CALL UMP 34          

Regel 18.1  Bahnmarken-Raum; Geltungsbereich von Regel 18
Regel
18.2  Bahnmarken-Raum geben

Frage 1
Gelb mit Wind von Steuerbord und Blau mit Wind von Backbord nähern sich beide Amwind der Luvbahnmarke. Blau fällt ab und passiert Gelb am Heck. Gelb luvt behutsam an und bleibt neben der Bahnmarke beinahe im Wind stehen. Während Gelb luvt, wendet Blau auf Wind von Steuerbord und fällt zur Bahnmarke ab. Gelb gibt keinen Raum an der Bahnmarke und Blau luvt um eine Berührung zu vermeiden. Blau zeigt eine Y-Flagge. Wie ist zu entscheiden?

Antwort 1
Als Gelb die Zone erreicht, haben die Boote Wind von verschiedener Seite auf einer Kreuz nach Luv. Deshalb gilt Regel 18 nicht. Als Blau durch den Wind ging, überlappen beide Boote mit Wind von der gleichen Seite und beide sind in der Zone. Deshalb gilt nun Regel 18. Als das erste der beiden Boote die Zone erreichte, bestand weder eine Überlappung noch war eines klar voraus und das andere klar achteraus. Regel 18.2(a) und 18.2(e) gilt nun und verlangt, dass Gelb dem innen liegenden Blau  Bahnmarken-Raum geben muss, vorausgesetzt es konnta das seit dem Zeitpunkt als die Überlappung begann.
Wenn Gelb nicht Bahnmarken-Raum für Blau geben konnte, gilt Regel 18.2(e). Die Grün gelbe Flagge ist zu zeigen.
Wenn Gelb den Bahnmarken-Raum für Blau geben konnte, es aber nicht getan hat, verletzt es Regel 18.2(a) und Gelb ist zu bestrafen.

Frage 2
Wäre die Antwort anders, wenn Blau seine Wende außerhalb der Zone vollendet hätte?

Antwort 2
Nein.