Ein Boot ist nicht verpflichtet, in Vorausahnung der Regelverletzung
eines anderen Bootes zu agieren. Erhält ein Boot Wegerecht auf Grund seines
eigenen Handelns, so hat das andere Boot Anspruch auf Raum zum Freihalten.
Zusammenfassung des Falles
AS war klar voraus von BP als es die Zone erreicht. Zwischen Position
1 und 2 lag AS eine Rumpflänge in Lee und eine Rumpflänge voraus
von BP und wendete, sowie es die Steuerbord-Anliegelinie erreichte. Unmittelbar
darauf wurde es von BP, das mit etwa 10 Knoten Fahrt ankam, gerammt und
durchbohrt. Das Schiedsgericht disqualifizierte AS wegen Verstoßes
gegen Regel 15. Ebenso disqualifizierte es BP nach Regel 2 mit der Begründung,
dass es hätte wissen müssen, dass AS wendet, aber nichts getan
hat, um eine Kollision zu vermeiden. BP ging in die Berufung mit der Begründung,
dass es nicht verpflichtet sei, eine unberechtigte Wende vorauszusehen.
Entscheidung Der Berufung von BP wird stattgegeben, BP wieder in die Wertung genommen.
Nachdem AS die Zone erreichte, war es verpflichtet sich BP von AS frei
halten und ihm wegen Regel 18.2(b) Bahnmarken-Raum geben. Beide Verpflichtungen
endeten als AS durch den Wind ging, da nun die Boote Wind von entgegen
gesetzter Seite auf einem Kreuzkurs hatten. Als AS durch den Wind ging,
wurde BP Wegerechtboot nach Regel 13 und blieb Wegerechtboot, bis AS einen
Am-Wind-Kurs mit Wind von Steuerbord erreichte. Zu diesem Zeitpunkt war
AS, das gerade Wegerecht nach Regel 10 erhalten hat, durch Regel 15 verpflichtet,
BP Raum zum Freihalten zu geben. BP hat nichts getan, um die Kollision
zu vermeiden - aber was hätte es tun können? Berücksichtigt
man seine Geschwindigkeit und die Abstände, hatte es vielleicht ein
bis zwei Sekunden Zeit zu entscheiden, was zu tun ist und es dann zu tun.
Es ist ein seit langer Zeit in den Ausweichregeln verankertes Grundprinzip,
festgehalten durch Regel 15, dass ein Boot, das durch die Handlung eines
anderen Bootes ausweichpflichtig wird, genügend Zeit eingeräumt
wird, richtig zu reagieren. Und obwohl klar war, dass AS zum Runden der
Bahnmarke wenden musste, bestand keinerlei Verpflichtung von BP, vorauszusehen,
dass AS dies unter Missachtung von Regel 15 oder irgendeiner anderen Regel
tun würde. BP verletzte weder Regel 2 noch Regel 14.