CASE 87   

Regel 10 Wind von verschiedener Seite
Regel 14 Berührung vermeiden
Definition Freihalten

Ein Wegerechtboot muss keine Ausweichmaßnahmen ergreifen bevor nicht klar ist, dass das andere Boot sich nicht freihält.

Zusammenfassung des Falles:
Die Startlinie lag unter einem Winkel, dass sie mit Wind von Steuerbord gerade noch am Wind überquert werden konnte. Die meisten Boote näherten sich der Linie mit Wind von Backbord. Nur S näherte sich von der äußeren Begrenzungsmarke kommend der Linie mit Wind von Steuerbord und rief ständig "Raum-Wind von Steuerbord" zu den auf Kollisionskurs kommenden mit Wind von Backbord segelnden Booten. P1 und P2 fielen hinter S ab. P3 machte keinen Versuch, S auszuweichen, und traf S rechtwinklig mittschiffs, wobei erheblicher Schaden entstand. Das Schiedsgericht disqualifizierte beide, P3 wegen Verstoßes gegen Regel 10 und S wegen Verstoßes gegen Regel 14. S ging in die Berufung.

 

Entscheidung
Regel 10 verpflichtet P3, sich von S freizuhalten. Regel 14 verpflichtet jedes Boot, eine Berührung mit dem anderen Boot zu vermeiden, wenn dies vernünftigerweise möglich ist. Im Falle von P3 war die Verpflichtung von Regel 14, Kontakt mit S zu vermeiden, in Einklang mit der weitergehenden Forderung von Regel 10, S seinen Kurs segeln zu lassen ohne Ausweichmaßnahmen ergreifen zu müssen (Siehe Definition Freihalten). P3 verstieß gegen beide Regeln, Regel 10 und Regel 14.
Im Falle von S hatte diese das Recht, dass sich P3 von ihm freihält, aber es war auch durch Regel 14 verpflichtet, eine Berührung zu vermeiden, wenn dies vernünftigerweise möglich ist. Jedoch erlaubt der zweite Satz von Regel 14 S seinen Kurs zu segeln in der Erwartung, dass P3 sich wie verlangt freihält bis zu dem Zeitpunkt, wo klar wird, dass P3 das nicht tut. Im vorliegenden Fall zeigt die Skizze, dass P3 noch in großer Nähe von S hätte rechtzeitig abfallen und ausweichen können. Aus diesem Grund war der Zeitpunkt, als es klar wurde, dass P3 nicht auswich, so kurz vor der Kollision, dass es für S unmöglich war, die Berührung zu vermeiden. Deshalb verletzte S die Regel 14 nicht und die Disqualifikation wird rückgängig gemacht.

CYA 1994/105