CALL UMP 42          

Regel 11 Wind von der gleichen Seite mit Überlappung
Regel 18.2 Bahnmarken-Raum geben
Regel 18.5 Entlastung
Regel C2.4 Während des Wendens oder Halsens
Definition Bahnmarken-Raumm

Frage
Blau und Gelb nähern sich mit Wind von Steuerbord der Luvbahnmarke, wobei Gelb bei Ereeichen der Zonen eine innere Überlappung zu Blau hat. Nach Passieren der Wind von Backbord - Anliegelinie luven beide Boote bis in den Wind. In Position 3 hat Blau Gelb genug Raum zum Wenden gegeben. Beide Boote machen so weiter, wobei sich die Lücke zwischen den Booten verkleinert, bis kurz vor Verlassen der Zone Gelb durch den Wind geht. Es gibt eine Berührung als Gelbs Heck wegdreht. Beide Boote ziegen eine Y-Flagge. Wie ist zu entscheiden?

Antwort
Gelb ist zu bestrafen.
Blau ist bei Erreichen der Zone außenliegendes Wegerechtboot und muss Gelb Bahnmarken-Raum geben. Bahnmarken-Raum beinhaltet den Raum um zur Bahnmarke zu segeln und dann der Raum um an der Bahnmarke seinen richtigen Kurs zu segeln. Bahnmarken-Raum schließt auch den Raum für eine Wende ein, da Gelb in Luv und innen überlappt zu Blau ist.
Blau kommt seinen Verpflichtungen nach Regel 18.2(b) nach indem es Gelb in Position 3 Raum zum Wenden gibt. Als Gelb sich entscheidet nicht zu wenden und so nach der Bahnmarke fortfährt, segelte es weder zu der Bahnmarke noch segelte es seinen richtigen Kurs an der Bahnmarke.
In Position 5 galt für Gelb Regel 13 und es hielt sich nicht von Blau frei. Gelb kann nicht auf Grund von Regel 18.5(a) oder (b) für den Regelverstoß von 13 entlastet werden.
Hätte Blau in Position 3 Gelb nicht den Raum zum Wenden gegeben und wäre dann eine Y-Flagge gezeigt worden, hätte man Blau wegen Verletzung von Regel 18.2(b) bestrafen müssen und Gelb wäre für die Verletzung von Regel 13 auf Grund von Regel 18.5 entlastet worden.