CASE 98   

Rule3(a), Anerkennung der Regeln
Rule 63.7
,
Widerspruch zwischen Ausschreibung und Segelanweisungen
Rule 85, Verbindlichkeit der Regeln

Rule 87,
Änderungen der Klassenvorschriften
Rule 88.2,
Vorschriften des Nationalen Verbandes
Regel J1.1(2) Ausschreibung Inhalt
Regel J1.2(9) Ausschreibung Inhalt
Regel J2.1(1) Segelanweisungen Inhalt
Regel J2.2(6) Segelanweisungen Inhalt
Definitionen Regel


Die Regeln die in der Definition Regel aufgelistet sind, gelten für alle Wettfahrten, die unter den Wettfahrtregeln Segeln abgehalten werden, egal ob die Ausschreibung oder die Segelanweisungen ausdrücklich ihre Gültigkeit festlegen oder nicht. Eine Segelanweisung kann jedoch, sofern sie die Vorgaben von Regel 88.2 einhält einige oder alle Vorschriften des Nationalen Verbandes ändern oder für ungültig erklären. Generell können weder die Ausschreibung noch die Segelanweisungen die Klassenregeln ändern. Wenn ein Boot nach einem Handicap- oder Ausgleichsystem segelt, gelten die Regeln dieses Systems und einige oder alle Klassenregeln der Klasse können ebenfalls gelten. Wenn sich Ausschreibung und Segelanweisungen widersprechen, hat keine Vorrang.

Angenommene Tatsachen
Die Ausschreibung und die Segelanweisung für die Frühjahrs-Auftakt-Regatta legten fest, dass die Wettfahrtregeln Segeln gelten, machten aber keinen Bezug auf die Vorschriften des Nationalen Verbandes, die Klassenbestimmungen, die Ausschreibung oder irgend ein anderes Dokument oder eine Regel. Es waren Starts vorgesehen für eine Klasse, die nach einem Ausgleichssystem gewertet wurden und für zwei Einheitsklassen. Buttercup, eine J/24 segelte in der Klasse nach Ausgleichssystem und es gab gegen es einen Protest wegen Verstoßes gegen eine J/24-Klassen-Regel.

Frage 1
Gilt eines der Folgenden?
(1) Die Vorschriften des nationalen Verbandes
(2) Die Klassenvorschriften
(3) Die Ausschreibung
(4) Die Segelanweisungen
(5) Andere Dokumente, die für die Veranstaltung von Bedeutung sind.

Antwort 1
Regel J1.1(2) und J2.1(1) verlangen, dass sowohl die Ausschreibung als auch die Segelanweisungen den Teilnehmer informieren, dass die Wettfahrten den Regeln unterliegen wie sie in der Definition Regeln der Wettfahrtregeln Segeln definiert sind. Wann immer die Ausschreibung oder die Segelanweisungen festlegen, dass eine Wettfahrt nach den Regeln der Wettfahrtregeln Segeln durchgeführt wird, gelten die Vorschriften des nationalen Verbandes, die Klassenvorschriften, die Ausschreibung und die Segelanweisungen, da sie alle als geltende Regeln definiert sind. Alle anderen Dokumente, die die Veranstaltung regeln, müssen in der Ausschreibung und den Segelanweisungen aufgelistet sein (Siehe Regel J1.1(3) und J2.1(2)). Im vorliegenden Fall entsprachen die Ausschreibung und die Segelanweisung der Frühjahrs-Auftakt-Regatta nicht den Regeln J1.1(3) und J2.1(2). Sie legten lediglich fest, dass die Wettfahrtregeln Segeln gelten. Trotzdem gelten all die Dokumente 1, 2, 3 und 4. Der Grund für diese Entscheidung wird im nächsten Absatz erläutert.
Wenn ein Begriff in den Wettfahrtregeln Kursiv geschrieben ist, wird dieser Begriff in dem Sinne verwendet, wie er in den Definitionen festgelegt ist (Siehe Begriffsbestimmungen in der Einleitung). Regel 3(a) in der "Regeln" kursiv geschrieben ist, macht klar, dass durch Teilnahme an der Wettfahrt jeder Teilnehmer und jeder Bootseigner anerkennt, dass er sich den Wettfahrtregeln und den Regeln, wie sie in der Definition Regeln aufgelistet sind unterwirft. Diese Liste beinhaltet die die Dokumente 1, 2, 3 und 4. Regel 85, in der "Regeln" ebenfalls kursiv geschrieben ist, fügt hinzu, dass die Regeln all dieser Dokument ebenso für den Veranstalter, die Wettfahrtleitung und das Schiedsgericht gelten, während sie die Wettfahrt durchführen oder in ihr als Schiedsrichter tätig sind. Eine Regel, die in einem der ersten vier Dokumente aufgelistet ist, kann geändert werden, wenn das Vorgehen zu solch einer Änderung, wie es in den Wettfahrtregeln beschrieben ist, befolgt wird. (Es ist zu beachten, dass unter Begriffsbestimmungen in der Einleitung die Aussage gemacht wird, dass ein Zusatz, eine Löschung von Teilen oder von einer ganzen Regel eine "Änderung" der Regel ist) Eine Segelanweisung kann eine Vorschrift ändern oder festlegen, dass eine oder alle Vorschriften nicht gelten, vorausgesetzt der Nationale Verband hat solche Änderungen nicht durch eine Ergänzung zu Regel 88.2 eingeschränkt. Hat die Segelanweisung keine solchen Einschränkungen gemacht, gelten alle diese Vorschriften. Beachten Sie Antwort 3 für die Bedingungen unter denen Klassenvorschriften geändert werden können. Regel 89.2(a) und 90.2(c) behandeln die Vorgehensweisen für Änderungen bezüglich Ausschreibung und Segelanweisungen.

