49 Position der Besatzung; Relingsdurchzüge
49.1 Die Teilnehmer dürfen mit Ausnahme von Ausreitgurten und Versteifungen unter den Oberschenkeln keine anderen Vorrichtungen verwenden, die zur Verlagerung des Körpers nach außenbords angelegt wurden..
49.2 Werden Relingsdurchzüge durch die Klassenregeln
oder die Segelanweisungen gefordert, müssen sie straff gespannt sein, und
die Teilnehmer dürfen keinen Teil ihres Rumpfes außerhalb der Relingsdurchzüge
positionieren, außer zeitweilig, um eine notwendige Aufgabe auszuführen.
Bei Booten, die mit einem oberen und unteren Relingsdurchzug ausgerüstet
sind, darf ein Besatzungsmitglied, das an Deck mit dem Gesicht nach außenbords
und in Gürtelhöhe innenbords des unteren Relingsdurchzugs sitzt, sich
mit dem Oberkörper außenbords des oberen Relingsdurchzugs befinden.
Wenn die Klassenregeln das Material oder den Mindestdurchmesser der Relingsdurchzüge
nicht festlegen, sollen diese den entsprechenden Festlegungen in den ISAF Offshore
Special Regulations entsprechen.
Anmerkung: Die ISAF Offshore Special Regulations sind auf der ISAF Website verfügbar.