Regel 20.1, Raum zum Wenden an einem Hindernis; Zuruf und Antwort
Regel 16.1, Kurs ändern
Regel 18.2, Bahnmarken-Raum: Bahnmarken-Raum geben
Definitions, Bahnmarken-Raum
Definitions, Raum
Wenn ein Boot Anspruch auf Bahnmarken-Raum hat, schließt dies den Platzbedarf ein, den es benötigt um sich von einem anderen Boot frei zu halten oder einem anderen Boot Raum zu geben, wenn es auf Grund der Regeln dazu verpflichtet ist.
Angenommene Tatsachen zu Frage 1
A, B und C überlappen mit Wind von der gleichen Seite, als das erste von
ihnen die Zone einer Bahnmarke erreicht. A ist außen, C ist innen und
B ist zwischen ihnen.
Frage 1
Verlangt Regel 18.2 von A, dass es B genug Raum gibt, damit dieses Bahnmarken-Raum
für C geben kann?
Antwort 1
Ja. B muss C Bahnmarken-Raum geben und A muss B Bahnmarken-Raum geben. Die Definition
Bahnmarken-Raum benutzt den definierten Begriff "Raum" und Raum schließt
den Platzbedarf für ein Manöver in guter Seemannschaft ein. Der Platzbedarf
von B für ein Manöver in guter Seemannschaft schließt den Platzbedarf
ein, den es benötigt um ihren Verpflichtungen gegenüber C nachzukommen.
Deshalb verlangt Regel 18.2 von A, dass es B ausreichend Raum gibt, damit dieses
C Bahnmarken-Raum geben kann.
Angenommene Tatsachen zu Frage 2
L, M und Wüberlappen mit Wind von der gleichen Seite mit L in Lee, W in
Luv und M dazwischen. L hat keine Einschränkung bezüglich des richtigen
Kurses und luvt.
Frage 2
Verlangt Regel 16.1 von L, dass es M genügend Raum gibt, damit M dem Boot
W Raum zum frei halten gibt?
Antwort 2
Ja. Wenn M seinen Kurs ändert um sich von L frei zu halten, verlangt
Regel 16.1 von M, dass es W Raum zum frei halten gibt. Der
Platzbedarf von M für ein Manöver in guter Seemannschaft schließt
den Platzbedarf ein, den es benötigt um ihren Verpflichtungen gegenüber
W nachzukommen. Deshalb verlangt Regel 16.1 von L, dass es M ausreichend Raum
gibt, damit M dem Boot W Raum zum frei halten geben kann.
Angenommene Tatsachen zu Frage 3
Die Bahnmarke, die die Startlinie an der Steuerbordseite begrenzt, ist von schiffbarem
Wasser umgeben. Als sich L und W der Startlinie nähern überlappen
beide mit Wind von Steuerbord. L segelt einen Kurs, der weit genug an der Bahnmarke
vorbeiführt, dass Platz für W vorhanden ist, dass W zwischen L und
der Bahnmarke durchsegeln kann. W segelt in die Lücke, die L freiwillig
gibt. Nachdem W neben der Bahnmarke ist, luvt L. W reagiert sofort indem es
luvt und hält sich von L frei. Dadurch dass es seiner Verpflichtung, sich
von L frei zu halten, nachkommt, wird es jedoch dazu gezwungen die Bahnmarke
zu berühren.
Frage 3
Hält L Regel 16.1 ein?
Antwort 3
Nein. W ist verpflichtet sich nach Regel 11 frei zu halten und hat, wie im Vorwort
von Abschnitt C steht keinen Anspruch auf Raum nach Regel 19 oder Bahnmarken-Raum
nach Regel 18. Wenn jedoch L seinen Kurs ändert, hat W Anspruch auf Raum
zum frei halten auf Grund von Regel 16.1. Die Kursänderung von L zwingt
W beim frei halten gegen Regel 31 zu verstoßen. Eine Bahnmarke zu berühren
ist keine gute Seemannschaft und deshalb gibt L W nicht genügend Raum um
sich in guter Seemannschaft frei zu halten. L verstößt gegen Regel
16.1 und W ist nach Regel 64.1(c) für ihren Verstoß gegen Regel 31
zzu entlasten.
Angenommene Tatsachen zu Frage 4
Die gleichen Tatsachen wie in Frage 3 außer dass entweder Regel B2.5 gilt
oder Regel 31 durch die Segelanweisung außer Kraft gesetzt wurde und dass
die Bahnmarke ein Boot der Wettfahrtleitung oder ein anderer solider Gegenstand
ist.
Frage 4
Hält L Regel 16.1 ein?
Antwort 4
Nein. Eine solche Bahnmarke zu berühren birgt das Risiko entweder das Boot
oder das Boot der Wettfahrtleitung zu beschädigen und ein solches Risiko
einzugehen ist keine gute Seemannschaft.
ISAF 2010