Bemerkungen zum Text
- Außer bei speziellen Calls in Teil M gehen die Calls davon aus, dass
die Protestflagge gesetzt und Protest gerufen und die Flagge und
der Zuruf zum Bahnschiedsrichter in Übereinstimmung mit den Regeln gemacht wurde.
- Einige Calls beleuchten wichtige Grundsätze der Wettfahrtregeln. Damit
dieser Bezug erleichtert wird stehen diese Klarstellungen in Kursiv am Ende
des Calls.
- Die Farbgebung der Boote wird verwendet um zwischen den Teams zu unterscheiden.
Die Boote A, B, C sind weiß gezeichnet und gehören zu einem Team,
die Boote X, Y, Z sind grau und gehören zum anderen Team.
- Wenn Boote in Position 1 eines Calls bereits überlappt sind, bedeutet
die Anmerkung "A hat keine Einschränkungen bezüglich des richtigen
Kurses", dass A nicht Regel 17 unterliegt und höher als seinen richtigen
Kurs luven darf. Umgekehrt steht dann "A unterliegt Regel 17".
- Sofern nicht in anderer Art angezeigt kommt der Wind in allen Zeichnungen
von oben.
- Die Calls gehen von der Entscheidung von Bahnschiedsrichtern aus. Obwohl normalerweise
zwei Bahnschiedsrichter in einem Umpire-Boot sind, ist dies keine Notwendigkeit und die
Calls gelten auch, wenn es nur ein Bahnschiedsrichter ist.