CASE 53  

Regel 11 Wind von der gleichen Seite mit Überlappung
Regel 15 Wegerecht erlangen

Ein klar voraus liegendes Boot muss nichts tun um sich frei zu halten, bevor nicht eine Lee-Überlappung durch das Boot klar achteraus hergestellt ist.

Zusammenfassung des Falles
30 Sekunden vor dem Startsignal machte W, dessen Segel killten, nahezu keine Fahrt mehr. Mindestens drei Bootslängen, bevor es in Lee überlappte, rief L: "Raum - Lee-Boot". W leitete kein Ausweichmanöver ein. Unmittelbar nachdem die Überlappung hergestellt war, musste L abfallen, um eine Berührung mit W zu vermeiden. Inzwischen begann W, die Schoten dicht zunehmen und anzuluven. L protestierte. Das Schiedsgericht stellte fest, dass W versäumt hat, sich von einem Leeboot freizuhalten, obwohl dieses rechtzeitig auf die sich abzeichnende Entwicklung hingewiesen hatte, und deshalb Regel 11 verletzt hat. W legte Berufung ein und fragte, ob es auf Grund der Regeln 11 und 15 eine Verpflichtung habe, die Herstellung einer Überlappung in Lee insoweit vorauszuplanen, dass es ausreichend Fahrt aufnehmen muss, um direkt nach Herstellung der Überlappung unverzüglich reagieren zu können.

Entscheidung
Wechseln Rechte und Pflichten von einem Boot zum anderen, legt Regel 15 fest, dass das neue Wegerechtboot dem anderen Boot angemessen Zeit zum Reagieren gewähren muss, um Raum zum Freihalten zu geben. Die Regel verlangt von einem klar voraus liegenden Boot nicht, dass es die Verpflichtungen, die es als Luvboot erhält, in Vorsorge einleiten muss bevor das Boot klar achteraus in Lee überlappt.
Wäre L, das eine Überlappung so knapp hergestellt hatte, dass W sich nicht freihalten konnte, nicht sofort abgefallen, so hätte es Regel 15 verletzt. Da W nachdem L in Lee überlappte sofort die Segel dicht nahm, anluvte und sich danach frei hielt, ist es ihren Ausweichverpflichtungen nach Regel 11 nachgekommen. Der Berufung wird stattgegeben, kein Boot hat eine Regel verletzt. W wird wieder eingesetzt.

USSA 1969/126