CASE 107   

Regel 14, Berührung vermeiden
Regel 44.1, Strafen zum Zeitpunkt des Vorfalls: Annahme einer Strafe
Regel 64.1(b), Entscheidungen: Strafen und Entlastung

Ein Boot, das nicht Ausschau hält versäumt es dadurch eventuell alles vernünftigerweise Mögliche zu tun um eine Berührung zu vermeiden. Ein Zuruf ist eine mögliche Handlung, durch die ein Boot eine Berührung eventuell vermeiden kann. Wenn ein Boot, das gegen eine Regel von Teil 2 verstoßen hat und dabei ernsthafter Schaden entstand und dann aufgibt, dann hat es die angemessene Strafe angenommen und kann nicht mehr für den selben Vorfall bestraft werden.

Zusammenfassung des Falles
Zwischen Vorbereitungs- und Startsignal segelten Ephesian mit Wind von Steuerbord und Jupa mit Wind von Backbord auf entgegen gesetzten Kursen direkt aufeinander zu. Beide Boote waren schwere 33-Fuß (10m) Kielboote. Keines der beiden Boote bemerkte das andere. Die Bugmänner beider Boote, die normalerweise am Vorstag stehen arbeiteten an der Genua und kein anderes Mannschaftsmitglied hielt Ausschau. Ephesian fuhr langsam mit begrenzter Manövrierfähigkeit. Sie kollidierten und es gab ernsthaften Schaden bei Jupa, das deshalb aufgab. In der darauf folgenden Protestverhandlung wurden Jupa wegen Verstoßes gegen Regel 10 und Ephesian wegen Verstoßes gegen Regel 14 disqualifiziert. Ephesian ging in die Berufung mit der Begründung, dass es die Berührung mit Jupa nicht durch eine Kurs- oder Geschwindigkeitsänderung hätte vermeiden können.

Entscheidung
Regel 14 sagt gleich zu Beginn: "Wenn es vernünftigerweise möglich ist, muss ein Boot eine Berührung mit einem anderen Boot vermeiden." Diese Forderung bedeutet, dass ein Boot all das tun muss, was von ihm vernünftigerweise unter den gegebenen Bedingungen erwartet werden kann um eine Berührung zu vermeiden. Dies schließt ein, dass es gut Ausschau hält insbesondere in einer engen Startliniensituation.
Das Schiedsgericht kam zu dem Schluss, dass wenn eines der beiden Boote das andere gesehen hätte, eine Kollision hätte vermieden werden können und dies auch noch in letzter Minute, insbesondere wenn Ephesian Jupa angerufen hätte als klar war, dass Jupa seinen Kurs nicht änderte um sich frei zu halten. Bis zu diesem Zeitpunkt erlaubt Regel 14(a) dem Wegerechtboot Ausweichmaßnahmen zu verschieben. Daraus folgt, dass es danach alle Maßnahmen einleiten muss, die das Ziel haben eine Berührung zu vermeiden. Das Wort "tun" ist nicht beschränkt auf das Ändern von Kurs oder Geschwindigkeit. Rufen wäre eine Handlung gewesen, die Ephesian hätte machen können und müssen. Ephesian verstieß gegen Regel 14. Da der Zusammenstoß zu einem Schaden führte, war die Entscheidung des Schiedsgerichts Ephesian zu disqualifizieren richtig (siehe Regel 14(b) und 64.1(a)). Ihre Berufung wird deshalb zurückgewiesen.
Jupa hat eindeutig gegen Regel 10 verstoßen. Auf Grund der Kollision mit ernsthaftem Schaden hat es aufgegeben und dadurch die angemessene Strafe angenommen (Siehe Regel 44.1(b)). Regel 64.1(b) verbietet es, sie weiter zu bestrafen. Die Disqualifikation von Jupa wird aufgehoben und es ist als DNF zu werten.


RYA 2004/6