Rule3(a), Anerkennung
der Regeln
Rule 63.7, Widerspruch zwischen Ausschreibung und
Segelanweisungen
Rule 85, Verbindlichkeit
der Regeln
Rule 87, Änderungen der Klassenvorschriften
Rule 88.2, Vorschriften
des Nationalen Verbandes
Regel J1.1(2) Ausschreibung Inhalt
Regel J1.2(9) Ausschreibung Inhalt
Regel J2.1(1) Segelanweisungen Inhalt
Regel J2.2(6) Segelanweisungen Inhalt
Definitionen Regel
Die Regeln die in der Definition Regel aufgelistet sind, gelten für
alle Wettfahrten, die unter den Wettfahrtregeln Segeln abgehalten werden, egal
ob die Ausschreibung oder die Segelanweisungen ausdrücklich ihre Gültigkeit
festlegen oder nicht. Eine Segelanweisung kann jedoch, sofern sie die Vorgaben
von Regel 88.2 einhält einige oder alle Vorschriften des Nationalen Verbandes
ändern oder für ungültig erklären. Generell können
weder die Ausschreibung noch die Segelanweisungen die Klassenregeln ändern.
Wenn ein Boot nach einem Handicap- oder Ausgleichsystem segelt, gelten die Regeln
dieses Systems und einige oder alle Klassenregeln der Klasse können ebenfalls
gelten. Wenn sich Ausschreibung und Segelanweisungen widersprechen, hat keine
Vorrang.
Angenommene Tatsachen
Die Ausschreibung und die Segelanweisung für die Frühjahrs-Auftakt-Regatta
legten fest, dass die Wettfahrtregeln Segeln gelten, machten aber keinen Bezug
auf die Vorschriften des Nationalen Verbandes, die Klassenbestimmungen, die
Ausschreibung oder irgend ein anderes Dokument oder eine Regel. Es waren Starts
vorgesehen für eine Klasse, die nach einem Ausgleichssystem gewertet wurden
und für zwei Einheitsklassen. Buttercup, eine J/24 segelte in der Klasse
nach Ausgleichssystem und es gab gegen es einen Protest wegen Verstoßes
gegen eine J/24-Klassen-Regel.
Frage 1
Gilt eines der Folgenden?
(1) Die Vorschriften des nationalen Verbandes
(2) Die Klassenvorschriften
(3) Die Ausschreibung
(4) Die Segelanweisungen
(5) Andere Dokumente, die für die Veranstaltung von Bedeutung sind.
Antwort 1
Regel J1.1(2) und J2.1(1) verlangen, dass sowohl die Ausschreibung als auch
die Segelanweisungen den Teilnehmer informieren, dass die Wettfahrten den Regeln
unterliegen wie sie in der Definition Regeln der Wettfahrtregeln Segeln definiert
sind. Wann immer die Ausschreibung oder die Segelanweisungen festlegen, dass
eine Wettfahrt nach den Regeln der Wettfahrtregeln Segeln durchgeführt
wird, gelten die Vorschriften des nationalen Verbandes, die Klassenvorschriften,
die Ausschreibung und die Segelanweisungen, da sie alle als geltende Regeln
definiert sind. Alle anderen Dokumente, die die Veranstaltung regeln, müssen
in der Ausschreibung und den Segelanweisungen aufgelistet sein (Siehe Regel
J1.1(3) und J2.1(2)). Im vorliegenden Fall entsprachen die Ausschreibung und
die Segelanweisung der Frühjahrs-Auftakt-Regatta nicht den Regeln J1.1(3)
und J2.1(2). Sie legten lediglich fest, dass die Wettfahrtregeln Segeln gelten.
Trotzdem gelten all die Dokumente 1, 2, 3 und 4. Der Grund für diese Entscheidung
wird im nächsten Absatz erläutert.
Wenn ein Begriff in den Wettfahrtregeln Kursiv geschrieben ist, wird dieser
Begriff in dem Sinne verwendet, wie er in den Definitionen festgelegt ist (Siehe
Begriffsbestimmungen in der Einleitung). Regel 3(a) in der "Regeln"
kursiv geschrieben ist, macht klar, dass durch Teilnahme an der Wettfahrt jeder
Teilnehmer und jeder Bootseigner anerkennt, dass er sich den Wettfahrtregeln
und den Regeln, wie sie in der Definition Regeln aufgelistet sind unterwirft.
Diese Liste beinhaltet die die Dokumente 1, 2, 3 und 4. Regel 85, in der "Regeln"
ebenfalls kursiv geschrieben ist, fügt hinzu, dass die Regeln all dieser
Dokument ebenso für den Veranstalter, die Wettfahrtleitung und das Schiedsgericht
gelten, während sie die Wettfahrt durchführen oder in ihr als Schiedsrichter
tätig sind. Eine Regel, die in einem der ersten vier Dokumente aufgelistet
ist, kann geändert werden, wenn das Vorgehen zu solch einer Änderung,
wie es in den Wettfahrtregeln beschrieben ist, befolgt wird. (Es ist zu beachten,
dass unter Begriffsbestimmungen in der Einleitung die Aussage gemacht wird,
dass ein Zusatz, eine Löschung von Teilen oder von einer ganzen Regel eine
"Änderung" der Regel ist) Eine Segelanweisung kann eine Vorschrift
ändern oder festlegen, dass eine oder alle Vorschriften nicht gelten, vorausgesetzt
der Nationale Verband hat solche Änderungen nicht durch eine Ergänzung
zu Regel 88.2 eingeschränkt. Hat die Segelanweisung keine solchen Einschränkungen
gemacht, gelten alle diese Vorschriften. Beachten Sie Antwort 3 für die
Bedingungen unter denen Klassenvorschriften geändert werden können.
