Regel 11 Wind von der
gleichen Seite, mit Überlappung Regel 18.2Bahnmarken-Raum geben Regel 19.2(b) Raum geben an einem Hindernis Regel 20 Raum zum Wenden an einem Hindernis
Frage
X und A nähern sich der Steuerbord zu rundenden Luvbahnmarke mit
Wind von Backbord gleichauf in Überlappung. A ist auf der
Anliegelinie in Lee von X. X befindet sich auf Kollisionskurs mit
seinem Mannschaftsmitglied Y, das Wind von Steuerbord hat. X verlangt
durch Zuruf Raum von A um Y am Heck zu passieren. A gibt den Raum, wird
aber dadurch gezwungen die Bahnmarke an der falschen Seite zu
passieren. A protestiert. Wie ist zu entscheiden?
Antwort
Keine Strafe. Bezüglich der Luvbahnmarke ist A innen liegendes Boot
und hat Wegerecht gegenüber X. X muss sich daher von A frei halten
und ihm Bahnmarken-Raum geben. Bezüglich Y müssen sich A und
X beide frei halten. Deshalb ist Y für beide ein Hindernis. In
Position 2 sind A und X beide dabei Y an derselben Seite zu passieren,
so dass Regel 19.2(b) gilt. A muss als außen liegendes Boot X
Raum zum Passieren von Y geben. Nachdem A X Raum zum Passieren von Y
gegeben hat, hat X die Verpflichtung sich von A frei zu halten und ihm
Bahnmarken-Raum zu geben. Da A nicht in der Lage ist, die Bahnmarke an
der richtigen Seite zu passieren, ist die einzige Verpflichtung von X
sich frei zu halten, was es tut.
Regel 20, Raum zum Wenden an einem Hindernis, gilt nicht wenn A und X Y
begegnen, da A selbst keine wesentliche Kursänderung machen muss um Y
auszuweichen.