Regel 11 Wind von der gleichen Seite mit Überlappung
Regel 18.2(b) Bahnmarken-Raum: Bahnmarken-Raum
geben
Regel 18.5(a) Bahnmarken-Raum: Entlastung
Definition Bahnmarken-Raum
Ein innen überlappendes Luv-Boot, das Anspruch auf Bahnmarken-Raum hat und diesen Bahnmarken-Raum erhält, muss sich nach Regel 11 vom außen liegenden Boot frei halten.
Zusammenfassung des Falles |
Entscheidung
Vor und nach dem Zeitpunkt der Berührung musste sich W von L wegen
Regel 11 frei halten und L musste nach Regel 18.2(b) W Bahnmarken-Raum geben.
Als W zur Bahnmarke segelte verletzte es Regel 11, da es so nahe zu L fuhr,
dass L Ausweichmaßnahmen ergreifen musste. Die vom Schiedsgericht bestätigte
Skizze zeigte, dass L vom Zeitpunkt als W die Zone erreichte bis zum Zeitpunkt
der Berührung Raum gab um zur Bahnmarke zu segeln. Deshalb war W's Verstoß
gegen Regel 11 nicht dadurch begründet, dass L versäumte Bahnmarken-Raum
zu geben. Aus diesem Grund wird W nicht nach Regel 18.5(a) vom Verstoß
gegen Regel 11 nach Regel 18.5(a) entlastet. Beide Boote hätten leicht
die Berührung vermeiden können und verstießen deshalb gegen
Regel 14. Da jedoch kein Schaden oder Verletzung entstand und L Wegerechtboot
war und W Boot Anspruch auf Bahnmarken-Raum hatte, wird keines von Ihnen wegen
Verstoß gegen Regel 14 bestraft (siehe Regel 14(b).
Der Berufung von L wird stattgegeben, L wird wieder in die Wertung genommen,
W wird disqualifiziert.
USSA 1988/273