Regel 49.1 Position der Mannschaft
Frage 1
Ein Mannschaftsmitglied von Gelb hält sich an der Lee-Fockschot
und ein anderes an der Großschot fest während es ausreitet.
Verletzt Gelb Regel 49.1?
Antwort 1
Nein. Eine im Betrieb befindliche Schot gilt nicht als Vorrichtung um
den Körper außenbords zu halten.
Frage 2
Verletzt Gelb (ein Boot ohne Seereling) Regel 49.1, wenn die Mannschaft
eines der folgenden Dinge benutzt um sich weiter nach außenbords
zu strecken?
Die luvseitige nicht arbeitende Fockschot, den Barberholer, die
Baumniederholerleine, die Großschotravellerleine, die
Backstagkontrollleine, die Wanten oder andere Teile des stehenden Guts.
Antwort 2
Regel 49.1 verbietet Teilnehmern nicht, arbeitende Schoten oder
Trimmleinen zu benutzen um ihren Körper außenbords zu
halten. Außer wenn es die Segelanweisengen der Veranstaltung
(Regeln zum Bedienen der Boote) ausdrücklich verbieten ist es den
Teilnehmern erlaubt, Wanten und Handläufe zum außenbords
Hängen des Körpers zu verwenden. Die Benutzung von lockeren
(nicht arbeitenden) Schoten und Trimmleinen zum Ausreiten
verstößt gegen Regel 49.1.
Frage 3
Der Steuermann von Gelb hält einen Fuß unter den
Travellerbalken. Verletzt Gelb Regel 49.1?
Antwort 3
Nein. Ein Travellerbalken gilt nicht als Vorrichtung um den Körper
außenbords zu halten. Das Benutzen des Travellerbalkens (oder
anderen festen Zubehörs des Boots) zum Ausreiten - sofern nicht
zur Verbesserung des außenbord Hängens verändert - ist
erlaubt.