Regel 11 Wind von der gleichen Seite mit Überlappung
Regel 14 Berührung vermeiden
Regel 15 Wegerecht erlangen
Regel 16.1 Kurs ändern
Regel 17 Wind von der gleichen Seite, richtiger
Kurs
Definition Richtiger Kurs
Vor seinem Startsignal verstößt ein Lee-Boot gegen keine Regel, wenn es höher als ein Luv-Boot segelt.
Zusammenfassung des Falles Das Schiedsgericht fand, dass L wegen Regel 11 Wegerechtboot von dem Zeitpunkt ab war, als es seinen geraden Kurs beibehielt bis zum Zeitpunkt der Berührung. W hatte ausreichend Platz zum sich freihalten, auch wenn es dabei die Startlinie zu früh hätte überqueren müssen. Deshalb wurde W's Protest abgelehnt und L's Protest stattgegeben. W ging unter Bezug auf Regel 16.1 in die Berufung. |
Entscheidung
Die Berufung von W wird abgewiesen. Zwischen den Positionen 2 und 3 erreichte
L eine Lee-Überlappung zu W und erlangte Wegerecht nach Regel 11 mit der
Auflage von Regel 15, anfangs W Raum zum Freihalten zu geben. L kam der Forderung
von Regel 15 nach, da es W Raum zum Freihalten gab. Kurz nach Position 4 als
L auf einen Amwindkurs luvte musste es nach Regel 16.1 W den Raum zum frei halten
geben und tat dies. L war klar achteraus von W und innerhalb eines Abstands
von zwei ihrer Rumpflängen als es eine Überlappung in Lee von W erreichte.
Deshalb durfte es wegen Regel 17 nicht höher segeln als seinen richtigen
Kurs. Jedoch hatte es vor dem Startsignal keinen richtigen Kurs (siehe Definition
"Richtiger Kurs") und das Startsignal war bis nach dem Vorfall noch
nicht gegeben. Deshalb verstieß das Luven von L nicht gegen Regel 17 und
es war berechtigt höher zu segeln als es tatsächlich tat, sogar bis
in den Wind, sofern es dabei Regel 16.1 beachtete. Nachdem L die Überlappung
in L von W erreichte, war W durch Regel 11 verpflichtet sich frei zu halten.
Dies tat es aber nicht und deshalb bleibt ihre Disqualifikation wegen Verstoßes
gegen Regel 11 bestehen. Zusätzlich verstieß W gegen Regel 14, denn
es hätte die Berührung mit L vermeiden können. L verstieß
ebenfalls gegen Regel 14, denn es hätte leicht etwas abfallen können
und so die Berührung vermeiden. Sie wird dafür aber nicht bestraft,
da es keinen Schaden oder Verletzung gab.
RYA 1965/10