Regel 19.2(b), Raum zum Passieren eines
Hindernisses: Raum geben am Hindernis Regel 63.3 Verhandlung: Recht auf Anwesenheit Regel 64.1(c) Entscheidung: Strafen und Entlastung
Betreffen zwei Proteste denselben oder eng zusammenhängende Vorfälle,
so empfiehlt es sich, beide Proteste in Anwesenheit von allen beteiligten Booten
zu verhandeln.
Zusammenfassung des Falles Bei mäßig bewegter bis grober See und kräftigem Wind
segelte S auf seinem richtigen Kurs mit Wind von Steuerbord am Wind auf
PW und PL zu, die einander überlappend auf einem tiefen Raumkurs
mit Wind von Backbord einen anderen Bahnschenkel segelten. Die Riggs von
PW und S berührten sich, obwohl S anluvte, um sich freizuhalten.
Es gab aber keinen Schaden oder Verletzung.
Aus diesem Vorfall ergaben sich zwei Proteste, die getrennt verhandelt
wurden. Im ersten Protest von S gegen PW wurde PW wegen Verstoßes
gegen Regel 10 disqualifiziert, wobei PL in der Sachverhaltsfeststellung
nicht erwähnt wurde. Im zweiten Protest von PW gegen PL, der später
verhandelt wurde, erklärte PL, dass es erkannte, dass S auf Kollisionskurs
mit PW und PL war und dass PW wahrscheinlich Raum von PL benötigt
um einen möglichen ernsthaften Zusammenstoß zu vermeiden und
dass sich die Situation sehr schnell entwickelte. PL wurde nach Regel
19.2(b) disqualifiziert, weil es PW nicht ausreichend Raum zwischen sich
und S gegeben hat, um sich von S, das als Hindernis galt, freizuhalten.
PW ging in die Berufung gegen Entscheidung des Schiedsgerichts, es nach
Regel 10 zu disqualifizieren.
Entscheidung In solchen Fällen sollten beide Proteste in Anwesenheit aller
Protestparteien gemeinsam behandelt werden. Dies stellt sicher, dass alle
sämtliche dem Schiedsgericht vorgelegten Zeugenaussagen zu dem Vorfall
hören, wie dies durch Regel 63.3 verlangt wird. Wäre das Schiedsgericht
so vorgegangen, hätte es erfahren, dass die Berührung zwischen
PW und S erfolgte, weil PW nicht abfallen konnte, da ihm PL den dafür
notwendigen Raum nicht gab. PW wäre deshalb in Übereinstimmung
mit Regel 64.1(c) von seiner Verletzung der Regel 10 freigesprochen worden.
PW's Berufung wird stattgegeben, es wird von seinem Verstoß gegen
Regel 10 entlastet und wieder in die Wertung genommen. PL wurde zu Recht
wegen Verstoß gegen Regel 19.2(b) disqualifiziert.