Regel 15, Wegerecht erlangen
CASE 2
Wenn das erste von zwei Booten bei Erreichen der Zone klar achteraus ist
und die Boote später überlappen, wenn das andere Boot die Zone erreicht,
gilt Regel 18.2(a) und nicht Regel 18.2(b). Regel 18.2(a) gilt nur, wenn Boote
überlappen und mindestens eines von ihnen in der Zone ist.
CASE 7
Wenn ein Boot, das erst klar achteraus, war innerhalb zweier seiner Bootslängen
zu dem anderen Boot ein in Lee überlappendes Boot wird, so muss sich das
Luvboot freihalten, jedoch muss das Leeboot zu Beginn dem Luvboot Raum zum freihalten
geben und darf nicht höher segeln als seinen richtigen Kurs.
CASE 13
Vor seinem Startsignal verstößt ein Lee-Boot gegen keine Regel,
wenn es höher als ein Luv-Boot segelt.
CASE 24
Wird ein Boot überlappendes Leeboot von klar achteraus, so muss sich
das andere Boot sofort freihalten. Wenn es das nicht in guter Seemannschaft
auf Grund der Nähe des Leeboots kann, hat dieses nicht ausreichend Raum
gegeben. Wenn es unnötige Aktionen macht, die zu einer Berührung führen,
hat es versäumt sich frei zu halten.
CASE 27
Ein Boot ist nicht verpflichtet, in Vorausahnung der Regelverletzung eines
anderen Bootes zu agieren. Erhält ein Boot Wegerecht auf Grund seines eigenen
Handelns, so hat das andere Boot Anspruch auf Raum zum Freihalten.
CASE 53
Ein klar voraus liegendes Boot muss nichts tun um sich sich freizuhalten,
bevor nicht eine Lee-Überlappung durch das Boot klar achteraus hergestellt
ist.
CASE 81
Wenn ein Boot mit Anspruch auf Bahnmarken-Raum nach Regel 18.2(b) durch den
Wind geht, hört Regel 18.2(b) auf zu gelten und es muss den geltenden Regeln
von Abschnitt A entsprechen.
CASE 93
Wenn ein Boot plötzlich luvt, nachdem es eine Überlappung in Lee
zu einem anderen Boot hergestellt hat und es gibt keine Möglichkeit für
das andere Boot, sich in guter Seemannschaft frei zu halten, dann hat das luvende
Boot gegen Regel 15 und 16.1 verstoßen. Das ander Boot hat gegen Regel
11 verstoßen, wird aber dafür nach Regel 64.1(c) entlastet.
CASE 105
Wenn zwei Boote mit Wind von entgegengesetzter Seite vor dem Wind fahren,
darf das Boot mit Wind von Steuerbord den Kurs ändern, wenn es dem Boot
mit Wind von Backbord Raum zum Freihalten gibt.
Regel 16.1, Kurs änder
CASE 6
Wendet ein mit Wind von Steuerbord segelndes Boot nachdem ein Boot mit Wind
von Backbord abgefallen ist, um hinter ihm zu passieren, begeht es nicht unbedingt
einen Regelverstoß.
CASE 7
Wenn ein Boot, das erst klar achteraus, war innerhalb zweier seiner Bootslängen
zu dem anderen Boot ein in Lee überlappendes Boot wird, so muss sich das
Luvboot freihalten, jedoch muss das Leeboot zu Beginn dem Luvboot Raum zum freihalten
geben und darf nicht höher segeln als seinen richtigen Kurs.
CASE 13
Vor seinem Startsignal verstößt ein Lee-Boot gegen keine Regel,
wenn es höher als ein Luv-Boot segelt.
CASE 14
Segeln zwei Boote mit Wind von der gleichen Seite auf konvergierenden Kursen,
die auf unterschiedlichen Meinungen über den richtigen Kurs des Leebootes
beruhen, so muss sich das Luvboot von dem Leeboot freihalten. Zwei Boote, die
auf dem selben Schenkel nahe beieinander segeln können verschiedene richtige
Kurse haben.
CASE 25
Wenn ein innen überlappendes Luvboot mit Anspruch auf Bahnmarken-Raum
an der Bahnmarke tiefer als seinen richtigen Kurs segelt, muss es sich vom außen
liegenden Boot frei halten und das außen liegende Boot darf luven vorausgesetzt
es gibt dabei dem innen liegenden Boot Raum zum frei halten.
CASE 26
Ein Wegerechtboot muss nichts tun um eine Kollision zu verhindern bis klar
ist, dass sich das andere Boot nicht frei hält. Wenn jedoch ein Wegerechtboot
eine Berührung hätte vermeiden können, dies aber nicht tat und
es kommt dadurch zu einem Schaden, muss es nach Regel 14 bestraft werden.
