Zusammenfassung nach Regelnummern Anhänge  

Anhang A – Wertung
Regel A2, Wertung in der Serie

CASE 78
Ein Boot kann sich in eine taktisch kontrollierende Position zu einem anderen Boot begeben und das Vorankommen dieses Bootes in einer Wettfahrt verzögern, so dass andere Boote beide passieren, vorausgesetzt, dass das Schiedsgericht bei einem aus diesem Grund eingereichten Protest nach Regel 2 herausfindet, dass darin eine reelle Chance bestand durch diese Taktik ihr Ergebnis in der Gesamtwertung zu verbessern. Wenn es dabei aber absichtlich eine andere Regel verstößt um die Wahrscheinlichkeit für den Erfolg dieser Taktik zu erhöhen, verstößt es gegen Regel 2.

Regel A5, Wertungen, die von der Wettfahrtleitung festegelegt werden

CASE 28
Wenn ein Boot eine Regel verletzt und dadurch ein anderes Boot zwingt, eine Bahnmarke zu berühren, so ist das andere Boot dafür zu entlasten. Die Tatsache, dass eine Startbahnmarke aus welchen Gründen auch immer verzogen wurde, befreit ein Boot nicht von der Verpflichtung zu starten. Die Wettfahrtleitung darf nur dann gemäß Regel 32.1(d) abbrechen, wenn die Lageänderung der Bahnmarke direkt die Sicherheit oder Fairness der Wettfahrt beeinflusst.
CASE 80
Eine Protestverhandlung oder eine Verhandlung über einen Wiedergutmachungsantrag müssen sich auf den behaupteten Vorfall, die behauptete Handlung oder Unterlassung beschränken. Obwohl ein Boot DNF gewertet werden kann, wenn es nicht entsprechend der Definition durchs Ziel geht, kann es nicht DNF gewertet werde, wenn es versäumt den Kurs richtig abzusegeln.

Anhang F – Verfahren für Berufungen und Anträge
Regel F5, Unzulänglicher Sachverhalt, Wiedereröffnung

CASE 104
Der Versuch zwischen Tatsachen und Folgerungen in der Sachverhaltsfeststellung eines Schiedsgerichts zu unterscheiden ist manchmal unbefriedigend, da die festgestellten Tatsachen teils auf Fakten und teils auf Schlussfolgerungen beruhen. Ein nationaler Verband kann die Entscheidung eines Schiedsgerichts ändern und auch alle anderen Befunde die Schlussfolgerungen oder Rechtsauffassung betreffen aber nicht die Befunde über Fakten. Ein nationaler Verband kann durch logische Schlussfolgerungen zusätzliche Tatsachen feststellen. Keine niedergeschriebene Tatsache oder ein Diagramm hat Vorrang vor einem anderen. Schiedsgerichte müssen Widersprüche im Sachverhalt lösen, wenn dies durch den nationalen Verband gefordert wird.

Aanhang J – Ausschreibung und Segelanwesiungen
Regel J1.2, Inhalt der Ausschreibung
Regel J2.2, Inhalt der Segelanweisungen

CASE 98
Die Regeln die in der Definition Regel aufgelistet sind, gelten für alle Wettfahrten, die unter den Wettfahrtregeln Segeln abgehalten werden, egal ob die Ausschreibung oder die Segelanweisungen ausdrücklich ihre Gültigkeit festlegen oder nicht. Eine Segelanweisung kann jedoch, sofern sie die Vorgaben von Regel 88.2 einhält einige oder alle Vorschriften des Nationalen Verbandes ändern oder für ungültig erklären. Generell können weder die Ausschreibung noch die Segelanweisungen die Klassenregeln ändern. Wenn ein Boot nach einem Handicap- oder Ausgleichsystem segelt, gelten die Regeln dieses Systems und einige oder alle Klassenregeln der Klasse können ebenfalls gelten. Wenn sich Ausschreibung und Segelanweisungen widersprechen, hat keines Vorrang.