Regel 10 Wind von entgegen gesetzter Seite Regel 18.1 (b) Passieren von Bahnmarken
und Hindernissen: Geltungsbereich der Regel
Definition Richtiger Kurs
Hat sich ein mit Wind von Steuerbord segelndes Boot entschlossen, an einer
Luvbahnmarke vorbeizusegeln, so muss das mit Wind von Backbord segelnde Boot
sich freihalten. Hier gibt es keine Regel, die ein Boot zwingt, seinen richtigen
Kurs zu segeln.
Frage: Zwei am Wind segelnde Boote mit Wind von entgegen gesetzter Seite,
treffen sich an einer steuerbord zu rundenden Bahnmarke. S hat ausreichend
Raum um bei den vorherrschenden Wind- und Strombedingungen zu wenden und
die Bahnmarke zu runden. S hält aber den Kurs bei, damit P um sich
freizuhalten, wenden muss. Kann P Regel 10 missachten, wenn es meint,
dass S tiefer fährt als seinen richtigen Kurs und ausreichend Raum
zum Runden der Bahnmarke hat?
Antwort: Nein, Regel 10 gilt. Regel 18.1(b) legt fest, dass Regel 18 auf die
beiden Boote nicht zutrifft, da sie mit Wind von entgegen gesetzter Seite
segeln und der richtige Kurs für eines, aber nicht für beide
eine Wende beinhaltet. Deshalb muss P sich frei halten, wenn S die Wahl
trifft, seinen Kurs beizubehalten. Obwohl es unter bestimmten Umständen
einem Boot untersagt ist, höher als seinen richtigen Kurs zu segeln,
gibt es für diesen Fall keine Regel, die von einem Boot das Segeln
des richtigen Kurses verlangt.