CALL MR 15          

Regel 60.3(b)  Recht zu Protestieren (Handlungen durch das Schiedsgericht)
Regel 62.1(a)  Wiedergutmachung
Regel C6.5      Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung durch ein Boot: Entscheidungen von Bahnschiedsrichtern
Regel
C9         Anträge auf Wiedergutmachung: Andere Verfahren

Frage 1
Blau zeigt die Y-Flagge, aber die Bahnschiedsrichter geben kein Signal. Beide Boote gehen durchs Ziel mit Blau als Verlierer. Kann Blau nach Regel 62.1(a) Wiedergutmachung beantragen auf Grund des Fehlers der Bahnschiedsrichter, eine Entscheidung zu signalisieren?

Antwort 1
Nein, Regel C9.3 verbietet jegliches Vorgehen auf Grund einer Unterlassung der Bahnschiedsrichter. 'Vorgehen' schließt einen Antrag auf Wiedergutmachung mit ein.

Frage 2
Blau zeigt die Y-Flagge, aber die Bahnschiedsrichter haben auf Grund eines Motorschadens den Vorfall nicht gesehen. Was sollten sie tun?

Antwort 2
Die "Grün-Weiße" Flagge ist zu zeigen. Da die Bahnschiedsrichter nicht auf Position waren, besteht ihre einzige Möglichkeit darin, "keine Strafe" anzuzeigen. Weiterhin verbietet Regel C9.1 dem Boot Wiedergutmachung zu beantragen und Regel C9.3 verbietet den Bahnschiedsrichtern ein Verfahren für Wiedergutmachung nach Regel 60.3 einzuleiten.