Rot hat sich nach Regel 10
als Boot mit Wind von backbord freizuhalten und tut dies nicht. Da es zu einem
Schaden kam, ist zu untersuchen, ob Blau gegen Regel
14 verstoßen hat. Bei einem solchen Fall, wo Rot in die Seite von
Blau fährt, ist der Zeitpunkt, an dem Blau eine Kollision hätte vermeiden
können früher als der Zeitpunkt, an dem es erkennen kann dass Rot
seiner Ausweichverpflichtung nicht nachkommt. Deshalb hat Blau Regel
14 nicht verletzt. Da erheblicher und damit auch materieller Schaden ist,
kann Blau Wiedergutmachung nach Regel
Regel 62.1(b) beantragen.