Regel 10 Wind von verschiedener Seite
Regel 14 Berührung vermeiden
Definition Freihalten
Ein Wegerechtboot muss keine Ausweichmaßnahmen ergreifen bevor nicht klar ist, dass das andere Boot sich nicht freihält.
Zusammenfassung des Falles:
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Entscheidung
Regel 10 verpflichtet P3, sich von S freizuhalten. Regel 14 verpflichtet
jedes Boot, eine Berührung mit dem anderen Boot zu vermeiden, wenn dies
vernünftigerweise möglich ist. Im Falle von P3 war die Verpflichtung
von Regel 14, Kontakt mit S zu vermeiden, in Einklang mit der weitergehenden
Forderung von Regel 10, S seinen Kurs segeln zu lassen ohne Ausweichmaßnahmen
ergreifen zu müssen (Siehe Definition Freihalten). P3 verstieß gegen
beide Regeln, Regel 10 und Regel 14.
Im Falle von S hatte diese das Recht, dass sich P3 von ihm freihält, aber
es war auch durch Regel 14 verpflichtet, eine Berührung zu vermeiden, wenn
dies vernünftigerweise möglich ist. Jedoch erlaubt der zweite Satz
von Regel 14 S seinen Kurs zu segeln in der Erwartung, dass P3 sich wie verlangt
freihält bis zu dem Zeitpunkt, wo klar wird, dass P3 das nicht tut. Im
vorliegenden Fall zeigt die Skizze, dass P3 noch in großer Nähe von
S hätte rechtzeitig abfallen und ausweichen können. Aus diesem Grund
war der Zeitpunkt, als es klar wurde, dass P3 nicht auswich, so kurz vor der
Kollision, dass es für S unmöglich war, die Berührung zu vermeiden.
Deshalb verletzte S die Regel 14 nicht und die Disqualifikation wird rückgängig
gemacht.
CYA 1994/105