20 Raum zum Wenden an einem Hindernis
20.1 Zuruf
Bei Annäherung an ein Hindernis
darf ein Boot durch Zurufen Raum verlangen
um Wenden und einem mit Wind von der gleichen Seite segelnden Boot ausweichen
zu können. Es darf jedoch nicht rufen, wenn
(a) es dem Hindernis sicher ausweichen
kann ohne eine wesentliche Kursänderung zu machen.
(b) es tiefer als Am Wind segelt, oder
(c) das Hindernis eine Bahnmarke
ist und ein Boot, das die Bahnmarke anliegen kann, gezwungen wäre zu antworten
und den Kurs zu ändern.
20.2 Reaktion
(a) Nachdem ein Boot gerufen hat, muss es dem angerufenen Boot Zeit geben, um
zu reagieren;
(b) Das angerufene Boot muss auch reagieren, wenn der Zuruf gegen Regel 20.1
verstößt.
(c) Das angerufene Boot muss reagieren, indem es entweder so bald wie möglich
wendet oder sofort antwortet: „Wenden Sie“, und dann dem rufenden
Boot den Raum gibt um zu wenden und ihm auszuweichen.
(d) Wenn das angerufene Boot entsprechend reagiert hat, muss das rufende Boot
sobald wie möglich wenden.
(e) Von dem Zeitpunkt an dem ein Boot gerufen hat bis zu dem Zeitpunkt an dem
es gewendet und dem angerufenen Boot ausgewichen ist, gilt Regel 18.2 nicht
zwischen diesen Booten
20.3 Weitergabe eines Zurufs an ein weiteres Boot
Wenn ein Boot angerufen wurde um Raum
zum Wenden zu geben und es beabsichtigt durch eine Wende zu reagieren, darf
es ein anderes Boot mit Wind von der gleichen
Seite anrufen für Raum
um zu Wenden und ihm auszuweichen. Es darf auch rufen, wenn sein Ruf die Bedingungen
von Regel 20.1 nicht erfüllt. Regel 20.2 gilt zwischen ihm und dem angerufenen
Boot.