CASE 38  

Internationale Vorschriften für die Verhütung von Zusammenstößen auf See

Die Internationalen Vorschriften zur Verhinderung von Zusammenstößen auf See (IRPCAS) sind dafür da, die Sicherheit von Schiffen auf See zu gewährleisten, indem sie Situationen, die zu einem Zusammenstoß führen können, verhindern. Sie verbieten wirkungsvoll einem Wegerechtboot eine Kursänderung in Richtung des ausweichpflichtigen Bootes, wenn es in der Nähe dieses Bootes ist.

Zusammenfassung des Falles
Um etwa 00.30 Uhr fuhren L und W Vorwind mit Wind von Steuerbord in einem Abstand von ca. 2 Bootslängen nebeneinander her. W war in Luv klar achteraus von L und näherte sich ihr langsam. Die Internationalen Vorschriften zur Verhinderung von Zusammenstößen auf See (IRPCAS) ersetzten auf Grund der Segelanweisungen zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang die Regeln von Teil 2. L änderte seinen Kurs Richtung Steuerbord und W war gezwungen, darauf zu reagieren, um eine Kollision zu vermeiden. W protestierte gegen L mit der Begründung, dass "Luven in der Nacht verboten ist". Das Schiedsgericht gab dem Protest nach IRPCAS Teil II, Regel 17 statt. L ging mit der Begründung in die Berufung, dass das Schiedsgericht die relevanten IRPCAS-Regeln falsch angewandt hat.

Entscheidung
IRPCAS-Regel 13(a) besagt: ‘Jedes Schiff, das ein anderes überholt, muss sich aus dem Weg des überholten Schiff heraus halten’. IRPCAS-Regel 13(b) besagt: ‘Ein Schiff gilt als überholendes Schiff, wenn es sich aus einem Winkel von mehr als 22,5 Grad achterlich von querab einem anderen Schiff nähert. Dies ist der Winkelbereich, in dem es bei Nacht nur die Heckleuchte und nicht die Seitenlichter des anderen Schiffes sieht.’ Im genannten Fall war W überholendes Schiff. IRPCAS-Regel 13(d) besagt: ‘Auch wenn sich hinterher die Peilung zwischen den zwei Schiffen verschiebt, ...muss das [überholende Schiff] sich weiterhin freihalten, bis es überholt hat und klar ist’.
Das überholte Schiff, in diesem Fall L, hat Pflichten gegenüber dem überholenden Fahrzeug. Diese sind in IRPCAS-Regel 17 geregelt, deren einer Teil lautet: ‘Das Schiff, dem das andere auszuweichen hat, muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.’ Es ist diese Regel, die ein Luv-Manöver verbietet, wenn die Boote so nahe sind, dass L´s Luven W zwingt, den Kurs zu ändern, um eine Berührung zu vermeiden. Deshalb wird die Berufung abgelehnt und die Entscheidung, L zu bestrafen, aufrechterhalten.

CYA 1976/32