Frage
Als A die Zone einer Backbord zu rundenden Leebahnmarke erreicht ist es
klar voraus von X und innen überlappend zum Luvboot Y. Regel 17
gilt nicht zwischen A und Y. A luvt Y von der Bahnmarke weg ohne Regel
16 zu verletzen. A bleibt innerhalb der Zone, halst und luvt hart an um zu
verhindern, dass X innerhalb von ihm die Bahnmarke rundet. Nach der
Halse luvt A schnell und eindeutig über ihren zum Runden der
Bahnmarke richtigen Kurs ohne X Raum zum Freihalten zu geben. Es gibt
eine Berührung zwischen A und X und einen Protest. Wie ist zu
entscheiden?
Antwort Da X klar achteraus von A war, als dieses in die Zone kam, verlangt
Regel 18.2 dass es anschließend A Bahnmarken-Raum geben muss.
Obwohl Regel 18 weiterhin gilt solange eines der beiden Boote in der
Zone ist, gilt die Entlastung nach Regel 18.5(b) für
Kursänderungen von A nur, solange diese in Einklang mit dem
richtigen Kurs zum Runden der Bahnmarke sind. Da die Kursänderung
von A zu Position 6 nicht in Einklang mit seinem richtigen Kurs steht,
verletzt es Regel 16.1, da es X nicht den Raum zum Frei halten gibt. A
ist zu bestrafen.
X muss sich nach seiner Halse nach Regel 11 von A frei
halten. Wenn jedoch die Bahnschiedsrichter entscheiden, dass sich X
frei gehalten hätte, wenn A nicht gegen Regel 16.1 verstoßen
hätte, ist X für diesen Verstoß nach Regel 64.1(c) zu
entlasten. Wenn die Bahnschiedsrichter entscheiden, dass sich X
unabhängig vom Luven von A nicht frei gehalten hat, sind beide zu
bestrafen; A für den Verstoß gegen Regel 16.1 und X für
den Verstoß gegen Regel 11.
Wenn zwischen zwei Booten Regel 18.2(b) gilt und das Boot, das
Anspruch auf Bahnmarken-Raum hat, den ihm zustehenden Bahnmarken-Raum
in Anspruch nimmt, ist es von einem Verstoß gegen Regel 16.1 zu
entlasten, wenn seine Kursänderung in Einklang mit dem Segeln des
richtigen Kurses zum Runden der Bahnmarke steht.