Anhang A – Wertung
Regel A2, Wertung in der Serie
CASE 78
Ein Boot kann sich in eine taktisch kontrollierende Position zu einem anderen
Boot begeben und das Vorankommen dieses Bootes in einer Wettfahrt verzögern,
so dass andere Boote beide passieren, vorausgesetzt, dass das Schiedsgericht
bei einem aus diesem Grund eingereichten Protest nach Regel 2 herausfindet,
dass darin eine reelle Chance bestand durch diese Taktik ihr Ergebnis in der
Gesamtwertung zu verbessern. Wenn es dabei aber absichtlich eine andere Regel
verstößt um die Wahrscheinlichkeit für den Erfolg dieser Taktik
zu erhöhen, verstößt es gegen Regel 2.
Regel A5, Wertungen, die von der Wettfahrtleitung festegelegt werden
CASE 28
Wenn ein Boot eine Regel verletzt und dadurch ein anderes Boot zwingt, eine
Bahnmarke zu berühren, so ist das andere Boot dafür zu entlasten.
Die Tatsache, dass eine Startbahnmarke aus welchen Gründen auch immer verzogen
wurde, befreit ein Boot nicht von der Verpflichtung zu starten. Die Wettfahrtleitung
darf nur dann gemäß Regel 32.1(d) abbrechen, wenn die Lageänderung
der Bahnmarke direkt die Sicherheit oder Fairness der Wettfahrt beeinflusst.
CASE 80
Eine Protestverhandlung oder eine Verhandlung über einen Wiedergutmachungsantrag
müssen sich auf den behaupteten Vorfall, die behauptete Handlung oder Unterlassung
beschränken. Obwohl ein Boot DNF gewertet werden kann, wenn es nicht entsprechend
der Definition durchs Ziel geht, kann es nicht DNF gewertet werde, wenn es versäumt
den Kurs richtig abzusegeln.
Anhang F – Verfahren für
Berufungen und Anträge
Regel F5, Unzulänglicher Sachverhalt, Wiedereröffnung
CASE 104
Der Versuch zwischen Tatsachen und Folgerungen in der Sachverhaltsfeststellung
eines Schiedsgerichts zu unterscheiden ist manchmal unbefriedigend, da die festgestellten
Tatsachen teils auf Fakten und teils auf Schlussfolgerungen beruhen. Ein nationaler
Verband kann die Entscheidung eines Schiedsgerichts ändern und auch alle
anderen Befunde die Schlussfolgerungen oder Rechtsauffassung betreffen aber
nicht die Befunde über Fakten. Ein nationaler Verband kann durch logische
Schlussfolgerungen zusätzliche Tatsachen feststellen. Keine niedergeschriebene
Tatsache oder ein Diagramm hat Vorrang vor einem anderen. Schiedsgerichte müssen
Widersprüche im Sachverhalt lösen, wenn dies durch den nationalen
Verband gefordert wird.
Aanhang J – Ausschreibung und
Segelanwesiungen
Regel J1.2, Inhalt der Ausschreibung
Regel J2.2, Inhalt der Segelanweisungen
CASE 98
Die Regeln die in der Definition Regel aufgelistet sind, gelten für
alle Wettfahrten, die unter den Wettfahrtregeln Segeln abgehalten werden, egal
ob die Ausschreibung oder die Segelanweisungen ausdrücklich ihre Gültigkeit
festlegen oder nicht. Eine Segelanweisung kann jedoch, sofern sie die Vorgaben
von Regel 88.2 einhält einige oder alle Vorschriften des Nationalen Verbandes
ändern oder für ungültig erklären. Generell können
weder die Ausschreibung noch die Segelanweisungen die Klassenregeln ändern.
Wenn ein Boot nach einem Handicap- oder Ausgleichsystem segelt, gelten die Regeln
dieses Systems und einige oder alle Klassenregeln der Klasse können ebenfalls
gelten. Wenn sich Ausschreibung und Segelanweisungen widersprechen, hat keines
Vorrang.