Teil 4 – Andere Erfordernisse während der Wettfahrt
Regel 41, Hilfe von außen
CASE 100
Wenn ein Boot anfrägt und taktische Hilfen für die Wettfahrt erhält,
erhält es Hilfe von außen auch dann wenn esdiese auf einem öffentlichen
Funkkanal erhalten hat.
Regel 42, Vortrieb
CASE 8
Ein Boot, das mit guter Geschwindigkeit Raumwind segelt, verletzt nicht Regel
42, wenn der Steuermann die Wellen eines vorbeifahrenden Schiffes erwartet und
nutzt und bei jeder Welle auf diese abgestimmte Ruderbewegungen durchführt.
Dies ist nicht Wriggen, sondern Ausnutzen der natürlichen Auswirkung der
Wellen auf den Rumpf.
CASE 69
Die Restfahrt eines Bootes nach dem Vorbereitungssignal, die darauf zurückzuführen
ist, dass das Boot vor dem Signal mit Motor gelaufen war, stellt keinen Verstoß
gegen Regel 42.1 dar.
Regel 43.1(a), Kleidung und Ausrüstung der Teilnehmer
CASE 89
Ein Teilnehmer darf keinen Trinkbehälter tragen oder anderweitig
an seiner Person befestigen.
Regel 44.1,Strafen zum
Zeitpunkt eines Vorfalls: Annahme einer Strafe
Regel 44.2, Strafen zum Zeitpunkt eines Vorfalls:
Ein-Drehung- und Zwei-Drehungen-Strafe
CASE 19
Erläuterung des Begriffs " Schaden"
CASE 99
Die Tatsache, dass ein Boot, das sich freihalten muss, außer Kontrolle
ist, entlastet es nicht von einem Verstoß gegen eine Regel von Teil 2.
Wenn ein Boot mit Wegerecht durch Regel 14 verpflichtet wird, "Eine Berührung
zu vermeiden .. wenn dies vernünftigerweise möglich ist" und
seine einzige Möglichkeit, dies zu tun in einer Chaos-Halse(engl. crash-gybe)
besteht, so ist es kein Verstoß von Regel 14, wenn es diese Chaos-Halse
nicht durchführt. Wenn ein Boot aufgibt, wie dies in Regel 44.1(b) gefordert
ist, egal ob dies freiwillig oder notwendigerweise geschah, kann es nicht darüber
hinaus bestraft werden.
CASE 107
Ein Boot, das nicht Ausschau hält versäumt es dadurch eventuell
alles vernünftigerweise Mögliche zu tun um eine Berührung zu
vermeiden. Ein Zuruf ist eine mögliche Handlung, durch die ein Boot eine
Berührung eventuell vermeiden kann. Wenn ein Boot, das gegen eine Regel
von Teil 2 verstoßen hat und dabei ernsthafter Schaden entstanund dann
aufgibt, dann hat es die angemessene Strafe angenommen und kann nicht mehr für
den selben Vorfall bestraft werden.
CASE 108
Wenn sich ein Boot nach Berührung einer Bahnmarke entlastet, muss es
keine vollständige 360°-Drehung ausführen und es kann die Strafdrehung
und das Runden der Bahnmarke gleichzeitig machen. Das Runden der Bahnmarke kann
als Entlastungsdrehung gewertet werden, wenn es eine Wende und Halse beinhaltet
und wenn es unverzüglich nach dem Freikommen von der Bahnmarke und anderen
Booten erfolgt und wenn sich die Frage, ob dadurch ein Vorteil entstand, nicht
stellt.
Regel 46, Verantwortlicher Schiffsführer
CASE 40
Wenn nicht ausdrücklich anders in den Klassenvorschriften, der Ausschreibung
oder den Segelanweisungen festgelegt, kann der Eigner oder Schiffsführer
nach eigenem Ermessen entscheiden, wer in der Wettfahrt steuert, sofern Regel
46 eingehalten wird.
Regel 48, Nebelsignale und Lichterführung
CASE 109
Die IRPCAS oder behördliche Wegerechtsregeln gelten zwischen Booten
in der Wettfahrt nur, wenn die Segelanweisungen dies festlegen und in diesem
Fall sind alle Regeln des Teils 2 ersetzt. Eine IRPCAS (bzw. KVR)- oder behördliche
Regel kann durch Einfügung in die Segelanweisung oder in ein anderes für
die Veranstaltung geltendes Dokument gültig gemacht werden.
Regel 49, Position der Besatzung
CASE 4
Ein Teilnehmer darf eine Schot außenbords halten.
CASE 36
Position von Besatzungsmitgliedern in Bezug auf die Seereling
CASE 83
Wiederholtes Segeltrimmen, bei dem der Körper außerhalb die Seereling
kommt, ist nicht erlaubt.
Regel 50.3, Segelsetzen und Schotführung
CASE 4
Ein Teilnehmer darf eine Schot außenbords halten.
CASE 97
Eine Spreizstange, die am Spinnakerachterholer befestigt ist, ist kein Ausleger.