CASE 109   

Part 2 Vorwort zu Teil 2 der Regeln
Rege 48, Fog Signals and Lights
International Regulations for Preventing Collisions at Sea

Die IRPCAS oder behördliche Wegerechtsregeln gelten zwischen Booten in der Wettfahrt nur, wenn die Segelanweisungen dies festlegen und in diesem Fall sind alle Regeln des Teils 2 ersetzt. Eine IRPCAS (bzw. KVR)- oder behördliche Regel kann durch Einfügung in die Segelanweisung oder in ein anderes für die Veranstaltung geltendes Dokument gültig gemacht werden.

Frage 1
Was sind die "behördlichen Wegerechts-Vorschriften" auf die sich das Vorwort von Teil und Regel 48 beziehen?
Wie unterscheiden sich diese Regeln von den Internationalen Vorschriften für die Verhütung von Zusammenstößen auf See (IRPCAS bzw. KVR) ?

Antwort 1
Die IRPCAS (bzw.KVR) gelten nur "auf hoher See und allen für seegehende Schiffe damit verbundenen Gewässern" (IRPCAS - Regel 1(a)). In den Häfen, Flüssen, Seen und anderen Inlandgewässern eines Landes können Regierungen oder Regierungs-Behörden andere Regeln aufstellen. Diese anderen Regeln sind die behördlichen Regeln, auf die sich das Vorwort zu Teil 2 und Regel 48 beziehen. Diese Regeln, die für alle nationalen Inlandgewässer oder nur für genauer spezifizierte Inlandgewässer gelten können, können die IRPCAS (bzw. KVR) ersetzen, wiedereinsetzen, ändern oder ergänzen (IRPCAS-Regel 1(b) und 1(c)).

Frage 2
Wenn weder die Ausschreibung noch die Segelanweisung noch irgend ein anderes für die Veranstaltung geltendes Dokument die IRPCAS oder die behördlichen Regeln erwähnen, gelten dann irgendwelche dieser IRPCAS- oder behördlichen Regeln für ein Boot, das nach den Wegerechtsregeln Segeln an der Wettfahrt teilnimmt.

Antwort 2
Ja, wenn es die Sicherheit erfordert, muss ein Boot Nebelsignale geben oder Lichter führen, wie es die IRPCAS oder die behördlichen Vorschriften verlangen (Siehe Regel 48). Ebenso gelten die IRPCAS (KVR) - oder behördlichen Wegerechtsregeln zwischen einem Boot, das nach den Teil 2 -Regeln segelt und einem Boot, das dies nicht tut (Siehe Vorwort zu Teil 2).

Frage 3
Können die Ausschreibung, die Segelanweisung oder irgend ein anderes für die Veranstaltung geltendes Dokument die IRPCAS (KVR) oder die behördlichen Wegerechtsregeln oder bestimmte IRPCAS (KVR) - oder die behördliche Wegerechtsregeln für gültig zwischen Booten in der Wettfahrt erklären?

Antwort 3
Ja auf drei Arten
(a) Die Segelanweisungen können festlegen, dass die Wegerechtsregeln der IRPCAS (KVR) oder der behördlichen Vorschriften alle Regeln des Teils 2 ersetzen (Vorwort zu Teil 2). Dies wird häufig bei Ozean-Regatten und alle Wettfahrten bei Nacht gemacht.
(b) Die Segelanweisungen können festlegen, dass eine spezielle Regel der IRPCAS (KVR) oder der behördlichen Vorschriften für die Veranstaltung gilt und den Text dieser Regel beifügen (Regel J 2.2(38)).
(c) Die Definition Regel schließt unter Punkt (g) jedes andere für die Veranstaltung geltende Dokument mit ein. Solch ein Dokument kann den Text einer oder mehrerer Regeln der IRPCAS (KVR) oder behördlicher Vorschriften sein (außer Wegerechts-Regeln), die für die Veranstaltung gelten. Regeln zum Queren von Schifffahrtsstraßen werden oft auf diese Weise in einem Dokument zugänglich gemacht. Damit ein Dokument für die Veranstaltung verbindlich ist, muss es in der Ausschreibung aufgeführt sein (Regel J1.1(3)) und es muss festgelegt sein, wo oder wie es eingesehen werden kann und ebenfalls in den Segelanweisungen (Regel J2.1(2)).
Ein Boot, das gegen eine Regel der IRPCAS (KVR) oder eine behördliche Vorschrift verstößt, kann immer durch die Durchsetzung dieser Regeln zuständige Stelle zur Rechenschaft gezogen werden. Ein Protest auf Grund einer solchen Regel kann nur dann gemacht werden, wenn die entsprechende Regel "für die Veranstaltung gilt".

Frage 4
Wenn die Segelanweisungen festlegen, dass die Wegerechtsregeln der IRPCAS (KVR) die Regeln von Teil 2 ersetzen, welche Regeln von Teil 2 werden dann durch welche Regeln der IRPCAS (KVR) ersetzt?

Antwort 4
Alle Regeln des Teils 2 werden ersetzt. Teil B der IRPCAS "Steuer- und Segel Regeln" sind in ihrer Wirkung "Wegerechtsregeln". Jedoch muss der Teil B der IRPCAS in Zusammenhang mit der ganzen IRPCAS gelesen werden, speziell mit Teil A. Beispielsweise sind viele Ausdrücke, die in Teil B verwendet werden in Teil A definiert.

Frage 5
Ist es möglich, eine weitere oder engere Auswahl beim Ersatz von Wegerechtsregeln vorzusehen, die zwischen den teilnehmenden Booten gilt.

Antwort 5
Eine Segelanweisung kann nur alle Regeln des Teils 2 durch alle Wegerechtsregeln der IRPCAS (KVR) oder der behördlichen Vorschriften ersetzen. Regel 86.1 legt fest, dass die Segelanweisungen Teil 2 nicht ändern dürfen und dies schließt das Vorwort zu Teil 2 mit eine. Deshalb ist eine weitere oder engere Auswahl beim Ersatz der Wegerechtsregeln zwischen teilnehmenden Booten nicht erlaubt.

RYA 2005/1