CASE 95   

Regel 18.1(a) Bahnmarken-Raum: Gültigkeit der Regel
Regel 18.2(c) Bahnmarken-Raum: Bahnmarken-Raum geben
Regel 18.3(b) Bahnmarken-Raum: Wenden bei Annäherung an eine Bahnmarke
Regel 64.1(c) Entscheidungen: Strafen und Entlastung

Überlappen zwei Boote mit Wind von der gleichen Seite auf einem Kreuzkurs und Regel Regel 18.2(b) gilt, so hört Regel 18 auf zu gelten, wenn eines der beiden Boote mit dem Bug durch den Wind geht. Wenn ein Wegerechtboot dazu gezwungen wird, eine Bahnmarke zu berühren, weil das andere Boot es versäumt sich frei zu halten, ist es von dem Verstoß gegen Regel 31 zu entlasten.

Zusammenfassung des Falls
Als sie sich der Luvbahnmarke näherten, überlappten Jagga und Freebird mit Wind von Backbord. Freebird ist zwischen einer und zwei Bootslängen leewärts. Freebird wendet, dann wendet auch Jagga in eine Position in Luv von Freebird. Jagga luvt, so dass Freebird dem ausdrehenden Heck ausweichen und den Kurs ändern muss um eine Berührung zu vermeiden, was sie auch tut. Aus diesem Grund berührt sie die Bahnmarke. Freebird protestiert. Das Schiedsgericht disqualifiziert Jagga wegen Verstoß gegen Regel 18.3(b). Jagga geht in die Berufung mit der Begründung, dass sie als innen liegendes Boot Anspruch auf Raum zum Passieren der Bahnmarke hatte.

Entscheidung
Als Jagga die Zone erreichte, überlappte es innen von Freebird. Ab diesem Zeitpunkt bis Freebird durch den Wind ging, verlangte Regel 18.2(b) von Freebird, dass es Jagga Bahnmarken-Raum gibt. Nachdem jedoch Freebird durch den Wind ging hörte Regel 18 auf zu gelten (Siehe Regel 18.1(a)) und Jagga hatte nicht länger Anspruch auf Bahnmarken-Raum. Die Boote waren nun auf entgegen gesetztem Bug und Freebird konnte die Bahnmarke anliegen. Freebird musste nach Beendigung der Wende Regel 15 beachten. Es entsprach dieser Regel, da Jagga Raum hatte um sich frei zu halten, indem es vor Freebird passierte. Zwischen Position 2 und 3 ging Jagga durch den Wind und unterlag Regel 13 innerhalb der zone und deshalb begann Regel 18.3 zu gelten. Als Jagga die Wende beendete war überlappte Freebird innerhalb von ihm. Jagga musste sich deshalb nach Regel 11 von Freebird frei halten und Freebird wegen Regel 18.3(b) Bahnmarkenraum geben. Nachdem Jagga vor Freebird passiert hatte, hatte Freebird Wegerecht zuerst nach Regel 10, dann nach Regel 13 und zum Schluß nach Regel 11. Deshalb hatte Jagga zu keinem Zeitpunkt Schutz durch Regel 15. Regel 11 und die Definition "Frei halten" verlangten von Jagga so zu segeln, dass Freebird seinen Kurs segeln konnte ohne Ausweichmaßnahmen ergreifen zu müssen. Die Tatsache, dass durch das Luven von Jagga Freebird seinen Kurs ändern musste um eine Berührung zu vermeiden ist der Beweis, dass sich Jagga nicht frei gehalten hat und nicht den nach Regel 18.3(b) geforderten Bahnmarken-Raum gegeben hat. Das Schiedsgericht hat Jagga zu Recht nach Regel 18.3(b) disqualifiziert, aber Jagga verletzte auch Regel 11. Freebird verletzte Regel 31 als es die Bahnmarke berührte, wird aber davon nach Regel 64.1(c) entlastet. Jaggas Berufung wird zurückgewiesen.

RYA 2000/4