CALL UMP 26          

Regel 49.1  Position der Mannschaft

Frage 1
Ein Mannschaftsmitglied von Gelb hält sich an der Lee-Fockschot und ein anderes an der Großschot fest während es ausreitet. Verletzt Gelb Regel 49.1?

Antwort 1
Nein. Eine im Betrieb befindliche Schot gilt nicht als Vorrichtung um den Körper außenbords zu halten.

Frage 2
Verletzt Gelb (ein Boot ohne Seereling) Regel 49.1, wenn die Mannschaft eines der folgenden Dinge benutzt um sich weiter nach außenbords zu strecken?
Die luvseitige nicht arbeitende Fockschot, den Barberholer, die Baumniederholerleine, die Großschotravellerleine, die Backstagkontrollleine, die Wanten oder andere Teile des stehenden Guts.

Antwort 2
Regel 49.1 verbietet Teilnehmern nicht, arbeitende Schoten oder Trimmleinen zu benutzen um ihren Körper außenbords zu halten. Außer wenn es die Segelanweisengen der Veranstaltung (Regeln zum Bedienen der Boote) ausdrücklich verbieten ist es den Teilnehmern erlaubt, Wanten und Handläufe zum außenbords Hängen des Körpers zu verwenden. Die Benutzung von lockeren (nicht arbeitenden) Schoten und Trimmleinen zum Ausreiten verstößt gegen Regel 49.1.

Frage 3
Der Steuermann von Gelb hält einen Fuß unter den Travellerbalken. Verletzt Gelb Regel 49.1?

Antwort 3
Nein. Ein Travellerbalken gilt nicht als Vorrichtung um den Körper außenbords zu halten. Das Benutzen des Travellerbalkens (oder anderen festen Zubehörs des Boots) zum Ausreiten - sofern nicht zur Verbesserung des außenbord Hängens verändert - ist erlaubt.