Regel 13 Während
des Wendens
Regel 18.2 Bahnmarken-Raum geben
Regel 18.5 Entlastung
Definition Bahnmarken-Raun
Frage 1 Antwort 1 A ist zu bestrafen und X ist nach Regel 18.5(b) für den Verstoß gegen Regel 13 zu entlasten. |
Frage 2 Antwort 2 |
Frage 3
Wären die Antworten 1 und 2 dieselben, wenn X bei Erreichen der
Zone klar voraus gewesen wäre?
Antwort 3
Ja.
Wenn ein Boot Anspruch auf Bahnmarken-Raum hat, schließt der Raum für es um seinen richtigen Kurs an der Bahnmarke zu segeln den Raum für eine Wende nicht ein außer es ist innen überlappendes Luvboot zum anderen Boot. Dies gilt egal ob die Boote bei Erreichen der Zone überlappt waren oder nicht.
Wenn es bei der Wende eines innen überlappenden Luvbootes zu einer Berührung kommt, kann die Berührung ein Anzeichen dafür sein, dass das außen liegende Boot dem innen liegenden Boot den für die Wende notwendigen Raum nicht gegeben hat.