Regel 32.1(a) Abkürzung oder Abbruch nach
dem Start
Regel 62.1 (a) Wiedergutmachung
Jede Wettfahrt einer Regatta ist eine eigene Wettfahrt. Fahren mehrere Klassen in einer Wettfahrt, kann der Abbruch der Wettfahrt nur für einige Klassen und nicht für alle gelten.
Zusammenfassung des Falles
In der dritten Wettfahrt einer Regatta mit 120 Booten aus 15 Hochsee-Klassen
segelten alle Klassen den gleichen Kurs, bei dem die Raumbahnmarke um ca. eine
Meile vertrieben war. Mehrere Boote aus verschiedenen Klassen stellten deshalb
Antrag auf Wiedergutmachung. Die Bahnmarke vertrieb aus seiner Position über
eine Stunde bevor irgendein Boot der letzten zwei Klassen sie erreiche. Kein
Boot der letzten beiden Klassen reichte einen Protest ein. Das Schiedsgericht
jedoch brach die Wettfahrt für alle Klassen ab. Der daraufhin von den Booten
dieser Klassen eingereichte Antrag auf Wiedergutmachung zwecks Wiedereinsetzung
des Ergebnisses wurde vom Schiedsgericht abgelehnt, worauf sie in die Berufung
gingen.
Entscheidung.
Das Schiedsgericht hat es versäumt, zwischen den verschiedenen Verfahren
zum Abbruch einer Wettfahrt zu unterscheiden. Die Wettfahrtleitung hätte
die Wettfahrt nach Regel 32.1(d) abbrechen können, da die Bahnmarke am
falschen Platz war. Sie tat es jedoch nicht und war bereit, die Wettfahrt für
verschiedene Klassen gelten zu lassen. Wenn Wettfahrten für mehrere Klassen
gleichzeitig stattfinden, nimmt jede Klasse an einer separaten Wettfahrt teil.
Hätte das Schiedsgericht Klasse für Klasse das Wettfahrtgeschehen
untersucht, wäre es zu dem Ergebnis gekommen, dass es keinen Grund und
keine Notwendigkeit gab, die Wettfahrt für die beiden zuletzt gestarteten
Klassen abzubrechen. Es können ausreichende Gründe vorgelegen haben,
um einen Abbruch der Wettfahrt in einigen Klassen zu rechtfertigen aber das
Schiedsgericht hat diese zu Unrecht auf die Klassen angewandt, die keinen Antrag
auf Wiedergutmachung eingereicht haben. Ihre Entscheidung, dies zu tun war eine
fehlerhafte Handlung im Sinne des Regel 62.1(a). Der Berufung wird stattgegeben
und alle Boote der Wettfahrt in den letzten beiden Klassen werden entsprechend
ihrer Zieldurchgangsposition wieder eingesetzt.
USSA 1977/200