Regel 64.1(c) Strafen und Entlastung
Regel D2.1(c) Anerkennung eines
Regelverstoßes
Regel D2.2(a) Wettfahrten mit
Bahnschiedsrichtern: Anfordern einer Entscheidung
Regel D2.2(b) Wettfahrten mit
Bahnschiedsrichtern: Signalisieren der Entscheidung
Regel D2.3(a)
Ein-Flaggen-Protestverfahren
Frage 1
Es gibt einen Wegerechtsvorfall nach Teil 2 der Regeln zwischen A und
X. A protestiert, indem es sofort Protest ruft und eine rote Flagge
zeigt. Daraufhin führt A eine Ein-Drehung-Strafe aus. Nach Vollendung der
Strafe zeigt A die gelbe Flagge und ruft "Umpire!". Wie ist zu
entscheiden?
Antwort 1
Wenn A eine Entscheidung der Bahnschiedsrichter in Übereinstimmung
mit Regel D2.2(a) fordert, müssen die Bahnschiedsrichter eine
Entscheidung in Übereinstimmung mit Regel D2.2(b) signalisieren.
Fall 1:
Die Bahnschiedsrichter entscheiden, dass A eine Regel verletzt hat. A
hat bereits eine Strafe, wie in Regel D2.1(c) vorgesehen, ausgeführt.
Deshalb sollte es nicht weiter bestraft werden. Signalisiere "Keine
Strafe".
Fall 2:
Die Bahnschiedsrichter entscheiden, dass X eine Regel verletzt hat. Die
von A ausgeführte Strafe entlastet X nicht. X ist zu bestrafen.
Fall 3:
Die Bahnschiedsrichter entscheiden, dass beide, sowohl X und A eine
Regel verletzt haben die Regeln 18.5 und 64.1(b) nicht gelten. A hat
bereits eine Strafe, wie in Regel D2.1(b) vorgesehen, ausgeführt.
Deshalb sollte es nicht weiter bestraft werden. Nur X ist zu bestrafen.
Fall 4:
Die Bahnschiedsrichter entscheiden, dass kein Boot eine Regel verletzt
hat. Signalisiere "Keine Strafe".
Frage 2
Die Situation ist dieselbe wie in Frage 1 nur dass beide Boote
gegenseitig protestieren und beide Boote eine gelbe Flagge zeigen und
"Umpire" rufen nachdem A seine Strafe ausgeführt hat. Ändert dies
die Entscheidung?
Antwort 2
Nein. vorausgesetzt die Bahnschiedsrichter entscheiden, dass beide
Proteste den gleichen Vorfall betreffen, dann treffen sie nur eine einzige
Entscheidung und signalisieren in Übereinstimmung mit dem Vorgehen
wie in Antwort 1 beschrieben.
Frage 3
Die Situation ist wie in Frage 2, außer dass es klar zwei
verschiedene Vorfälle zwischen A und X sind, einer kurz nach dem
anderen. Sofort nach dem zweiten Vorfall, rufen sich beide an und
zeigen sofort eine rote Flagge. A führt danach eine Ein-Drehung Strafe
aus. Als A seine Strafe vollendet hat, zeigen beide eine gelbe Flagge und
rufen "Umpire". Ändert dies die Entscheidung?
Antwort 3
Ja. Die Bahnschiedsrichter werden jeden Fall getrennt entscheiden.
Abhängig von der Entscheidung der Bahnschiedsrichter für
jeden der beiden Vorfälle, welches Boot eventuell eine Regel
verletzt hat, werden sie entscheiden welches der Boote wenn
überhaupt zu bestrafen ist unter Berücksichtigung der
Tatsache, dass A bereits eine Ein-Drehung-Strafe ausgeführt hat.
Frage 4
Wie sollte die Entscheidung sein, wenn das
Ein-Flaggen-Protest-Verfahren nach Regel D2.3(a) angewendet wird?
Antwort 4
Regel D2.3(a) erlaubt es den Bahnschiedsrichtern ein Boot nur dann zu
bestrafen, wenn kein Boot eine Strafe ausgeführt hat. Da A bereits eine
Strafe ausgeführt hat, ist der Vorfall beendet und die
Bahnschiedsrichter sollten nichts weiter signalisieren.