Rot hat sich nach Regel 10 als Boot mit Wind von backbord freizuhalten und tut dies nicht. Da es zu einem Schaden kam, ist zu untersuchen, ob Blau gegen Regel 14 verstoßen hat. Bei einem solchen Fall, wo Rot in die Seite von Blau fährt, ist der Zeitpunkt, an dem Blau eine Kollision hätte vermeiden können früher als der Zeitpunkt, an dem es erkennen kann dass Rot seiner Ausweichverpflichtung nicht nachkommt. Deshalb hat Blau Regel 14 nicht verletzt. Da erheblicher und damit auch materieller Schaden ist, kann Blau Wiedergutmachung nach Regel Regel 62.1(b) beantragen.