Regel C5.6 Signale durch Bahnschiedsrichter - Fehlerhafte Annahme einer Strafe
Regel C7 Strafsystem
Frage Antwort Sobald Gelb durch den Wind geht, gilt Regel 13.1 und es muss sich freihalten. Obwohl Regel C7.4(a) festlegt, dass "ein Boot mit einer ausstehenden Strafe auf einem Schenkel zur Leebahnmarke oder zur Ziellinie ist und durch den Wind geht, dabei ist eine Strafe auszuführen", ist ein Boot, das versucht, eine Strafdrehung wie oben beschrieben auszuführen nicht in Einklang mit Regel C7.2(a)(2) ist und die Bahnschiedsrichter müssen anzeigen, dass das Boot nicht mehr dabei ist eine Strafdrehung auszuführen und dass die Strafe bestehen bleibt. |