CASE 09  

Regel 10 Wind von entgegen gesetzter Seite
Regel 18.1 (b) Passieren von Bahnmarken und Hindernissen: Geltungsbereich der Regel
Definition Richtiger Kurs

Hat sich ein mit Wind von Steuerbord segelndes Boot entschlossen, an einer Luvbahnmarke vorbeizusegeln, so muss das mit Wind von Backbord segelnde Boot sich freihalten. Hier gibt es keine Regel, die ein Boot zwingt, seinen richtigen Kurs zu segeln.

Frage:
Zwei am Wind segelnde Boote mit Wind von entgegen gesetzter Seite, treffen sich an einer steuerbord zu rundenden Bahnmarke. S hat ausreichend Raum um bei den vorherrschenden Wind- und Strombedingungen zu wenden und die Bahnmarke zu runden. S hält aber den Kurs bei, damit P um sich freizuhalten, wenden muss. Kann P Regel 10 missachten, wenn es meint, dass S tiefer fährt als seinen richtigen Kurs und ausreichend Raum zum Runden der Bahnmarke hat?

Antwort:
Nein, Regel 10 gilt. Regel 18.1(b) legt fest, dass Regel 18 auf die beiden Boote nicht zutrifft, da sie mit Wind von entgegen gesetzter Seite segeln und der richtige Kurs für eines, aber nicht für beide eine Wende beinhaltet. Deshalb muss P sich frei halten, wenn S die Wahl trifft, seinen Kurs beizubehalten. Obwohl es unter bestimmten Umständen einem Boot untersagt ist, höher als seinen richtigen Kurs zu segeln, gibt es für diesen Fall keine Regel, die von einem Boot das Segeln des richtigen Kurses verlangt.

RYA 1964/2