CALL UMP 43          

Definition Bahnmarken-Raum

Frage 1
Wann segelt ein Boot mit Anspruch auf Bahnmarken-Raum ‘zur Bahnmarke’?

Antwort 1
Ein Boot mit Anspruch auf Bahnmarken-Raum segelt ‘zur Bahnmarke’ wenn es einen Kurs Richtung Bahnmarke segelt, der die Bahnmarke an der vorgeschriebenen Seite läßt sowie sie eine Position ‘an der Bahnmarke’ erreicht.

Frage 2
Wann wird ein Boot das ‘zur Bahnmarke’ segelt ein Boot das ‘an der Bahnmarke’ ist?

Antwort 2
Ein Boot das ‘zur Bahnmarke’ segelt ist ‘an der Bahnmarke, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen zutreffen:
(a) Es kann nicht länger seinen Kurs in guter Seemannschaft in Richtung Bahnmarke ändern und diese an der falschen Seite passieren.
(b) Irgend ein Teil seines Rumpfes überlappt die Bahnmarke und es ist näher als eine halbe Rumpflänge an der Bahnmarke.
(c) Es erreicht eine Position aus der es normalerweise den Kurs ändert um in Absicht den nächsten Bahnschenkel zu segeln die Bahnmarke auf der vorgeschriebenen Seite zu runden oder zu passieren.