Zusammenfassung nach Regelnummern 01 - 05  

Grundprinzip - Sportliches Verhalten und die Regeln

CASE 31
Wurde das korrekte optische Einzelrückrufsignal gegeben aber das vorgeschriebene akustische Signal nicht und hat ein Boot für das der Rückruf gilt eine Position, in der er das akustische Signal hören würde und es sieht das optische Signal nicht, so hat es Anspruch auf Wiedergutmachung. Wenn es jedoch merkt, dass es über der Linie war, muss es umkehren und korrekt starten.
CASE 39
Außer er erhält eine Bericht über einen Verstoß gegen eine Klassenregel oder gegen Regel 43 von einem für die Veranstaltung eingesetzten Ausrüstungskontrolleur oder Vermesser ist die Wettfahrtleitung nicht verpflichtet gegen ein Boot zu protestieren. Die Verpflichtung die Regeln durchzusetzen liegt in erster Linie bei den Teilnehmern.
CASE 65
Ist sich ein Boot bewusst, dass es die Schwarze Flaggen Regel verletzt hat, so muss es unverzüglich aufgeben. Tut es dies nicht und behindert es dann bewusst ein anderes in der Wettfahrt befindliches Boot, so stellt dies grob unsportliches Verhalten dar und es verletzt Regel 2 und sein Steuermann begeht einen groben Verstoß gegen sportliches Verhalten.
CASE 71
Ein Zuruf ist kein "Schallsignal". Antworten auf Fragen bezüglich Anträgen auf Wiedergutmachung nach Verfahrensfehlern der Wettfahrtleitung bei den Startsignalen.

Teil 1 – Grundregeln
Regel 1.1, Sicherheit: Hilfe leisten bei Gefahr

CASE 20
Wenn ein Boot möglicherweise in Gefahr ist, hat ein Boot, das Hilfe gibt, Anspruch auf Wiedergutmachung, auch wenn seine Hilfe nicht gefordert wurde oder sich hinterher herausstellt, dass keine Gefahr bestand.

Regel 2, Faires Segeln

CASE 27
Ein Boot ist nicht verpflichtet, in Vorausahnung der Regelverletzung eines anderen Bootes zu agieren. Erhält ein Boot Wegerecht auf Grund seines eigenen Handelns, so hat das andere Boot Anspruch auf Raum zum Freihalten.
CASE 31
Wurde das korrekte optische Einzelrückrufsignal gegeben aber das vorgeschriebene akustische Signal nicht und hat ein Boot für das der Rückruf gilt eine Position, in der er das akustische Signal hören würde und es sieht das optische Signal nicht, so hat es Anspruch auf Wiedergutmachung. Wenn es jedoch merkt, dass es über der Linie war, muss es umkehren und korrekt starten.
CASE 34
Ein Boot zu behindern, kann als Verstoß gegen Regel 2 aufgefasst werden und Grundlage eines Antrags auf Wiedergutmachung sein und zum Anlass genommen werden, nach Regel 69.1 gegen es vorzugehen.
CASE 47
Ein Boot das absichtlich durch Zuruf "Wind von Steuerbord" Raum verlangt, obwohl sie Wind von Backbord hat, handelt nicht fair und kann nach Regel 2 ausgeschlossen werden.
CASE 65
Ist sich ein Boot bewusst, dass es die Schwarze Flaggen Regel verletzt hat, so muss es unverzüglich aufgeben. Tut es dies nicht und behindert es dann bewusst ein anderes in der Wettfahrt befindliches Boot, so stellt dies grob unsportliches Verhalten dar und es verletzt Regel 2 und sein Steuermann begeht einen groben Verstoß gegen sportliches Verhalten.
CASE 73
Wenn die Mannschaft von L absichtlich W berührt, nur damit W gegen Regel 11 verstößt, verletzt sie Regel 2.
CASE 74
Es gibt keine Regel, die vorschreibt, wie der Steuermann oder Vorschoter eines Leebootes sitzen muss. Eine Berührung mit dem Luvboot bedeutet keine Verletzung von Regel 2, sofern nicht die Position des Steuermanns oder Vorschoters absichtlich missbraucht wird.
CASE 78
Ein Boot kann sich in eine taktisch kontrollierende Position zu einem anderen Boot begeben und das Vorankommen dieses Bootes in einer Wettfahrt verzögern, so dass andere Boote beide passieren, vorausgesetzt, dass das Schiedsgericht bei einem aus diesem Grund eingereichten Protest nach Regel 2 herausfindet, dass darin eine reelle Chance bestand durch diese Taktik ihr Ergebnis in der Gesamtwertung zu verbessern. Wenn es dabei aber absichtlich eine andere Regel verstößt um die Wahrscheinlichkeit für den Erfolg dieser Taktik zu erhöhen, verstößt es gegen Regel 2.

Regel 3(a), Anerkennung der Regeln

CASE 98
Die Regeln die in der Definition Regel aufgelistet sind, gelten für alle Wettfahrten, die unter den Wettfahrtregeln Segeln abgehalten werden, egal ob die Ausschreibung oder die Segelanweisungen ausdrücklich ihre Gültigkeit festlegen oder nicht. Eine Segelanweisung kann jedoch, sofern sie die Vorgaben von Regel 88.2 einhält einige oder alle Vorschriften des Nationalen Verbandes ändern oder für ungültig erklären. Generell können weder die Ausschreibung noch die Segelanweisungen die Klassenregeln ändern. Wenn ein Boot nach einem Handicap- oder Ausgleichsystem segelt, gelten die Regeln dieses Systems und einige oder alle Klassenregeln der Klasse können ebenfalls gelten. Wenn sich Ausschreibung und Segelanweisungen widersprechen, hat keines Vorrang.