30.1 I-Flaggen-Regel
Wenn die Flagge ‘I’ gesetzt war, gilt: Befindet sich irgendein Teil des Bootskörpers, der Mannschaft oder der Ausrüstung des Bootes während der letzten Minute vor seinem Startsignal auf der Bahnseite der Startlinie oder einer ihrer Verlängerungen, muss das Boot danach von der Bahnseite über eine der Verlängerungen auf die Vorstartseite segeln, bevor es startet.
30.2 Z-Flaggen-Regel
Wenn die Flagge Z gesetzt war, darf
ein Boot mit keinem Teil seines Rumpfes, der Besatzung oder der Ausrüstung
während der letzten Minute vor seinem Startsignal in dem Dreieck sein,
das aus den Enden der Startlinie und der ersten Bahnmarke
gebildet wird. Verstößt ein Boot gegen diese Regel und wird erkannt,
erhält es ohne Verhandlung eine 20%-Wertungsstrafe, berechnet nach der
Festlegung in Regel 44.3(c ).
Auch wenn die Wettfahrt erneut gestartet oder gesegelt wird, bleibt die Wertungsstrafe
bestehen, jedoch nicht, wenn sie vor dem Startsignal verschoben
oder abgebrochen wird. Wenn es in ähnlicher
Weise bei einem folgenden Startversuch zur selben Wettfahrt erkannt wird, erhält
es eine zusätzliche 20% Wertungsstrafe.
30.3 Schwarze-Flaggen-Regel
Wenn eine schwarze Flagge
gesetzt war, darf ein Boot mit keinem Teil seines Rumpfes, der Besatzung oder
Ausrüstung in der letzten Minute vor seinem Startsignal in dem Dreieck
sein, das aus den Enden der Startlinie und der ersten Bahnmarke
gebildet wird. Verstößt ein Boot gegen diese Regel und wird erkannt,
wird es ohne Verhandlung disqualifiziert, auch wenn die Wettfahrt erneut gestartet
oder gesegelt wird, jedoch nicht, wenn sie vor dem Startsignal verschoben
oder abgebrochen wird.
Wird ein allgemeiner Rückruf angezeigt oder die Wettfahrt nach dem Startsignal
abgebrochen, muss die Wettfahrtleitung seine Segelnummer
vor dem nächsten Ankündigungssignal für diese Wettfahrt anzeigen.
Wird die Wettfahrt erneut gestartet oder gesegelt, darf das Boot nicht daran
teilzunehmen. Wenn es trotzdem teilnimmt, darf seine Disqualifikation bei der
Berechnung der Gesamtwertung nicht gestrichen werden.