Regel D2.1(a) Recht zu protestieren
Frage 1
Es gibt einen möglichen Vorfall zwischen den Booten A und
X, wobei keines von beiden zu dieser Zeit einen Protest anzeigt. Ein
Mannschaftsmitglied von A ruft: "Protest! Mach zu, leg Protest ein!".
Daraufhin protestiert A. Ist dieser Protest gültig?
Antwort 1
Nein. "Keine Strafe" ist zu signalisieren. In Bezug auf Regel D.2.1(a)
muss ein Boot, das protestieren will, das andere Boot anrufen und
deutlich sichtbar eine rote Flagge zeigen, wobei beide Handlungen bei
der ersten zumutbaren Gelegenheit erfolgen müssen. Wenn ein
Protest erst auf Anforderung durch ein Boot seines Teams erfolgt, so
ist dies nicht bei erster zumutbarer Gelegenheit für beide
Handlungen.
Frage 2
Ein Boot das protestieren will versäumt es, den Protest korrekt
anzumelden. Es fährt dann fort indem es ruft "Umpire" in der
Erwartung einer Entscheidung für den nicht korrekt eingereichten
Protest. Was sollen die Bahnschiedsrichter tun?
Antwort 2
"Keine Strafe" ist zu signalisieren. Auch wenn kein gültiger
Protest eingereicht wurde, ist es angebracht, dem Teilnehmer klar zu
signalisieren, dass es keine Strafe gibt.