CASE 21  

Definition Bahnmarken-Raum
Definition Richtiger Kurs
Definition Raum

Den Platz, den ein außen liegendes Wegerechtboot an einer Bahnmarke als Bahnmarken-Raum einem innen überlappende Boot geben muss, hängt von den richtigen Kurs des innen liegenden Bootes bei den vorherrschenden Bedingungen ab.

Frage
Wenn ein Wegerechtboot verpflichtet ist, einem innen überlappenden Boot Bahnmarken-Raum zu geben, was ist das Maximum an Platz, den es zur Verfügung stellen muss und was ist das Minimum an Platz, den es zur Verfügung stellen muss.

Antwort
Die Definition Bahnmarken-Raum legt fest, dass sowie das innen liegende Boot an der Bahnmarke ist, das außen liegende Boot ihm den Raum geben muss, dass es seinen richtigen Kurs segeln kann. Wenn die Boote auf gleichem Bug überlappen, schließt Bahnmarken-Raum den Raum für eine Wende mit ein. Entsprechend der Definition "Raum" ist dies in diesem Fall der Platzbedarf des innen liegenden Bootes um seinen richtigen Kurs bei den vorherrschenden Bedingungen und in in guter Seemannschaft geführt an der Bahnmarke zu segeln. Der richtige Kurs des innen liegenden Bootes ist derjenige, den es segeln würde um so schnell wie möglich ins Ziel kommen, wenn das außen liegende Boot nicht da wäre. Dies berechtigt das innen liegende Boot etwas mehr Platz in Anspruch zu nehmen als es für eine Rundung in guter Seemannschaft benötigen würde. Beispielsweise kann sein richtiger Kurs eine Fahrspur bedeuten, die in größerem Bogen um die Bahnmarke führt als es bei einer rein Seemännischen Rundung der Fall wäre, da dadurch die Geschwindigkeit nicht so verringert wird wie bei der engen Rundung. Es ist allerdings festzuhalten, dass entsprechend der Definition Bahnmarken-Raum das innen überlappende Boot, das sich vom außen liegenden frei halten muss, beim Segeln zur Bahnmarke keinen Anspruch auf den Raum für einen richtigen Kurs hat. Erst wenn es an der Bahnmarke ist, hat es den Anspruch auf den richtigen Kurs. Der Ausdruck "gegebenen Umständen" verdient es auch beachtet zu werden. Beispielsweise benötigt die innen liegende von zwei Jollen, die sich auf einem ruhigen See bei leichtem Wind einer Bahnmarke nähern kaum mehr Platz als den Platz für Rumpf und richtig geführte Segel. Wenn im Gegensatz dazu zwei Hochseeyachten auf offenem Wasser bei tiefer See sich einer Bahnmarke nähern, die an langer und schwer einschätzbarer Ankerleine festgemacht ist, benötigt die innen liegende Yacht eine ganze Bootslänge oder gar mehr um sicher zu passieren. Der Ausdruck "In guter Seemannschaft" gilt für beide Boote. Einerseits verlangt er von dem äußeren Boot, dass es für Raum sorgen muss, damit das innere Boot nicht ungewöhnliche und anormale Manöver fahren muss, um sich von ihm und der Bahnmarke freizuhalten. Andererseits zeigt er dem innen liegenden Boot, dass es keinen zusätzlichen Raum beanspruchen darf, wenn es während des Rundens nicht mit der normalerweise zu erwartenden Effizienz Pinne, Schoten und Segel bedient.

ISAF 1969/1