Regel 10 Wind
von entgegengesetzter Seite
Regel 20 Raum zum Wenden an
einem Hindernis
Regel C8.1(b) Durch Bahnschiedsrichter veranlasste Strafen -
Entlastung
Frage 1
Blau ist im Match gegen Gelb und Rot gegen Grün. Auf einem
Kreuzschenkel segelt Blau Amwind mit Wind von Steuerbord. Gelb und
Grün segeln in Überlappung beide Amwind mit Wind von
Backbord. Gelb in Lee von Grün kann nicht wenden und sich dabei
von Grün frei halten. Blau und Gelb sind auf Kollisionskurs. Gelb
verlangt durch Zuruf Raum und gibt Armzeichen für Raum zum Wenden.
Grün antwortet nicht. Gelb kann nicht wenden. Blau wird gezwungen,
den Kurs zu ändern und sich frei zu halten. Blau und Gelb zeigen
eine Y-Flagge. Was sollten die Bahnschiedsrichter tun?
Antwort 1
Sind sich die Bahnschiedsrichter des Matches zwischen Blau und Gelb
sicher, dass Grün Regel 20.1(b) verletzt hat, sollten sie die
"Grün-Weiße" Flagge für diesen Vorfall zeigen und damit
signalisieren, dass keine Strafe gegen Gelb oder Blau ausgesprochen
wird. Sie sollten die Bahnschiedsrichter des Matches mit Grün
informieren, dass Grün zu bestrafen ist. Regel C8.1(b) erlaubt es
den Bahnschiedsrichtern, Gelb ohne Verhandlung zu entlasten.
Frage 2
Wäre die Antwort anders, wenn Gelb nicht durch Zeigen der Y-Flagge
protestiert hätte?
Antwort 2
Nein, die Antwort der Bahnschiedsrichter wäre die gleiche. Die
Bahnschiedsrichter können auch in Betracht ziehen, Grün nach
Regel C8.3(b) oder (c) zu bestrafen.