Frage 2
Kann eine Vorschrift oder eine Regel durch die Ausschreibung oder die Segelanweisungen geändert werden?

Antwort 2
Ja, vorausgesetzt es wird das in den Wettfahrtregeln für solche Änderungen festgelegte Vorgehen beachtet. (Es ist zu beachten, dass unter Begriffsbestimmungen in der Einleitung die Aussage gemacht wird, dass ein Zusatz, eine Löschung von Teilen oder von einer ganzen Regel eine "Änderung" der Regel ist) Eine Segelanweisung kann eine Vorschrift ändern oder festlegen, dass eine oder alle Vorschriften nicht gelten, vorausgesetzt der Nationale Verband hat solche Änderungen nicht durch eine Ergänzung zu Regel 88.2 eingeschränkt. Hat die Segelanweisung keine solchen Einschränkungen gemacht, gelten alle diese Vorschriften. Regel 89.2(a) und 90.2(c) behandeln die Vorgehensweisen für Änderungen bezüglich Ausschreibung und Segelanweisungen.

Frage 3
Kann eine Klassenregel geändert werden?

Antwort 3
Nein, es sei denn die Klassenregeln erlauben eine solche Änderung oder es liegt eine schriftliche Erlaubnis der Klassenvereinigung für diese Änderung vor und ist am offiziellen Brett für Bekanntmachungen ausgehängt (Siehe Regel 87). Regel J2.2(6) verlangt, dass die Segelanweisungen die Teilnehmer über allen Änderungen der Klassenvorschriften nach Regel 87 informieren. Regel J1.2(9) verlangt, dass eine solche Änderung der Klassenregeln ebenfalls in der Ausschreibung steht, falls diese Information bei der Entscheidung ob man an der Veranstaltung teilnimmt oder nicht dem Teilnehmer hilft oder falls es notwendig ist, dass die Teilnehmer diese Information benötigen bevor die Segelanweisungen erhältlich sind.
Die einzige Aufgabe der Regeln J1.2(8) und J2.2(7) ist es, zu verlangen, dass die Teilnehmer über erlaubte Änderungen der Klassen-Regeln informiert werden. Die Wettfahrtregeln erlauben es einem Veranstalter oder der Wettfahrtleitung nicht, die Klassenbestimmungen zu ändern. Wenn jedoch eine Klasse zugestimmt hat, einem Veranstalter oder einer Wettfahrtleitung das Ändern einer Klassenregel zu erlauben, dann können die Segelanweisungen diese Regel ändern, vorausgesetzt diese Änderung wird in der Ausschreibung und den Segelanweisungen bekannt gegeben, wie dies in den Regeln J1.2(9) und J2.2(7) vorgesehen ist. Die Regeln für das Handicap-System gelten für Buttercup (siehe Punkt (d) in der Definition Regeln). Wenn ihr Handicap ausdrücklich auf der Annahme basiert, dass sie in Übereinstimmung mit einigen bzw. allen J/24-Klassen-Regeln an der Wettfahrt teilnimmt, gelten diese J/24-Klassen-Regeln bzw. alle J/24-Klassen-Regeln. Wenn jedoch das Handicap von Buttercup nicht auf einer solchen Annahme beruht, gelten keine der J/24-Klassen-Regeln für es.

Frage 4
Buttercup eine J/24 nimmt an der Regatta nach Handicap-System statt. Gelten für es die J/24 Klassenvorschriften oder die Vorschriften des Handicap-Systems?

Antwort 4
Die Regeln für das Handicap-System gelten für Buttercup (siehe Punkt (d) in der Definition Regeln). Wenn ihr Handicap ausdrücklich auf der Annahme basiert, dass sie in Übereinstimmung mit einigen bzw. allen J/24-Klassen-Regeln an der Wettfahrt teilnimmt, gelten diese J/24-Klassen-Regeln bzw. alle J/24-Klassen-Regeln. Wenn jedoch das Handicap von Buttercup nicht auf einer solchen Annahme beruht, gelten keine der J/24-Klassen-Regeln für es.

Frage 5
Was hat Vorrang, wenn sich eine Regel der Ausschreibung und eine der Segelanweisungen widersprechen? Kann der Konflikt gelöst werden?

Antwort 4
Keins von beiden. Regel 63.7 regelt einen solchen Protest oder Antrag auf Wiedergutmachung der sich aus einem solchen Konflikt ergibt. Sie verlangt vom Schiedsgericht, dass es die Regel anwendet, die es als die für alle davon betroffenen Boote für die fairste hält. Wenn ein solcher Konflikt außerhalb eines Protestes oder eines Antrags auf Wiedergutmachung erkannt wird, kann der Konflikt beseitigt werden, indem man entweder die Ausschreibung (wie in Regel 89.2(a) erlaubt) oder die Segelanweisungen (wie in Regel 90.2(c) erlaubt) ändert.

USSA 2000/80