Wenn ein Boot in der Zone mit
dem Bug durch den Wind geht und dann den Wind von
der gleichen Seite hat wie ein Boot, das die Bahnmarke
anliegen kann, gilt Regel
18.2 danach nicht zwischen diesen Booten. Das Boot, das durch den Wind gegangen
ist,
(a) darf das andere Boot nicht veranlassen, höher als am Wind zu segeln,
um eine Berührung zu vermeiden oder das andere Boot am Passieren der Bahnmarke
auf der vorgeschriebenen Seite zu hindern, und
(b) muss Bahnmarken-Raum geben, wenn das andere
Boot eine innere Überlappung zu ihm herstellt.