Regel C2.1 Änderungen der
Definitionen - Definition Zieldurchgang
Regel C5.6 Signale durch die
Bahnschiedsrichter
Regel C7.4(b) Strafsystem: Ausführen und Beenden einer Strafdrehung
Frage
Blau hat eine ausstehende Strafe als es sich der Ziellinie nähert.
Es holt den Spinnaker nieder, luvt, geht durch den Wind und fällt
auf einen Amwindkurs mit Wind von der anderen Seite ab. Es drückt
sein Großsegel nach vorne und segelt rückwärts
über die Ziellinie, wobei es höher als Amwind ist. Ist es
durchs Ziel gegangen?
Antwort
Nein. Blau kann nicht durchs Ziel gehen, bevor es nicht seine
Strafdrehung beendet hat. Blau ist nicht auf einen Vorwindkurs
abgefallen, wie es durch Regel C7.2(a)(2) verlangt wird. Die
Bahnschiedsrichter müssen nach Regel C5.6 anzeigen, dass das Boot
nicht mehr dabei ist seine Strafdrehung auszuführen und dass die
Strafe bestehen bleibt.