Regel 10 Wind von entgegengesetzter Seite
Regel 19 Raum zum Passieren eines Hindernisses
Definition Überlappen
Frage 1
Gelb und Blau segeln beide tiefer als 90° zum wahren Wind. Blau mit
Wind von Backbord segelt entlang eines ausgedehnten Hindernisses. Gelb,
mit Wind von Steuerbord, nähert sich dem Hindernis auf Kollisionskurs
zu Blau. Gelb fällt ab und weicht Blau aus.
Eine Y-Flagge wird gezeigt, wie ist zu entscheiden?
Antwort 1 Die Grün-weiße Flagge ist zu zeigen.
Beide Boote segeln tiefer als 90° zum wahren Wind und überlappen.
Gelb ist das außen liegende Boot und ist nach Regel 19.2(b) verpflichtet
Blau den Raum zwischen sich und dem Hindernis zu geben. Indem es zwischen
den Positionen 3 und 4 abfällt um Raum zu geben, erfüllt es
seine Verpflichtungen nach Regel 19.2(b). Gelb muss bis zu dem Zeitpunkt,
an dem es seinen Verpflichtungen nach Regel 19.2(b) nachkommen muss, keine
Ausweichmaßnahmen ergreifen. Hätte Gelb es dann versäumt
den Raum zu geben, hätte es Blau dazu gezwungen gegen Regel 10 zu
verstoßen und Blau wäre nach Regel 64.1(c) zu entlasten.
Frage 2
Blau mit Wind von Backbord segelt vor Wind entlang eines ausgedehnten
Hindernisses. Gelb, mit Wind von Steuerbord, segelt höher als Halbwind
und nähert sich dem Hindernis auf Kollisionskurs zu Blau. Als klar
wird, dass Blau nicht vorhat, seinen Kurs zu ändern, luvt Gelb an
und weicht Blau aus.
Eine Y-Flagge wird gezeigt, wie ist zu entscheiden?
Antwort 2
Blau ist zu bestrafen.
Die Definition Überlappen gilt für Boote mit wind von entgegen
gesetzter Seite nur, wenn beide tiefer als 90° zum wahren Wind segeln.
Da Gelb nicht tiefer als 90° zum wahren Wind segelt, überlappen
die Boote nicht und Regel 19.2(b) gilt nicht. Gelb muss Blau keinen Raum
geben. Als Gelb luven musste, hat sich Blau nicht frei gehalten und gegen
Regel 10 verstoßen.