Frage
A und X mit Wind von Backbord segeln raumschots in Überlappung auf
eine Leebahnmarke zu, die Backbord zu runden ist. A hat keine
Verpflichtungen bezüglich des richtigen Kurses und steuert etwa
1½ Rumpflängen luvwärts der Bahnmarke. A behält
seinen Kurs bei, bis es 1½ Rumpflängen von der Bahnmarke
entfernt ist, dann halst es um X Raum zu geben. X protestiert. Wie ist
zu entscheiden?
Antwort
A ist zu bestrafen.
Regel 18 beginnt zu gelten, wenn eines der Boote die Zone erreicht. Ab
diesem Moment muss A einen Kurs segeln um X Bahnmarken-Raum zu geben.
Da A seinen Kurs bis in Position 2 beibehält, verletzt es Regel
18.2(b).
Es ist unerheblich ob X Raum durch Zuruf verlangt oder nicht.
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