Frage 1
Ein bestraftes Boot X mit Wind von Backbord ist gut voraus von A und
innerhalb der Zone einer Bahnmarke, die Steuerbord zu runden ist. X
entlastet sich durch eine Drehung gegen den Uhrzeigersinn. Als X seine
Strafe vollendet, ist A innerhalb der Zone und hat eine
Innenüberlappung zu X. A verlangt durch Zuruf Raum an der
Bahnmarke. X gibt diesen Raum und protestiert. Wie ist zu entscheiden?
Antwort 1
Keine Strafe.
Als X in Position 3 die Zone verlässt ist kein Boot in der
Zone und Regel 18 hört auf zu gelten. Während X seine
Strafe ausführt unterliegt es Regel 21.2 und muss sich frei
halten. Als X in Position 4 einen Kurs erlangt, der tiefer als 90° zum wahren
Wind ist, werden die Boote überlappend und nach
Vollendung der Strafe in Position 5 bleibt es nach Regel 11
ausweichpflichtiges Boot. Wenn eines der Boote dann die Zone erreicht,
beginnt Regel 18 erneut zu gelten und X, das außen liegende Boot
muss außerdem nach Regel 18.2(b) A Bahnmarken-Raum geben.
Frage 2
Die Situation ist dieselbe außer dass die Bahnmarke an Backbord
zu runden ist. In Position 5 verlangt X durch Zuruf Raum zum Passieren
der Bahnmarke. A gibt den Raum und protestiert. Wie ist zu entscheiden?
Antwort 2
Keine Strafe.
Die Boote überlappen bei Eintritt des Ersten von ihnen in die
Zone. Regel 18.2(b) gilt und A muss X Bahnmarken-Raum geben.