Ein mit Wind von Backbord dicht längs eines Hindernisses am Wind segelndes
Boot muss sich von einem Boot freihalten, das eine Wende auf Wind von Steuerbord
vollendet hat und sich auf einem Kollisionskurs nähert.
Angenommene Tatsachen P segelt am Wind mit Wind von Backbord flussaufwärts ganz nahe
am Ufer. S, das die Höhe von P nicht fahren kann, war gezwungen,
vom Ufer weg zu segeln. Es wendet dann auf Wind von Steuerbord und ruft
gleich danach dem Boot P "Wind von Steuerbord" zu. P segelte
weiter und verlangte von S Raum als es eine Position erreichte, in der
es nicht luven konnte ohne aufzulaufen und nicht abfallen konnte, ohne
S zu berühren.
Frage Welche Regel oder Regeln gelten?
Antwort Für P gilt Regel 10 und es muss sich freihalten. P muss wegen
Regel 14 außerdem eine Berührung vermeiden, wenn dies vernünftigerweise
möglich ist. S hat nach der Wende mit Wind von Steuerbord Wegerecht
gegenüber P, muss aber Regel 13 und 15 beachten. S erfüllte
die Bedingungen von Regel 13 , da es die Wende weit genug entfernt von
P machte, so dass P nicht auszuweichen musste bevor es wieder auf Am-Wind-Kurs
lag und es erfüllte die Bedingungen von Regel 15, da es anfangs P
Raum zum Freihalten gewährte, als S Wegerecht erhielt. Regel 19.2(b)
gilt nicht, da S und P den Wind von verschiedener Seite haben und nicht
beide tiefer als 90° zum wahren Wind fahren und sie deshalb in den
Positionen 3 und 4 nicht überlappen (Siehe letzter Satz der Definition
Klar achteraus und klar voraus). Regel 20 gilt nicht, da sie nicht den
Wind von der gleichen Seite haben. Deshalb ist S nicht verpflichtet P
in Erwiderung auf seinen Ruf um Raum zu geben. Nachdem es klar wurde,
dass sich P nicht frei hält, verlangt jedoch Regel 14 von S, wenn
es vernünftigerweise möglich ist, eine Berührung mit P
zu vermeiden. S riskiert sonst eine Disqualifikation wenn bei der Berührung
ein Schaden oder eine Verletzung entsteht.