CALL UMP 30          

Regel 15     Wegerecht erlangen
Regel 17     Wind von der gleichen Seite; Richtiger Kurs
Regel
18.2  Bahnmarken-Raum geben
Definition
    Bahnmarken-Raum

Frage 1
Gelb erreicht die Zone klar voraus von Blau. Beide Boote wenden und fahren fort die Bahnmarke zu runden. Blau wird innen überlappendes Boot von Gelb. Beide Boote zeigen die Y-Flagge. Wie ist zu entscheiden?

Antwort 1
Als Gelb die Zone ereicht gilt Regel 18.2(b) solange bis Gelb durch den Wind geht. Als Gelb in Luv und innen von Blau in Position 3 überlappt, schließt Bahnmarken-Raum den Raum für eine Wende von Gelb mit ein. Nachdem es Raum zum Wenden erhalten hat, hört Regel 18.2(b) auf zu gelten. Ab dem Moment, in dem Blau innen überlappt, gilt Regel 18.2(a).

18.2(e) gilt und Gelb muss nur dann Bahnmarken-Raum geben, wenn es ab dem Zeitpunkt, an dem die Überlappung begann, dazu in der Lage ist. Da Gelb nicht in der Lage ist, Bahnmarken-Raum zu geben, muss es ihn nicht geben.

Wurde die Überlappung durch Abfallen von Blau hergestellt, dann gilt Regel 15 und Blau muss anfangs Gelb Raum zum Frei halten geben. Wenn Gelb sich nicht frei halten kann, ist Blau zu bestrafen.

Wurde die Überlappung durch Abfallen von Gelb hergestellt, dann erlangt Blau Wegerecht zumindest zum Teil durch eine Handlung von Gelb. Deshalb gilt der zweite Teil von Regel 15 und Blau muss Gelb nicht Raum zum Frei halten geben. Gelb ist zu bestrafen.

Da die Überlappung von klar achteraus hergestellt wird gilt Regel 17.

Frage 2
Gelb und Blau überlappen beim Eintritt in die Zone. Beide Boote wenden und fahren fort die Bahnmarke zu runden. Blau wird innen überlappendes Boot zu Gelb. Der Baum von Gelb berührt den Rumpf von Blau. Beide Boote zeigen die Y-Flagge. Wie ist zu entscheiden?

Antwort 2
Siehe Antwort 1.