Regel 18.1(a) Bahnmarken-Raum: Gültigkeit
der Regel
Regel 18.2(c) Bahnmarken-Raum: Bahnmarken-Raum
geben
Regel 18.3(b) Bahnmarken-Raum: Wenden bei Annäherung
an eine Bahnmarke
Regel 64.1(c) Entscheidungen: Strafen und Entlastung
Überlappen zwei Boote mit Wind von der gleichen Seite auf einem Kreuzkurs und Regel Regel 18.2(b) gilt, so hört Regel 18 auf zu gelten, wenn eines der beiden Boote mit dem Bug durch den Wind geht. Wenn ein Wegerechtboot dazu gezwungen wird, eine Bahnmarke zu berühren, weil das andere Boot es versäumt sich frei zu halten, ist es von dem Verstoß gegen Regel 31 zu entlasten.
Zusammenfassung des Falls |
Entscheidung
Als Jagga die Zone erreichte, überlappte es innen von Freebird. Ab diesem
Zeitpunkt bis Freebird durch den Wind ging, verlangte Regel 18.2(b) von Freebird,
dass es Jagga Bahnmarken-Raum gibt. Nachdem jedoch Freebird durch den Wind ging
hörte Regel 18 auf zu gelten (Siehe Regel 18.1(a)) und Jagga hatte nicht
länger Anspruch auf Bahnmarken-Raum. Die Boote waren nun auf entgegen gesetztem
Bug und Freebird konnte die Bahnmarke anliegen. Freebird musste nach Beendigung
der Wende Regel 15 beachten. Es entsprach dieser Regel, da Jagga Raum hatte
um sich frei zu halten, indem es vor Freebird passierte. Zwischen Position 2
und 3 ging Jagga durch den Wind und unterlag Regel 13 innerhalb der zone und
deshalb begann Regel 18.3 zu gelten. Als Jagga die Wende beendete war überlappte
Freebird innerhalb von ihm. Jagga musste sich deshalb nach Regel 11 von Freebird
frei halten und Freebird wegen Regel 18.3(b) Bahnmarkenraum geben. Nachdem Jagga
vor Freebird passiert hatte, hatte Freebird Wegerecht zuerst nach Regel 10,
dann nach Regel 13 und zum Schluß nach Regel 11. Deshalb hatte Jagga zu
keinem Zeitpunkt Schutz durch Regel 15. Regel 11 und die Definition "Frei
halten" verlangten von Jagga so zu segeln, dass Freebird seinen Kurs segeln
konnte ohne Ausweichmaßnahmen ergreifen zu müssen. Die Tatsache,
dass durch das Luven von Jagga Freebird seinen Kurs ändern musste um eine
Berührung zu vermeiden ist der Beweis, dass sich Jagga nicht frei gehalten
hat und nicht den nach Regel 18.3(b) geforderten Bahnmarken-Raum gegeben hat.
Das Schiedsgericht hat Jagga zu Recht nach Regel 18.3(b) disqualifiziert, aber
Jagga verletzte auch Regel 11. Freebird verletzte Regel 31 als es die Bahnmarke
berührte, wird aber davon nach Regel 64.1(c) entlastet. Jaggas Berufung
wird zurückgewiesen.
RYA 2000/4