Rot hat klar Regel 12 verletzt und ist zu bestrafen sofern es nicht eine Zwei-Drehungs-Strafe ausgeführt hat. Eine Wiedergutmachung könnte Blau nach Regel 62.1(b) nur gegeben werden, wenn das Boot beschädigt ist (physikal damage), nicht für den Frühstart. Vom Frühstart kann Blau nicht durch das Schiedsgericht wegen fehlerhaften Verhaltens der Wettfahrtleitung (Regel 62.1(a)) befreit werden, da die Wettfahrtleitung nicht fehlerhaft gehandelt hat . Nur wenn Rot nach Regel 2 (z.B. weil es Blau absichtlich drübergeschoben hat) bestraft wird, kann es nach Regel 62.1(d) Wiedergutmachung bekommen. Es empfiehlt sich also umzudrehen und erneut in Übereinstimmung mit der Regel 28.1 und Definition Starten zu starten.