Zusammenfassung nach Regelnummern 14  

Abschnitt B – Allgemeine Einschränkungen
Regel 14, Berührung vermeiden

CASE 2
Wenn das erste von zwei Booten bei Erreichen der Zone klar achteraus ist und die Boote später überlappen, wenn das andere Boot die Zone erreicht, gilt Regel 18.2(a) und nicht Regel 18.2(b). Regel 18.2(a) gilt nur, wenn Boote überlappen und mindestens eines von ihnen in der Zone ist.
CASE 7
Wenn ein Boot, das erst klar achteraus, war innerhalb zweier seiner Bootslängen zu dem anderen Boot ein in Lee überlappendes Boot wird, so muss sich das Luvboot freihalten, jedoch muss das Leeboot zu Beginn dem Luvboot Raum zum freihalten geben und darf nicht höher segeln als seinen richtigen Kurs.
CASE 11
Wenn Boote an einem Hindernis, einschließlich einem Wegerechtboot überlappen, so muss das außen liegende dem innen liegenden Boot den Raum zum Passieren zwischen ihm und dem Hindernis gewähren.
CASE 13
Vor seinem Startsignal verstößt ein Lee-Boot gegen keine Regel, wenn es höher als ein Luv-Boot segelt.
CASE 14
Segeln zwei Boote mit Wind von der gleichen Seite auf konvergierenden Kursen, die auf unterschiedlichen Meinungen über den richtigen Kurs des Leebootes beruhen, so muss sich das Luvboot von dem Leeboot freihalten. Zwei Boote, die auf dem selben Schenkel nahe beieinander segeln können verschiedene richtige Kurse haben.
CASE 23
Auf einer Vorwindstrecke gilt Regel 19 nicht für ein mit Wind von Steuerbord segelndes Boot, das zwischen zwei mit Wind von Backbord voraus segelnden Booten passiert. Regel 10 verlangt von beiden mit Wind von Backbord segelnden Booten sich frei zu halten.
CASE 25
Wenn ein innen überlappendes Luvboot mit Anspruch auf Bahnmarken-Raum an der Bahnmarke tiefer als seinen richtigen Kurs segelt, muss es sich vom außen liegenden Boot frei halten und das außen liegende Boot darf luven vorausgesetzt es gibt dabei dem innen liegenden Boot Raum zum frei halten.
CASE 26
Ein Wegerechtboot muss nichts tun um eine Kollision zu verhindern bis klar ist, dass sich das andere Boot nicht frei hält. Wenn jedoch ein Wegerechtboot eine Berührung hätte vermeiden können, dies aber nicht tat und es kommt dadurch zu einem Schaden, muss es nach Regel 14 bestraft werden.
CASE 27
Ein Boot ist nicht verpflichtet, in Vorausahnung der Regelverletzung eines anderen Bootes zu agieren. Erhält ein Boot Wegerecht auf Grund seines eigenen Handelns, so hat das andere Boot Anspruch auf Raum zum Freihalten.
CASE 30
Ein Boot klar achteraus, das verpflichtet ist, sich freizuhalten und mit dem Boot klar voraus zusammen stößt, verstößt gegen die Wegerechtsregel, die vor dem Zusammenstoß gegolten hat. Ein Boot das durch einen unbeabsichtigten Bugwechsel sein Wegerecht verliert ist trotzdem ausweichpflichtig.
CASE 43
Ein mit Wind von Backbord dicht längs eines Hindernisses am Wind segelndes Boot muss sich von einem Boot freihalten, das eine Wende auf Wind von Steuerbord vollendet hat und sich auf einem Kollisionskurs nähert.
CASE 50
Stellt das Schiedsgericht fest, dass bei einem Backbord-Steuerbord-Vorfall S seinen Kurs nicht geändert hat und keine echten oder glaubhaften Befürchtungen für eine Kollision für S vorlagen, so sollte es einen Protest von S zurückweisen. Wenn das Schiedsgericht überzeugt ist, dass S den Kurs geändert hat und dass begründete Zweifel daran bestehen, dass P frei vor S passiert wäre, falls S den Kurs nicht geändert hätte, dann sollte es P disqualifizieren.
CASE 54
