CALL UMP 46          

Regel 10 Wind von entgegengesetzter Seite
Regel 19 Raum zum Passieren eines Hindernisses
Definition Überlappen

Frage 1
Gelb und Blau segeln beide tiefer als 90° zum wahren Wind. Blau mit Wind von Backbord segelt entlang eines ausgedehnten Hindernisses. Gelb, mit Wind von Steuerbord, nähert sich dem Hindernis auf Kollisionskurs zu Blau. Gelb fällt ab und weicht Blau aus.
Eine Y-Flagge wird gezeigt, wie ist zu entscheiden?

Antwort 1
Die Grün-weiße Flagge ist zu zeigen.
Beide Boote segeln tiefer als 90° zum wahren Wind und überlappen. Gelb ist das außen liegende Boot und ist nach Regel 19.2(b) verpflichtet Blau den Raum zwischen sich und dem Hindernis zu geben. Indem es zwischen den Positionen 3 und 4 abfällt um Raum zu geben, erfüllt es seine Verpflichtungen nach Regel 19.2(b). Gelb muss bis zu dem Zeitpunkt, an dem es seinen Verpflichtungen nach Regel 19.2(b) nachkommen muss, keine Ausweichmaßnahmen ergreifen. Hätte Gelb es dann versäumt den Raum zu geben, hätte es Blau dazu gezwungen gegen Regel 10 zu verstoßen und Blau wäre nach Regel 64.1(c) zu entlasten.

Frage 2
Blau mit Wind von Backbord segelt vor Wind entlang eines ausgedehnten Hindernisses. Gelb, mit Wind von Steuerbord, segelt höher als Halbwind und nähert sich dem Hindernis auf Kollisionskurs zu Blau. Als klar wird, dass Blau nicht vorhat, seinen Kurs zu ändern, luvt Gelb an und weicht Blau aus.
Eine Y-Flagge wird gezeigt, wie ist zu entscheiden?

Antwort 2
Blau ist zu bestrafen.
Die Definition Überlappen gilt für Boote mit wind von entgegen gesetzter Seite nur, wenn beide tiefer als 90° zum wahren Wind segeln. Da Gelb nicht tiefer als 90° zum wahren Wind segelt, überlappen die Boote nicht und Regel 19.2(b) gilt nicht. Gelb muss Blau keinen Raum geben. Als Gelb luven musste, hat sich Blau nicht frei gehalten und gegen Regel 10 verstoßen.