Regel 49.2 Position der Besatzung
Position von Besatzungsmitgliedern in Bezug auf die Seereling
Zusammenfassung des Falles
Das Mitglied einer am Wind segelnden Hochseeyacht stand bei zwei Gelegenheiten
mehrere Minuten mit den Füßen bei den Wanten an Deck, wobei die Beine
die Innenseite der Seereling berührten und ein Teil des aufgerichteten
Körpers befand sich außerhalb eines Lotes auf den obersten Seerelingsdraht.
Das Boot wurde wegen Verstoßes gegen Regel 49.2 disqualifiziert und ging
in die Berufung.
Entscheidung
Die Berufung wird zurückgewiesen. Um die Regel zu erläutern zeigt
die Abbildung verschiedene Positionen der Mannschaft. Die Positionen in den
Abbildungen 1, 2 und 3 verstoßen nicht gegen die Regel, Position 5 und
6 sind nicht erlaubt. Bei einem Boot, das mit nur einem Reelingsdraht asgerüstet
ist, verstößt es in Position 4 gegen die Regel. Ist das Boot mit
zwei Relingsdrähten ausgerüstet, kann sich ein Mannschaftsmitglied
mit dem Gesicht nach außen auf das Deck setzen, dass der untere Draht
vor und der obere Draht hinter dem Körper verläuft ohne dass dabei
die Regel verletzt wird, wie in Position 4 gezeigt wird und verstößt
dann nicht gegen die Regel.
USSA 1976/194