CASE 23  

Regel 10 Wind von entgegengesetzter Seite
Regel 14 Berührung vermeiden
Regel 19 Raum zum Passieren eines Hindernisses
Definition Hindernis
Definition, Klar Achteraus und Klar Voraus, Überlappen

Auf einer Vorwindstrecke gilt Regel 19 nicht für ein mit Wind von Steuerbord segelndes Boot, das zwischen zwei mit Wind von Backbord voraus segelnden Booten passiert. Regel 10 verlangt von beiden mit Wind von Backbord segelnden Booten sich frei zu halten.

Zusammenfassung des Falles
Drei Boote, eines mit Wind von Steuerbord und zwei mit Wind von Backbord segeln Vorwind. S holte PL und PW ein und segelte zwischen sie hinein, wie aus der Skizze ersichtlich. Die drei Boote fuhren geradeaus wie gezeichnet auf leicht zusammenlaufenden Kursen weiter, bis S zunächst PW und dann PL berührte. PW protestierte gegen S wegen Verstoßes gegen Regel 19.2(c), da PL als Lee-Boot ein Hindernis für PW darstellte und S deshalb nicht zwischen PL und PW hätte hineinfahren dürfen. Das Schiedsgericht disqualifizierte PL und PW wegen Verstoßes gegen Regel 10. PW ging in die Berufung.

Entscheidung
Während die Boote von Position 1 zu Position 4 fuhren, verlangte Regel 10 sowohl von PW als auch von PL, dass sie sich von S freihalten müssen. Da alle drei Boote tiefer als 90° zum wahren Wind segelten, waren S und PL von Position 1 bis Position 4 überlappt und S und PW waren kurz nach Position 2 bis Position 4 überlappt (Siehe Definition Klar Voraus und klar achteraus; Überlappen). Regel 19 galt nicht, da es während dieser Zeit kein Hindernis gab, dass irgendwelche zwei von den Booten dabei waren auf der gleichen Seite zu passieren. Der vorletzte Satz der Definition Hindernis bedeutet, dass PW weder Hindernis für S oder PL war, da keines von beiden sich von PW freihalten musste. In ähnlicher Weise war auch PL kein Hindernis für S oder PW, da sich S nicht von PL freihalten musste. Da sowohl PL als auch PW durch Regel 10 verpflichtet waren, sich von S freizuhalten, war S nach dem vorletzten Satz in der Definition Hindernis für PL und PW. Regel 19 galt jedoch nicht, da PL und PW zu keinem Zeitpunkt dabei waren, S an derselben Seite zu passieren. Ebenso ist die im Protest von PW erwähnte Regel 19.2(c) nur anwendbar wenn die Boote ein ausgedehntes Hindernis passieren. Der letzte Satz der Definition Hindernis besagt aber dass ein Boot in der Wettfahrt niemals ein ausgedehntes Hindernis ist. Es gab eine Berührung zwischen S und PW und zwischen S und PL. Da jedoch S zwischen PW und PL eingesperrt war, als ihre Kurse zusammenliefen, war es für S nicht mehr vernünftigerweise möglich, durch eigenes Handeln die Berührung zu vermeiden, nachdem ihm klar wurde, dass sich PW und PL nicht freihielten. S verletzte also Regel 14 nicht. S hatte nach Regel 10 Wegerecht gegenüber beiden mit Wind von Backbord segelnden Booten PL und PW, die sich beide nicht freihielten. Die Entscheidung des Schiedsgerichts, beide Boote wegen Verstoßes gegen Regel 10 zu disqualifizieren, wird beibehalten, die Berufung zurückgewiesen.

RYA 1970/1