CASE 27  

Regel 2 Faires Segeln
Regel 14 Berührung vermeiden
Regel 15 Wegerecht erlangen

Ein Boot ist nicht verpflichtet, in Vorausahnung der Regelverletzung eines anderen Bootes zu agieren. Erhält ein Boot Wegerecht auf Grund seines eigenen Handelns, so hat das andere Boot Anspruch auf Raum zum Freihalten.

Zusammenfassung des Falles
AS war klar voraus von BP als es die Zone erreicht. Zwischen Position 1 und 2 lag AS eine Rumpflänge in Lee und eine Rumpflänge voraus von BP und wendete, sowie es die Steuerbord-Anliegelinie erreichte. Unmittelbar darauf wurde es von BP, das mit etwa 10 Knoten Fahrt ankam, gerammt und durchbohrt. Das Schiedsgericht disqualifizierte AS wegen Verstoßes gegen Regel 15. Ebenso disqualifizierte es BP nach Regel 2 mit der Begründung, dass es hätte wissen müssen, dass AS wendet, aber nichts getan hat, um eine Kollision zu vermeiden. BP ging in die Berufung mit der Begründung, dass es nicht verpflichtet sei, eine unberechtigte Wende vorauszusehen.

Entscheidung
Der Berufung von BP wird stattgegeben, BP wieder in die Wertung genommen. Nachdem AS die Zone erreichte, war es verpflichtet sich BP von AS frei halten und ihm wegen Regel 18.2(b) Bahnmarken-Raum geben. Beide Verpflichtungen endeten als AS durch den Wind ging, da nun die Boote Wind von entgegen gesetzter Seite auf einem Kreuzkurs hatten. Als AS durch den Wind ging, wurde BP Wegerechtboot nach Regel 13 und blieb Wegerechtboot, bis AS einen Am-Wind-Kurs mit Wind von Steuerbord erreichte. Zu diesem Zeitpunkt war AS, das gerade Wegerecht nach Regel 10 erhalten hat, durch Regel 15 verpflichtet, BP Raum zum Freihalten zu geben. BP hat nichts getan, um die Kollision zu vermeiden - aber was hätte es tun können? Berücksichtigt man seine Geschwindigkeit und die Abstände, hatte es vielleicht ein bis zwei Sekunden Zeit zu entscheiden, was zu tun ist und es dann zu tun. Es ist ein seit langer Zeit in den Ausweichregeln verankertes Grundprinzip, festgehalten durch Regel 15, dass ein Boot, das durch die Handlung eines anderen Bootes ausweichpflichtig wird, genügend Zeit eingeräumt wird, richtig zu reagieren. Und obwohl klar war, dass AS zum Runden der Bahnmarke wenden musste, bestand keinerlei Verpflichtung von BP, vorauszusehen, dass AS dies unter Missachtung von Regel 15 oder irgendeiner anderen Regel tun würde. BP verletzte weder Regel 2 noch Regel 14.

USSA 1971/140