, auch dann wenn sie die Innenüberlappung durch eine Wende erreicht
hat.
CASE 41
Wenn ein Hindernis auf beiden Seiten durch zwei überlappende Boote passiert
werden kann, muss das Wegerechtboot, wenn es sich entschließt in Lee zu
passieren dem anderen Boot Raum geben. Wenn sich das Wegerechtboot entschließt
in Luv zu passieren, hat es Anspruch auf Raum und das andere Boot muss sich
frei halten. Es gibt keine Verpflichtung zum Zuruf um Raum an einem Hindernis.
CASE 43
Ein mit Wind von Backbord dicht längs eines Hindernisses am Wind segelndes
Boot muss sich von einem Boot freihalten, das eine Wende auf Wind von Steuerbord
vollendet hat und sich auf einem Kollisionskurs nähert.
CASE 49
Betreffen zwei Proteste denselben oder eng zusammenhängende Vorfälle,
so empfiehlt es sich, beide Proteste in Anwesenheit von allen beteiligten Booten
zu verhandeln.
Regel 20, Raum zum Wenden an einem Hindernis
CASE 3
Ein mit Wind von Backbord segelndes Lee-Boot, das Raum zum Wenden wegen
eines mit Wind von Steuerbord kommenden Boot, das ein Hindernis ist, verlangt,
ist nicht verpflichtet vorauszuahnen, dass das Luv-Boot seiner Verpflichtung
sofort zu wenden oder anderweitig Raum zu gewähren nicht nachkommt.
CASE 10
Sind zwei Boote in einen Vorfall verwickelt und eines verstößt
gegen eine Regel, so ist es zu entlasten, wenn der Vorfall durch eine Regelverletzung
eines dritten Bootes verursacht war.
CASE 11
Wenn Boote an einem Hindernis, einschließlich einem Wegerechtboot überlappen,
so muss das außen liegende dem innen liegenden Boot den Raum zum Passieren
zwischen ihm und dem Hindernis gewähren.
CASE 33
Ein Boot das einen Zuruf um Raum zum Wenden macht bevor dies aus Sicherheitsgründen
notwendig ist, hat Anspruch diesen Raum nach Regel 20.1(b) zu bekommen. begeht
aber durch diesen Zuruf einen Verstoß gegen Regel 20.(3). Ein inn überlappendes
Boot hat Anspruch auf Raum nach Regel 19.2(b) um in Lee an einem Hindernis zu
passieren, auch dann wenn sie die Innenüberlappung durch eine Wende erreicht
hat.
CASE 35
Wenn ein Boot angerufen wurde, Raum zum Wenden zu geben, und antwortet "Wenden
Sie!" und das rufende Boot ist dann in der Lage zu wenden und dem angerufenen
Boot auszuweichen, hat das angerufene Boot seine Verpflichtung von Regel 20.1(b)
erfüllt.
CASE 54
Wenn ein sich einem Hindernis näherndes Boot "Raum zum Wenden"
gerufen hat, sollte das Schiedsgericht im Normalfall dessen Beurteilung ob Sicherheit
diesen Ruf rechtfertigt anerkennen. Erhält das rufende Boot keine Reaktion
auf seinen Zuruf um Raum fest, sollte es ein zweites Mal lauter rufen. Wenn
es nach dem Zuruf nur kurz wartet und dann wendet, beraubt es das andere Boot
um die Wahl ihrer Handlungen und riskiert eine Berührung mit ihm. Wenn
ein Boot versäumt Ausschau zu halten, kann es sein, dass es versäumt
vernünftig zu handeln um Berührung zu vermeiden.
CASE 101
Wenn sich ein Amwind segelndes Boot einem Hindernis nähert und "Raum
zum Wenden verlangt" und das angerufene Boot antwortet "Wenden Sie"
und wenn dann das rufende Boot wendet und danach in der Lage ist, sich in guter
Seemannschaft freizuhalten, dann hat das angerufene Boot den erforderlichen
Raum gegeben.