Abschnitt B – Allgemeine Einschränkungen
Regel 14, Berührung vermeiden
CASE 2
Wenn das erste von zwei Booten bei Erreichen der Zone klar achteraus ist
und die Boote später überlappen, wenn das andere Boot die Zone erreicht,
gilt Regel 18.2(a) und nicht Regel 18.2(b). Regel 18.2(a) gilt nur, wenn Boote
überlappen und mindestens eines von ihnen in der Zone ist.
CASE 7
Wenn ein Boot, das erst klar achteraus, war innerhalb zweier seiner Bootslängen
zu dem anderen Boot ein in Lee überlappendes Boot wird, so muss sich das
Luvboot freihalten, jedoch muss das Leeboot zu Beginn dem Luvboot Raum zum freihalten
geben und darf nicht höher segeln als seinen richtigen Kurs.
CASE 11
Wenn Boote an einem Hindernis, einschließlich einem Wegerechtboot überlappen,
so muss das außen liegende dem innen liegenden Boot den Raum zum Passieren
zwischen ihm und dem Hindernis gewähren.
CASE 13
Vor seinem Startsignal verstößt ein Lee-Boot gegen keine Regel,
wenn es höher als ein Luv-Boot segelt.
CASE 14
Segeln zwei Boote mit Wind von der gleichen Seite auf konvergierenden Kursen,
die auf unterschiedlichen Meinungen über den richtigen Kurs des Leebootes
beruhen, so muss sich das Luvboot von dem Leeboot freihalten. Zwei Boote, die
auf dem selben Schenkel nahe beieinander segeln können verschiedene richtige
Kurse haben.
CASE 23
Auf einer Vorwindstrecke gilt Regel 19 nicht für ein mit Wind von Steuerbord
segelndes Boot, das zwischen zwei mit Wind von Backbord voraus segelnden Booten
passiert. Regel 10 verlangt von beiden mit Wind von Backbord segelnden Booten
sich frei zu halten.
CASE 25
Wenn ein innen überlappendes Luvboot mit Anspruch auf Bahnmarken-Raum
an der Bahnmarke tiefer als seinen richtigen Kurs segelt, muss es sich vom außen
liegenden Boot frei halten und das außen liegende Boot darf luven vorausgesetzt
es gibt dabei dem innen liegenden Boot Raum zum frei halten.
CASE 26
Ein Wegerechtboot muss nichts tun um eine Kollision zu verhindern bis klar
ist, dass sich das andere Boot nicht frei hält. Wenn jedoch ein Wegerechtboot
eine Berührung hätte vermeiden können, dies aber nicht tat und
es kommt dadurch zu einem Schaden, muss es nach Regel 14 bestraft werden.
CASE 27
Ein Boot ist nicht verpflichtet, in Vorausahnung der Regelverletzung eines
anderen Bootes zu agieren. Erhält ein Boot Wegerecht auf Grund seines eigenen
Handelns, so hat das andere Boot Anspruch auf Raum zum Freihalten.
CASE 30
Ein Boot klar achteraus, das verpflichtet ist, sich freizuhalten und mit
dem Boot klar voraus zusammen stößt, verstößt gegen die
Wegerechtsregel, die vor dem Zusammenstoß gegolten hat. Ein Boot das durch
einen unbeabsichtigten Bugwechsel sein Wegerecht verliert ist trotzdem ausweichpflichtig.
CASE 43
Ein mit Wind von Backbord dicht längs eines Hindernisses am Wind segelndes
Boot muss sich von einem Boot freihalten, das eine Wende auf Wind von Steuerbord
vollendet hat und sich auf einem Kollisionskurs nähert.
CASE 50
Stellt das Schiedsgericht fest, dass bei einem Backbord-Steuerbord-Vorfall
S seinen Kurs nicht geändert hat und keine echten oder glaubhaften Befürchtungen
für eine Kollision für S vorlagen, so sollte es einen Protest von
S zurückweisen. Wenn das Schiedsgericht überzeugt ist, dass S den
Kurs geändert hat und dass begründete Zweifel daran bestehen, dass
P frei vor S passiert wäre, falls S den Kurs nicht geändert hätte,
dann sollte es P disqualifizieren.
