Part 2 Vorwort zu Teil 2 der Regeln
Rege 48, Fog Signals and Lights
International Regulations for Preventing Collisions at Sea
Die IRPCAS oder behördliche Wegerechtsregeln gelten zwischen Booten in der Wettfahrt nur, wenn die Segelanweisungen dies festlegen und in diesem Fall sind alle Regeln des Teils 2 ersetzt. Eine IRPCAS (bzw. KVR)- oder behördliche Regel kann durch Einfügung in die Segelanweisung oder in ein anderes für die Veranstaltung geltendes Dokument gültig gemacht werden.
Frage 1
Was sind die "behördlichen Wegerechts-Vorschriften" auf die sich
das Vorwort von Teil und Regel 48 beziehen?
Wie unterscheiden sich diese Regeln von den Internationalen Vorschriften für
die Verhütung von Zusammenstößen auf See (IRPCAS bzw. KVR) ?
Antwort 1
Die IRPCAS (bzw.KVR) gelten nur "auf hoher See und allen für seegehende
Schiffe damit verbundenen Gewässern" (IRPCAS - Regel 1(a)). In den
Häfen, Flüssen, Seen und anderen Inlandgewässern eines Landes
können Regierungen oder Regierungs-Behörden andere Regeln aufstellen.
Diese anderen Regeln sind die behördlichen Regeln, auf die sich das Vorwort
zu Teil 2 und Regel 48 beziehen. Diese Regeln, die für alle nationalen
Inlandgewässer oder nur für genauer spezifizierte Inlandgewässer
gelten können, können die IRPCAS (bzw. KVR) ersetzen, wiedereinsetzen,
ändern oder ergänzen (IRPCAS-Regel 1(b) und 1(c)).
Frage 2
Wenn weder die Ausschreibung noch die Segelanweisung noch irgend ein anderes
für die Veranstaltung geltendes Dokument die IRPCAS oder die behördlichen
Regeln erwähnen, gelten dann irgendwelche dieser IRPCAS- oder behördlichen
Regeln für ein Boot, das nach den Wegerechtsregeln Segeln an der Wettfahrt
teilnimmt.
Antwort 2
Ja, wenn es die Sicherheit erfordert, muss ein Boot Nebelsignale geben oder
Lichter führen, wie es die IRPCAS oder die behördlichen Vorschriften
verlangen (Siehe Regel 48). Ebenso gelten die IRPCAS (KVR) - oder behördlichen
Wegerechtsregeln zwischen einem Boot, das nach den Teil 2 -Regeln segelt und
einem Boot, das dies nicht tut (Siehe Vorwort zu Teil 2).
Frage 3
Können die Ausschreibung, die Segelanweisung oder irgend ein anderes für
die Veranstaltung geltendes Dokument die IRPCAS (KVR) oder die behördlichen
Wegerechtsregeln oder bestimmte IRPCAS (KVR) - oder die behördliche Wegerechtsregeln
für gültig zwischen Booten in der Wettfahrt erklären?
Antwort 3
Ja auf drei Arten
(a) Die Segelanweisungen können festlegen, dass die Wegerechtsregeln der
IRPCAS (KVR) oder der behördlichen Vorschriften alle Regeln des Teils 2
ersetzen (Vorwort zu Teil 2). Dies wird häufig bei Ozean-Regatten und alle
Wettfahrten bei Nacht gemacht.
(b) Die Segelanweisungen können festlegen, dass eine spezielle Regel der
IRPCAS (KVR) oder der behördlichen Vorschriften für die Veranstaltung
gilt und den Text dieser Regel beifügen (Regel J 2.2(38)).
(c) Die Definition Regel schließt unter Punkt (g) jedes andere für
die Veranstaltung geltende Dokument mit ein. Solch ein Dokument kann den Text
einer oder mehrerer Regeln der IRPCAS (KVR) oder behördlicher Vorschriften
sein (außer Wegerechts-Regeln), die für die Veranstaltung gelten.
Regeln zum Queren von Schifffahrtsstraßen werden oft auf diese Weise in
einem Dokument zugänglich gemacht. Damit ein Dokument für die Veranstaltung
verbindlich ist, muss es in der Ausschreibung aufgeführt sein (Regel J1.1(3))
und es muss festgelegt sein, wo oder wie es eingesehen werden kann und ebenfalls
in den Segelanweisungen (Regel J2.1(2)).
Ein Boot, das gegen eine Regel der IRPCAS (KVR) oder eine behördliche Vorschrift
verstößt, kann immer durch die Durchsetzung dieser Regeln zuständige
Stelle zur Rechenschaft gezogen werden. Ein Protest auf Grund einer solchen
Regel kann nur dann gemacht werden, wenn die entsprechende Regel "für
die Veranstaltung gilt".
Frage 4
Wenn die Segelanweisungen festlegen, dass die Wegerechtsregeln der IRPCAS (KVR)
die Regeln von Teil 2 ersetzen, welche Regeln von Teil 2 werden dann durch welche
Regeln der IRPCAS (KVR) ersetzt?
Antwort 4
Alle Regeln des Teils 2 werden ersetzt. Teil B der IRPCAS "Steuer- und
Segel Regeln" sind in ihrer Wirkung "Wegerechtsregeln". Jedoch
muss der Teil B der IRPCAS in Zusammenhang mit der ganzen IRPCAS gelesen werden,
speziell mit Teil A. Beispielsweise sind viele Ausdrücke, die in Teil B
verwendet werden in Teil A definiert.
Frage 5
Ist es möglich, eine weitere oder engere Auswahl beim Ersatz von Wegerechtsregeln
vorzusehen, die zwischen den teilnehmenden Booten gilt.
Antwort 5
Eine Segelanweisung kann nur alle Regeln des Teils 2 durch alle Wegerechtsregeln
der IRPCAS (KVR) oder der behördlichen Vorschriften ersetzen. Regel 86.1
legt fest, dass die Segelanweisungen Teil 2 nicht ändern dürfen und
dies schließt das Vorwort zu Teil 2 mit eine. Deshalb ist eine weitere
oder engere Auswahl beim Ersatz der Wegerechtsregeln zwischen teilnehmenden
Booten nicht erlaubt.
RYA 2005/1