Die Regeln von Teil 2 gelten für Boote, die im Wettfahrtgebiet
oder in dessen Nähe segeln und an einer Wettfahrt teilnehmen wollen, daran
teilnehmen oder teilgenommen haben. Ein nicht in einer Wettfahrt befindliches
Boot darf jedoch, ausgenommen bei Verstoß gegen Regel
24.1, nicht für Verstöße gegen eine dieser Regeln bestraft
werden.
Begegnet ein nach diesen Regeln segelndes Boot einem Fahrzeug, das dies nicht
tut, muss es sich nach den Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen
auf See (KVR, Kollisionsverhütungsregeln) oder behördlichen Wegerechtsvorschriften
richten. Wenn die Segelanweisungen das festlegen, werden die Regeln von Teil
2 durch die Ausweichregeln der KVR oder durch amtliche Vorfahrtsregeln ersetzt.