CASE 54
Wenn ein sich einem Hindernis näherndes Boot "Raum zum Wenden"
gerufen hat, sollte das Schiedsgericht im Normalfall dessen Beurteilung ob Sicherheit
diesen Ruf rechtfertigt anerkennen. Erhält das rufende Boot keine Reaktion
auf seinen Zuruf um Raum fest, sollte es ein zweites Mal lauter rufen. Wenn
es nach dem Zuruf nur kurz wartet und dann wendet, beraubt es das andere Boot
um die Wahl ihrer Handlungen und riskiert eine Berührung mit ihm. Wenn
ein Boot versäumt Ausschau zu halten, kann es sein, dass es versäumt
vernünftig zu handeln um Berührung zu vermeiden.
CASE 75
Wenn Regel 18 gilt, gelten die Regel von Abschnitt A und B auch. Wenn ein
innen überlappendes Boot mit Wegerecht an einer Bahnmarke halsen muss,
darf es seinen richtigen Kurs segeln bis zur Halse. Ein Boot mit Wind von Steuerbord,
das seinen Kurs ändert, verstößt nicht gegen Regel 16.1, wenn
es dem Boot mit Wind von Backbord angemessenen Raum zum frei halten gibt und
das Boot mit Wind von Backbord diesen nicht sofort nutzt.
CASE 77
Berührt die Ausrüstung eines Boots eine Bahnmarke, so bedeutet
dies eine Berührung. Wird ein ausweichpflichtiges Boot von der außerhalb
ihrer normalen Lage befindlichen Ausrüstung eines Wegerechtboots unvoraussehbar
berührt, während es sich freihält, so verletzt es keine Regel.
CASE 81
Wenn ein Boot mit Anspruch auf Bahnmarken-Raum nach Regel 18.2(b) durch den
Wind geht, hört Regel 18.2(b) auf zu gelten und es muss den geltenden Regeln
von Abschnitt A entsprechen.
CASE 87
Ein Wegerechtboot muss keine Ausweichmaßnahmen ergreifen befor nicht
klar ist, dass das andere Boot sich nicht freihält.
CASE 88
Ein Boot kann eine Berührung vermieden aber sich trotzdem nicht freigehalten
haben.
CASE 91
Ein Boot, das verpflichtet ist sich freizuhalten, muss sich auch von der
Ausrüstung eines anderen Bootes freihalten, die sich nicht in seiner normalen
Lage befindet, wenn diese Ausrüstung so lange genug außerhalb ihrer
normalen Lage ist, dass man dies sehen konnte.
CASE 92
Ändert ein Wegerechtboot den Kurs, ist das ausweichpflichtige Boot nur
verpflichtet, auf das zu reagieren, was das Wegerechtboot im Moment tut, aber
nicht darauf, was das Wegerechtboot anschließend tun könnte.
CASE 99
Die Tatsache, dass ein Boot, das sich freihalten muss, außer Kontrolle
ist, entlastet es nicht von einem Verstoß gegen eine Regel von Teil 2.
Wenn ein Boot mit Wegerecht durch Regel 14 verpflichtet wird, "Eine Berührung
zu vermeiden .. wenn dies vernünftigerweise möglich ist" und
seine einzige Möglichkeit, dies zu tun in einer Chaos-Halse(engl. crash-gybe)
besteht, so ist es kein Verstoß von Regel 14, wenn es diese Chaos-Halse
nicht durchführt. Wenn ein Boot aufgibt, wie dies in Regel 44.1(b) gefordert
ist, egal ob dies freiwillig oder notwendigerweise geschah, kann es nicht darüber
hinaus bestraft werden.
CASE 105
Wenn zwei Boote mit Wind von entgegengesetzter Seite vor dem Wind fahren,
darf das Boot mit Wind von Steuerbord den Kurs ändern, wenn es dem Boot
mit Wind von Backbord Raum zum Freihalten gibt.
CASE 107
Ein Boot, das nicht Ausschau hält versäumt es dadurch eventuell
alles vernünftigerweise Mögliche zu tun um eine Berührung zu
vermeiden. Ein Zuruf ist eine mögliche Handlung, durch die ein Boot eine
Berührung eventuell vermeiden kann. Wenn ein Boot, das gegen eine Regel
von Teil 2 verstoßen hat und dabei ernsthafter Schaden entstanund dann
aufgibt, dann hat es die angemessene Strafe angenommen und kann nicht mehr für
den selben Vorfall bestraft werden.
Regel 14(b), Berührung vermeiden
CASE 19
Erläuterung des Begriffs " Schaden"