Vier allgemeine Prinzipien gelten für die
Entscheidungen von Bahnschiedsrichtern:
1. 'Letzte Gewissheit'
Es gibt viele Anlässe bei denen Bahnschiedsrichter (zum Teil
aus ungünstiger Position) den genauen Zeitpunkt beurteilen
müssen, wann sich der Status eines Bootes oder seine Lage
bezüglich eines anderen Bootes ändert. Beispiele sind
'durch den Wind gehen' oder die Herstellung einer
Überlappung. In diesen Fällen sollen die
Bahnschiedsrichter annehmen, dass sich der Status bzw. die Lage eines Bootes nicht
geändert hat, bis sie sicher sind, dass er bzw. sie sich
geändert hat.
2. Uneinigkeit zwischen den Bahnschiedsrichtern
Es gibt Anlässe, bei denen Bahnschiedsrichter
unterschiedliche Meinung haben, wie die Entscheidung lauten soll. In
diesen Fällen, auch wenn es einer Berührung gab,
sollen die Bahnschiedsrichter auf "keine Strafe" entscheiden, anstatt
das eine oder das andere Boot zu bestrafen.
3. Regel 14:
Berührung vermeiden
Jeder Vorfall mit einer Berührung schließt auch
Regel 14 mit ein. Wenn dabei die Bahnschiedsrichter entscheiden, dass
ein Boot, das sich hätte frei halten oder Raum
geben müssen wegen einer anderen Regel des Teils 2 zu
bestrafen ist, dann bedeutet ein Verstoß gegen Regel 14 keine
zusätzliche Strafe, sofern kein Schaden entstand.
Außer in diesem Fall (eines Schadens) hat Regel 14 keine
Bedeutung auf die unmittelbare Entscheidung der Bahnschiedsrichter und
ist deshalb nicht extra in jedem Call dieses Buches
aufgeführt.
4. Definition: Raum, und
Bedeutung von 'in guter Seemannschaft'
ISAF-Case 21 legt fest, dass außergewöhnliche und
unnormale Manöver nicht zur guten Seemannschaft
gehören. Einige Handlungen, die in einer Wettfahrt mit vielen
Booten unnormal und daher keine gute Seemannschaft sind, werden jedoch
in einem Team-Race als normal
angesehen und sind dort gute Seemannschaft. Jedoch ist jedes
Manöver, das
für ein Boot oder seiner Mannschaft das Risiko eines Schadens
beinhaltet, nicht gute Seemannschaft. Die Bahnschiedsrichter
sollen
jeden Vorfall auf Grund der Handlungen des Bootes in Anbetracht der
vorherrschenden Wind- und Wetterbedingungen beurteilen.