CASE 11  

Regel 14 Berührung vermeiden
Regel 19.2(b) Raum zum Passieren eines Hindernisses: Raum geben am Hindernis
Regel 20.1 Raum zum Wenden an einem Hindernis: Zuruf und Antwort
Regel 20.3 Raum zum Wenden an einem Hindernis: Unzulässige Zurufe
Regel 64.1(c) Entscheidungen: Strafen und Entlastung

Wenn Boote an einem Hindernis, einschließlich eines Wegerechtbootes überlappen, so muss das außen liegende dem innen liegenden Boot den Raum zum Passieren zwischen ihm und dem Hindernis gewähren.

Zusammenfassung des Falles
PW und PL segeln in Überlappung mit Wind von Backbord am Wind und nähern sich dem mit Wind von Steuerbord segelnden Boot S. PL kann sicher hinter S passieren. PW segelt auf Kollisionskurs zu S und verlangt von PL Raum, als sie noch etwa drei Bootslängen von S entfernt sind. PL ignoriert den Zuruf und hält den Kurs bei. Als PW abfällt, um sich von S freizuhalten, kommt es zu einer leichten seitlichen Berührung. PW protestiert wegen Verstoßes gegen Regel 19.2(b). Das Schiedsgericht war der Auffassung, dass Regel 19.2(b) nicht gelten würde und dass PW hätte leicht ins freie Wasser wenden können, um sich freizuhalten und dies hätte tun müssen. PW wurde wegen Verstoßes gegen Regel 20.1 disqualifiziert und ging in die Berufung.

Entscheidung
S war für PW und PL Hindernis, das beide auf derselben Seite passieren wollten. Deshalb galt Regel 19. Nach Regel 19.2(b) hat PW Anrecht auf Raum, um zwischen PL und dem Heck von S zu passieren. PL gab PW diesen Raum und verstieß deshalb gegen Regel 19.2(b). Für PL galt auch Regel 14, da es aber gegenüber PW Wegerecht hatte und es keinen Schaden gab, kann es nicht nach dieser Regel bestraft werden.
.PW konnte nicht wissen, dass PL nichts tat um ihm genügend Raum zu geben, bis es dabei war zwischen S und PL zu passieren. PW verstieß gegen Regel 11, wurde aber dazu gezwungen, weil PL es unterlassen hatte den durch Regel 19.2(b) verlangten Raum zu geben. Deshalb wird PW für den Verstoß gegen Regel 11 entlastet, wie dies durch Regel 64.1(c) verlangt wird. Außerdem gab es zu dem Zeitpunkt als klar wurde, dass PL nicht den notwendigen Raum gab für PW keine vernünftige Möglichkeit, die entstandene Berührung zu vermeiden. Deshalb verstieß PW nicht gegen Regel 14. PW musste nicht ins freie Wasser wenden um sich frei zu halten, da PL nicht nach Regel 20.1 rief um Raum zum Wenden und sich freihalten zu verlangen. Regel 20.3 verbot PL, dies zu tun, da es keinerlei Kursänderung machen musste um S auszuweichen.
Der Berufung wird stattgegeben, die Entscheidung des Schiedsgerichts, PW zu disqualifizieren, wird rückgängig gemacht, PW wird wieder eingesetzt und PL wird disqualifiziert.

RYA 1964/18