Zusammenfassung nach Regelnummern 75-91  

Teil 6 – Meldung und Qualifikation
Regel 78.3,
Übereinstimmung mit den Klassenvorschriften; Bescheinigunge

CASE 57
Die Wettfahrtleitung muss nur auf Grund eines Berichtes des für die Veranstaltung offiziell eingesetzten Vermessers oder Ausrüstungskontrolleur protestieren. Wenn ein gültiger und ordnungsgemäß beglaubigter Messbrief von einem Eigner guten Glaubens und unter Einhaltung der Bedingungen von Regel 78.1 vorgelegt wurde, müssen die Endergebnisse dieser Wettfahrt oder Regatta bestehen bleiben, auch wenn dieser Meßbrief späterungültig erklärt wird.

Teil 7 – Veranstaltung von Wettfahrten
Regel 85,
Verbindlichkeit der Regeln

CASE 44
Ein Boot kann nicht gegen die Wettfahrtleitung wegen eines Regelverstoßes protestieren, es kann aber Antrag auf Wiedergutmachung einreichen und hat darauf Anspruch, wenn es nachweist, dass seine Wertung durch eine unzulässige Handlung oder Unterlassung der Wettfahrtleitung und nicht durch seinen eigenen Fehler wesentlich verschlechtert wurde.
CASE 66
Eine Wettfahrtleitung kann die Entscheidung eines Schiedsgerichts nicht ändern oder deren Durchführung verweigern, einschließlich einer Entscheidung, die auf Grund eines Berichts einer für Vermessung zuständigen Stelle getroffen wurde.
CASE 98
Die Regeln die in der Definition Regel aufgelistet sind, gelten für alle Wettfahrten, die unter den Wettfahrtregeln Segeln abgehalten werden, egal ob die Ausschreibung oder die Segelanweisungen ausdrücklich ihre Gültigkeit festlegen oder nicht. Eine Segelanweisung kann jedoch, sofern sie die Vorgaben von Regel 88.2 einhält einige oder alle Vorschriften des Nationalen Verbandes ändern oder für ungültig erklären. Generell können weder die Ausschreibung noch die Segelanweisungen die Klassenregeln ändern. Wenn ein Boot nach einem Handicap- oder Ausgleichsystem segelt, gelten die Regeln dieses Systems und einige oder alle Klassenregeln der Klasse können ebenfalls gelten. Wenn sich Ausschreibung und Segelanweisungen widersprechen, hat keines Vorrang.

Regel 86.1(c), Regeländerungen

CASE 85
Klassenvorschriften dürfen eine Wettfahrtregel nicht ändern, sofern dies nicht durch 86.1(c) erlaubt ist. Wenn eine Klassenregel versucht eine solche Regel zu ändern, dann ist diese Regel nicht zulässig und gilt nicht.

Regel 87, Änderungen der Klassenvorschriften

CASE 98
Die Regeln die in der Definition Regel aufgelistet sind, gelten für alle Wettfahrten, die unter den Wettfahrtregeln Segeln abgehalten werden, egal ob die Ausschreibung oder die Segelanweisungen ausdrücklich ihre Gültigkeit festlegen oder nicht. Eine Segelanweisung kann jedoch, sofern sie die Vorgaben von Regel 88.2 einhält einige oder alle Vorschriften des Nationalen Verbandes ändern oder für ungültig erklären. Generell können weder die Ausschreibung noch die Segelanweisungen die Klassenregeln ändern. Wenn ein Boot nach einem Handicap- oder Ausgleichsystem segelt, gelten die Regeln dieses Systems und einige oder alle Klassenregeln der Klasse können ebenfalls gelten. Wenn sich Ausschreibung und Segelanweisungen widersprechen, hat keines Vorrang.

Regel 88.2, Nationale Vorschriften

CASE 98
Die Regeln die in der Definition Regel aufgelistet sind, gelten für alle Wettfahrten, die unter den Wettfahrtregeln Segeln abgehalten werden, egal ob die Ausschreibung oder die Segelanweisungen ausdrücklich ihre Gültigkeit festlegen oder nicht. Eine Segelanweisung kann jedoch, sofern sie die Vorgaben von Regel 88.2 einhält einige oder alle Vorschriften des Nationalen Verbandes ändern oder für ungültig erklären. Generell können weder die Ausschreibung noch die Segelanweisungen die Klassenregeln ändern. Wenn ein Boot nach einem Handicap- oder Ausgleichsystem segelt, gelten die Regeln dieses Systems und einige oder alle Klassenregeln der Klasse können ebenfalls gelten. Wenn sich Ausschreibung und Segelanweisungen widersprechen, hat keines Vorrang.

Regel 90.2(c), Wettfahrtleitung; Segelanweisungen; Wertung: Segelanweisungen

CASE 32
Jeder Teilnehmer hat das Recht, sich ausschließlich an die geschriebenen Segelanweisungen einschließlich eventueller schriftlicher Änderungen über alle Einzelheiten der Bahn zu halten.