Wenn ein sich einem Hindernis näherndes Boot "Raum zum Wenden" gerufen hat, sollte das Schiedsgericht im Normalfall dessen Beurteilung ob Sicherheit diesen Ruf rechtfertigt anerkennen. Erhält das rufende Boot keine Reaktion auf seinen Zuruf um Raum fest, sollte es ein zweites Mal lauter rufen. Wenn es nach dem Zuruf nur kurz wartet und dann wendet, beraubt es das andere Boot um die Wahl ihrer Handlungen und riskiert eine Berührung mit ihm. Wenn ein Boot versäumt Ausschau zu halten, kann es sein, dass es versäumt vernünftig zu handeln um Berührung zu vermeiden.
CASE 75
Wenn Regel 18 gilt, gelten die Regel von Abschnitt A und B auch. Wenn ein innen überlappendes Boot mit Wegerecht an einer Bahnmarke halsen muss, darf es seinen richtigen Kurs segeln bis zur Halse. Ein Boot mit Wind von Steuerbord, das seinen Kurs ändert, verstößt nicht gegen Regel 16.1, wenn es dem Boot mit Wind von Backbord angemessenen Raum zum frei halten gibt und das Boot mit Wind von Backbord diesen nicht sofort nutzt.
CASE 77
Berührt die Ausrüstung eines Boots eine Bahnmarke, so bedeutet dies eine Berührung. Wird ein ausweichpflichtiges Boot von der außerhalb ihrer normalen Lage befindlichen Ausrüstung eines Wegerechtboots unvoraussehbar berührt, während es sich freihält, so verletzt es keine Regel.
CASE 81
Wenn ein Boot mit Anspruch auf Bahnmarken-Raum nach Regel 18.2(b) durch den Wind geht, hört Regel 18.2(b) auf zu gelten und es muss den geltenden Regeln von Abschnitt A entsprechen.
CASE 87
Ein Wegerechtboot muss keine Ausweichmaßnahmen ergreifen befor nicht klar ist, dass das andere Boot sich nicht freihält.
CASE 88
Ein Boot kann eine Berührung vermieden aber sich trotzdem nicht freigehalten haben.
CASE 91
Ein Boot, das verpflichtet ist sich freizuhalten, muss sich auch von der Ausrüstung eines anderen Bootes freihalten, die sich nicht in seiner normalen Lage befindet, wenn diese Ausrüstung so lange genug außerhalb ihrer normalen Lage ist, dass man dies sehen konnte.
CASE 92
Ändert ein Wegerechtboot den Kurs, ist das ausweichpflichtige Boot nur verpflichtet, auf das zu reagieren, was das Wegerechtboot im Moment tut, aber nicht darauf, was das Wegerechtboot anschließend tun könnte.
CASE 99
Die Tatsache, dass ein Boot, das sich freihalten muss, außer Kontrolle ist, entlastet es nicht von einem Verstoß gegen eine Regel von Teil 2. Wenn ein Boot mit Wegerecht durch Regel 14 verpflichtet wird, "Eine Berührung zu vermeiden .. wenn dies vernünftigerweise möglich ist" und seine einzige Möglichkeit, dies zu tun in einer Chaos-Halse(engl. crash-gybe) besteht, so ist es kein Verstoß von Regel 14, wenn es diese Chaos-Halse nicht durchführt. Wenn ein Boot aufgibt, wie dies in Regel 44.1(b) gefordert ist, egal ob dies freiwillig oder notwendigerweise geschah, kann es nicht darüber hinaus bestraft werden.
CASE 105
Wenn zwei Boote mit Wind von entgegengesetzter Seite vor dem Wind fahren, darf das Boot mit Wind von Steuerbord den Kurs ändern, wenn es dem Boot mit Wind von Backbord Raum zum Freihalten gibt.
CASE 107
Ein Boot, das nicht Ausschau hält versäumt es dadurch eventuell alles vernünftigerweise Mögliche zu tun um eine Berührung zu vermeiden. Ein Zuruf ist eine mögliche Handlung, durch die ein Boot eine Berührung eventuell vermeiden kann. Wenn ein Boot, das gegen eine Regel von Teil 2 verstoßen hat und dabei ernsthafter Schaden entstanund dann aufgibt, dann hat es die angemessene Strafe angenommen und kann nicht mehr für den selben Vorfall bestraft werden.

Regel 14(b), Berührung vermeiden

CASE 19
Erläuterung des Begriffs " Schaden"