CASE 46
Ein Leeboot darf bis zu seinem richtigen Kurs luven, auch wenn es die Überlappung
in Lee von klar achteraus innerhalb eines Abstand von zwei seiner Rumpflängen
hergestellt hat.
CASE 52
Regel 16.1 schränkt den Kurs eines ausweichpflichtigen Bootes nicht
ein. Ein Manöver, das ein anderes Boot von der Startlinie fernhält,
muss nicht notwendigerweise gegen diese Regel verstoßen.
CASE 60
Ändert ein Wegerechtboot seinen Kurs so, dass ein ausweichpflichtiges
Boot trotz unverzüglich eingeleitetem Ausweichmanöver sich nicht mit
guter Seemannschaft freihalten kann, so verletzt das Wegerechtboot Regel 16.1.
CASE 75
Wenn Regel 18 gilt, gelten die Regel von Abschnitt A und B auch. Wenn ein
innen überlappendes Boot mit Wegerecht an einer Bahnmarke halsen muss,
darf es seinen richtigen Kurs segeln bis zur Halse. Ein Boot mit Wind von Steuerbord,
das seinen Kurs ändert, verstößt nicht gegen Regel 16.1, wenn
es dem Boot mit Wind von Backbord angemessenen Raum zum frei halten gibt und
das Boot mit Wind von Backbord diesen nicht sofort nutzt.
CASE 76
Wenn ein Boot seinen Kurs auf einen neuen richtigen Kurs ändert, kann
es gegen Regel 16 verstoßen.
CASE 92
Ändert ein Wegerechtboot den Kurs, ist das ausweichpflichtige Boot nur
verpflichtet, auf das zu reagieren, was das Wegerechtboot im Moment tut, aber
nicht darauf, was das Wegerechtboot anschließend tun könnte.
CASE 93
Wenn ein Boot plötzlich luvt, nachdem es eine Überlappung in Lee
zu einem anderen Boot hergestellt hat und es gibt keine Möglichkeit für
das andere Boot, sich in guter Seemannschaft frei zu halten, dann hat das luvende
Boot gegen Regel 15 und 16.1 verstoßen. Das ander Boot hat gegen Regel
11 verstoßen, wird aber dafür nach Regel 64.1(c) entlastet.
CASE 105
Wenn zwei Boote mit Wind von entgegengesetzter Seite vor dem Wind fahren,
darf das Boot mit Wind von Steuerbord den Kurs ändern, wenn es dem Boot
mit Wind von Backbord Raum zum Freihalten gibt.
CASE 114
Wenn ein Boot Anspruch auf Bahnmarken-Raum hat, schließt dies den
Platzbedarf ein, den es benötigt um sich von einem anderen Boot frei zu
halten oder einem anderen Boot Raum zu geben, wenn es auf Grund der Regeln dazu
verpflichtet ist.
Regel 16.2, Kurs ändern
CASE 6
Wendet ein mit Wind von Steuerbord segelndes Boot nachdem ein Boot mit Wind
von Backbord abgefallen ist, um hinter ihm zu passieren, begeht es nicht unbedingt
einen Regelverstoß.
CASE 92
Ändert ein Wegerechtboot den Kurs, ist das ausweichpflichtige Boot nur
verpflichtet, auf das zu reagieren, was das Wegerechtboot im Moment tut, aber
nicht darauf, was das Wegerechtboot anschließend tun könnte.
Regel 17, Mit Wind von der gleichen Seite, richtiger Kurs
CASE 7
Wenn ein Boot, das erst klar achteraus, war innerhalb zweier seiner Bootslängen
zu dem anderen Boot ein in Lee überlappendes Boot wird, so muss sich das
Luvboot freihalten, jedoch muss das Leeboot zu Beginn dem Luvboot Raum zum freihalten
geben und darf nicht höher segeln als seinen richtigen Kurs.
CASE 13
Vor seinem Startsignal verstößt ein Lee-Boot gegen keine Regel,
wenn es höher als ein Luv-Boot segelt.
CASE 14
Segeln zwei Boote mit Wind von der gleichen Seite auf konvergierenden Kursen,
die auf unterschiedlichen Meinungen über den richtigen Kurs des Leebootes
beruhen, so muss sich das Luvboot von dem Leeboot freihalten. Zwei Boote, die
auf dem selben Schenkel nahe beieinander segeln können verschiedene richtige
Kurse haben.
CASE 46
Ein Leeboot darf bis zu seinem richtigen Kurs luven, auch wenn es die Überlappung
in Lee von klar achteraus innerhalb eines Abstand von zwei seiner Rumpflängen
hergestellt hat.