CALL MR 25          

Regel 10          Wind von entgegengesetzter Seite
Regel 20          Raum zum Wenden an einem Hindernis
Regel C8.1(b)  Durch Bahnschiedsrichter veranlasste Strafen - Entlastung

Frage 1
Blau ist im Match gegen Gelb und Rot gegen Grün. Auf einem Kreuzschenkel segelt Blau Amwind mit Wind von Steuerbord. Gelb und Grün segeln in Überlappung beide Amwind mit Wind von Backbord. Gelb in Lee von Grün kann nicht wenden und sich dabei von Grün frei halten. Blau und Gelb sind auf Kollisionskurs. Gelb verlangt durch Zuruf Raum und gibt Armzeichen für Raum zum Wenden. Grün antwortet nicht. Gelb kann nicht wenden. Blau wird gezwungen, den Kurs zu ändern und sich frei zu halten. Blau und Gelb zeigen eine Y-Flagge. Was sollten die Bahnschiedsrichter tun?

Antwort 1
Sind sich die Bahnschiedsrichter des Matches zwischen Blau und Gelb sicher, dass Grün Regel 20.1(b) verletzt hat, sollten sie die "Grün-Weiße" Flagge für diesen Vorfall zeigen und damit signalisieren, dass keine Strafe gegen Gelb oder Blau ausgesprochen wird. Sie sollten die Bahnschiedsrichter des Matches mit Grün informieren, dass Grün zu bestrafen ist. Regel C8.1(b) erlaubt es den Bahnschiedsrichtern, Gelb ohne Verhandlung zu entlasten.

Frage 2
Wäre die Antwort anders, wenn Gelb nicht durch Zeigen der Y-Flagge protestiert hätte?

Antwort 2
Nein, die Antwort der Bahnschiedsrichter wäre die gleiche. Die Bahnschiedsrichter können auch in Betracht ziehen, Grün nach Regel C8.3(b) oder (c) zu bestrafen.