Regel 18 gilt an dieser von schiffbarem Wasser umgebenen Startbahnmarke wegen Vorwort von Abschnitt C nicht, da die Boot sich ihr nähern um zu starten. Blau hat nach Regel 11 Wegerecht und darf luven bis in den Wind und Rot dadurch hindern zwischen Blau und dem Startschiff zu passieren, wenn es dabei Rot gemäß Regel 16 Raum zum Freihalten gewährt. Bevor Rot das Startschiff erreicht hat Blau seinen Kurs geändert und es gibt deshalb für Rot keinen Platz um zwischen dem Startschiff und Blau zu passieren und es muss eventuell auf der falschen Seite des Startschiffs hochdrehen. Blau muss allerdings, wenn es merkt, dass Rot trotzdem hineinfährt, wegen Regel 14 eine Kollision vermeiden und dann nach Regel 11 protestieren.