Wendet ein mit Wind von Steuerbord segelndes Boot nachdem ein Boot mit Wind
von Backbord abgefallen ist, um hinter ihm zu passieren, begeht es nicht unbedingt
einen Regelverstoß.
Zusammenfassung des Falles Zwischen den Positionen 1 und 2 fiel P ab, um hinter S zu passieren.
Einen Moment später entschloss sich S zu wenden. Nachdem es etwa
eine Rumpflänge frei gesegelt war, nahm P seinen Am-Wind-Kurs wieder
auf, wobei es etwa eine Rumpflänge an Höhe verloren hatte. Es
passierte dabei S etwa eine Bootslänge in Luv. Nachdem S gewendet
hatte war P´s Anluven auf einen Amwindkurs nicht dadurch notwendig
geworden, dass es sich von S frei halten musste. P behauptete, dass S
es versäumt hat ihm Raum zum frei halten zu geben weil wendete nachdem
P abgefallen war P um S am Heck zu passieren . Das Schiedsgericht disqualifizierte
S wegen Verstoßes gegen Regel 16.1. S ging in die Berufung.
Entscheidung: Der Berufung von S wird stattgegeben und S wird wieder eingesetzt.
S musste Regel 16 nur während des Luvens von Am-Wind-Kurs bis in
den Wind beachten. Während dieses Luvens hatte P Raum um sich freizuhalten
und S verletzte nicht Regel 16.1. S verletzte auch nicht Regel 16.2, da
P seinen Kurs etwa eine ganze Rumpflänge fortsetzen konnte, was zeigt,
dass das Luven von S nicht sofort ein Ausweichmanöver von P erforderte.
Nachdem S durch den Wind gegangen war bekam P Wegerecht nach Regel 13
und die Regeln 16.1 und 16.2 galten nicht mehr. S hielt sich jedoch von
P frei, wie dies nach Regel 13 gefordert wird. S hat gegen keine Regel
verstoßen.