Teil 1 - Grundregeln
1.1 HILFELEISTUNG BEI GEFAHR
Ein Boot oder ein Teilnehmer muss allen in Gefahr befindlichen Personen oder
Fahrzeugen jede mögliche Hilfe leisten.
1.2 RETTUNGSAUSRÜSTUNG UND PERSÖNLICHE AUFTRIEBSMITTEL
Jedes Boot muss ausreichende Rettungsmittel für alle Personen an Bord mitführen,
einschließlich eines für den sofortigen Gebrauch, wenn nicht die
Klassenregeln etwas anderes vorschreiben. Jeder Teilnehmer ist für das
Tragen einer den Bedingungen angemessenen persönlichen Auftriebsmittels
selbst verantwortlich.