Rot muss sich als außenliegendes Boot wegen Regel 11 von Blau freihalten und wegen Regel 18.2(b) Bahnmarken-Raum geben. Außerdem muss Blau wegen Regel 18.4 bald halsen, da es nicht weiter an der Bahnmarke vorbei segeln darf, als für den richtigen Kurs notwendig ist. Bei dieser Halse käme aber das Großsegel herüber und es besteht die Gefahr einer Berührung. Rot hält sich deshalb nicht ausreichend frei.