CASE 114   

Regel 20.1, Raum zum Wenden an einem Hindernis; Zuruf und Antwort

Regel 16.1, Kurs ändern
Regel 18.2, Bahnmarken-Raum: Bahnmarken-Raum geben
Definitions, Bahnmarken-Raum
Definitions, Raum

Wenn ein Boot Anspruch auf Bahnmarken-Raum hat, schließt dies den Platzbedarf ein, den es benötigt um sich von einem anderen Boot frei zu halten oder einem anderen Boot Raum zu geben, wenn es auf Grund der Regeln dazu verpflichtet ist.

Angenommene Tatsachen zu Frage 1
A, B und C überlappen mit Wind von der gleichen Seite, als das erste von ihnen die Zone einer Bahnmarke erreicht. A ist außen, C ist innen und B ist zwischen ihnen.

Frage 1
Verlangt Regel 18.2 von A, dass es B genug Raum gibt, damit dieses Bahnmarken-Raum für C geben kann?

Antwort 1
Ja. B muss C Bahnmarken-Raum geben und A muss B Bahnmarken-Raum geben. Die Definition Bahnmarken-Raum benutzt den definierten Begriff "Raum" und Raum schließt den Platzbedarf für ein Manöver in guter Seemannschaft ein. Der Platzbedarf von B für ein Manöver in guter Seemannschaft schließt den Platzbedarf ein, den es benötigt um ihren Verpflichtungen gegenüber C nachzukommen. Deshalb verlangt Regel 18.2 von A, dass es B ausreichend Raum gibt, damit dieses C Bahnmarken-Raum geben kann.

Angenommene Tatsachen zu Frage 2
L, M und Wüberlappen mit Wind von der gleichen Seite mit L in Lee, W in Luv und M dazwischen. L hat keine Einschränkung bezüglich des richtigen Kurses und luvt.

Frage 2
Verlangt Regel 16.1 von L, dass es M genügend Raum gibt, damit M dem Boot W Raum zum frei halten gibt?

Antwort 2
Ja. Wenn M seinen Kurs ändert um sich von L frei zu halten, verlangt Regel 16.1 von M, dass es W Raum zum frei halten gibt. Der Platzbedarf von M für ein Manöver in guter Seemannschaft schließt den Platzbedarf ein, den es benötigt um ihren Verpflichtungen gegenüber W nachzukommen. Deshalb verlangt Regel 16.1 von L, dass es M ausreichend Raum gibt, damit M dem Boot W Raum zum frei halten geben kann.

Angenommene Tatsachen zu Frage 3
Die Bahnmarke, die die Startlinie an der Steuerbordseite begrenzt, ist von schiffbarem Wasser umgeben. Als sich L und W der Startlinie nähern überlappen beide mit Wind von Steuerbord. L segelt einen Kurs, der weit genug an der Bahnmarke vorbeiführt, dass Platz für W vorhanden ist, dass W zwischen L und der Bahnmarke durchsegeln kann. W segelt in die Lücke, die L freiwillig gibt. Nachdem W neben der Bahnmarke ist, luvt L. W reagiert sofort indem es luvt und hält sich von L frei. Dadurch dass es seiner Verpflichtung, sich von L frei zu halten, nachkommt, wird es jedoch dazu gezwungen die Bahnmarke zu berühren.

Frage 3
Hält L Regel 16.1 ein?

Antwort 3
Nein. W ist verpflichtet sich nach Regel 11 frei zu halten und hat, wie im Vorwort von Abschnitt C steht keinen Anspruch auf Raum nach Regel 19 oder Bahnmarken-Raum nach Regel 18. Wenn jedoch L seinen Kurs ändert, hat W Anspruch auf Raum zum frei halten auf Grund von Regel 16.1. Die Kursänderung von L zwingt W beim frei halten gegen Regel 31 zu verstoßen. Eine Bahnmarke zu berühren ist keine gute Seemannschaft und deshalb gibt L W nicht genügend Raum um sich in guter Seemannschaft frei zu halten. L verstößt gegen Regel 16.1 und W ist nach Regel 64.1(c) für ihren Verstoß gegen Regel 31 zzu entlasten.

Angenommene Tatsachen zu Frage 4
Die gleichen Tatsachen wie in Frage 3 außer dass entweder Regel B2.5 gilt oder Regel 31 durch die Segelanweisung außer Kraft gesetzt wurde und dass die Bahnmarke ein Boot der Wettfahrtleitung oder ein anderer solider Gegenstand ist.

Frage 4
Hält L Regel 16.1 ein?

Antwort 4
Nein. Eine solche Bahnmarke zu berühren birgt das Risiko entweder das Boot oder das Boot der Wettfahrtleitung zu beschädigen und ein solches Risiko einzugehen ist keine gute Seemannschaft.

ISAF 2010