Regel 89.2(a) und 90.2(c) behandeln die Vorgehensweisen für Änderungen
bezüglich Ausschreibung und Segelanweisungen.
Frage 2
Kann eine Vorschrift oder eine Regel durch die Ausschreibung oder die Segelanweisungen
geändert werden?
Antwort 2
Ja, vorausgesetzt es wird das in den Wettfahrtregeln für solche Änderungen
festgelegte Vorgehen beachtet. (Es ist zu beachten, dass unter Begriffsbestimmungen
in der Einleitung die Aussage gemacht wird, dass ein Zusatz, eine Löschung
von Teilen oder von einer ganzen Regel eine "Änderung" der Regel
ist) Eine Segelanweisung kann eine Vorschrift ändern oder festlegen, dass
eine oder alle Vorschriften nicht gelten, vorausgesetzt der Nationale Verband
hat solche Änderungen nicht durch eine Ergänzung zu Regel 88.2 eingeschränkt.
Hat die Segelanweisung keine solchen Einschränkungen gemacht, gelten alle
diese Vorschriften. Regel 89.2(a) und 90.2(c) behandeln die Vorgehensweisen
für Änderungen bezüglich Ausschreibung und Segelanweisungen.
Frage 3
Kann eine Klassenregel geändert werden?
Antwort 3
Nein, es sei denn die Klassenregeln erlauben eine solche Änderung oder
es liegt eine schriftliche Erlaubnis der Klassenvereinigung für diese Änderung
vor und ist am offiziellen Brett für Bekanntmachungen ausgehängt (Siehe
Regel 87). Regel J2.2(6) verlangt, dass die Segelanweisungen die Teilnehmer
über allen Änderungen der Klassenvorschriften nach Regel 87 informieren.
Regel J1.2(9) verlangt, dass eine solche Änderung der Klassenregeln ebenfalls
in der Ausschreibung steht, falls diese Information bei der Entscheidung ob
man an der Veranstaltung teilnimmt oder nicht dem Teilnehmer hilft oder falls
es notwendig ist, dass die Teilnehmer diese Information benötigen bevor
die Segelanweisungen erhältlich sind.
Die einzige Aufgabe der Regeln J1.2(8) und J2.2(7) ist es, zu verlangen, dass
die Teilnehmer über erlaubte Änderungen der Klassen-Regeln informiert
werden. Die Wettfahrtregeln erlauben es einem Veranstalter oder der Wettfahrtleitung
nicht, die Klassenbestimmungen zu ändern. Wenn jedoch eine Klasse zugestimmt
hat, einem Veranstalter oder einer Wettfahrtleitung das Ändern einer Klassenregel
zu erlauben, dann können die Segelanweisungen diese Regel ändern,
vorausgesetzt diese Änderung wird in der Ausschreibung und den Segelanweisungen
bekannt gegeben, wie dies in den Regeln J1.2(9) und J2.2(7) vorgesehen ist.
Die Regeln für das Handicap-System gelten für Buttercup (siehe Punkt
(d) in der Definition Regeln). Wenn ihr Handicap ausdrücklich auf der Annahme
basiert, dass sie in Übereinstimmung mit einigen bzw. allen J/24-Klassen-Regeln
an der Wettfahrt teilnimmt, gelten diese J/24-Klassen-Regeln bzw. alle J/24-Klassen-Regeln.
Wenn jedoch das Handicap von Buttercup nicht auf einer solchen Annahme beruht,
gelten keine der J/24-Klassen-Regeln für es.
Frage 4
Buttercup eine J/24 nimmt an der Regatta nach Handicap-System statt. Gelten
für es die J/24 Klassenvorschriften oder die Vorschriften des Handicap-Systems?
Antwort 4
Die Regeln für das Handicap-System gelten für Buttercup (siehe Punkt
(d) in der Definition Regeln). Wenn ihr Handicap ausdrücklich auf der Annahme
basiert, dass sie in Übereinstimmung mit einigen bzw. allen J/24-Klassen-Regeln
an der Wettfahrt teilnimmt, gelten diese J/24-Klassen-Regeln bzw. alle J/24-Klassen-Regeln.
Wenn jedoch das Handicap von Buttercup nicht auf einer solchen Annahme beruht,
gelten keine der J/24-Klassen-Regeln für es.
Frage 5
Was hat Vorrang, wenn sich eine Regel der Ausschreibung und eine der Segelanweisungen
widersprechen? Kann der Konflikt gelöst werden?
Antwort 4
Keins von beiden. Regel 63.7 regelt einen solchen Protest oder Antrag auf Wiedergutmachung
der sich aus einem solchen Konflikt ergibt. Sie verlangt vom Schiedsgericht,
dass es die Regel anwendet, die es als die für alle davon betroffenen Boote
für die fairste hält. Wenn ein solcher Konflikt außerhalb eines
Protestes oder eines Antrags auf Wiedergutmachung erkannt wird, kann der Konflikt
beseitigt werden, indem man entweder die Ausschreibung (wie in Regel 89.2(a)
erlaubt) oder die Segelanweisungen (wie in Regel 90.2(c) erlaubt) ändert.
USSA 2000/80