Teil 6 – Meldung und Qualifikation
Regel 78.3, Übereinstimmung mit
den Klassenvorschriften; Bescheinigunge
CASE 57
Die Wettfahrtleitung muss nur auf Grund eines Berichtes des für die
Veranstaltung offiziell eingesetzten Vermessers oder Ausrüstungskontrolleur
protestieren. Wenn ein gültiger und ordnungsgemäß beglaubigter
Messbrief von einem Eigner guten Glaubens und unter Einhaltung der Bedingungen
von Regel 78.1 vorgelegt wurde, müssen die Endergebnisse dieser Wettfahrt
oder Regatta bestehen bleiben, auch wenn dieser Meßbrief späterungültig
erklärt wird.
Teil 7 – Veranstaltung von Wettfahrten
Regel 85, Verbindlichkeit der Regeln
CASE 44
Ein Boot kann nicht gegen die Wettfahrtleitung wegen eines Regelverstoßes
protestieren, es kann aber Antrag auf Wiedergutmachung einreichen und hat darauf
Anspruch, wenn es nachweist, dass seine Wertung durch eine unzulässige
Handlung oder Unterlassung der Wettfahrtleitung und nicht durch seinen eigenen
Fehler wesentlich verschlechtert wurde.
CASE 66
Eine Wettfahrtleitung kann die Entscheidung eines Schiedsgerichts nicht ändern
oder deren Durchführung verweigern, einschließlich einer Entscheidung,
die auf Grund eines Berichts einer für Vermessung zuständigen Stelle
getroffen wurde.
CASE 98
Die Regeln die in der Definition Regel aufgelistet sind, gelten für
alle Wettfahrten, die unter den Wettfahrtregeln Segeln abgehalten werden, egal
ob die Ausschreibung oder die Segelanweisungen ausdrücklich ihre Gültigkeit
festlegen oder nicht. Eine Segelanweisung kann jedoch, sofern sie die Vorgaben
von Regel 88.2 einhält einige oder alle Vorschriften des Nationalen Verbandes
ändern oder für ungültig erklären. Generell können
weder die Ausschreibung noch die Segelanweisungen die Klassenregeln ändern.
Wenn ein Boot nach einem Handicap- oder Ausgleichsystem segelt, gelten die Regeln
dieses Systems und einige oder alle Klassenregeln der Klasse können ebenfalls
gelten. Wenn sich Ausschreibung und Segelanweisungen widersprechen, hat keines
Vorrang.
Regel 86.1(c), Regeländerungen
CASE 85
Klassenvorschriften dürfen eine Wettfahrtregel nicht ändern, sofern
dies nicht durch 86.1(c) erlaubt ist. Wenn eine Klassenregel versucht eine solche
Regel zu ändern, dann ist diese Regel nicht zulässig und gilt nicht.
Regel 87, Änderungen der Klassenvorschriften
CASE 98
Die Regeln die in der Definition Regel aufgelistet sind, gelten für
alle Wettfahrten, die unter den Wettfahrtregeln Segeln abgehalten werden, egal
ob die Ausschreibung oder die Segelanweisungen ausdrücklich ihre Gültigkeit
festlegen oder nicht. Eine Segelanweisung kann jedoch, sofern sie die Vorgaben
von Regel 88.2 einhält einige oder alle Vorschriften des Nationalen Verbandes
ändern oder für ungültig erklären. Generell können
weder die Ausschreibung noch die Segelanweisungen die Klassenregeln ändern.
Wenn ein Boot nach einem Handicap- oder Ausgleichsystem segelt, gelten die Regeln
dieses Systems und einige oder alle Klassenregeln der Klasse können ebenfalls
gelten. Wenn sich Ausschreibung und Segelanweisungen widersprechen, hat keines
Vorrang.
Regel 88.2, Nationale Vorschriften
CASE 98
Die Regeln die in der Definition Regel aufgelistet sind, gelten für
alle Wettfahrten, die unter den Wettfahrtregeln Segeln abgehalten werden, egal
ob die Ausschreibung oder die Segelanweisungen ausdrücklich ihre Gültigkeit
festlegen oder nicht. Eine Segelanweisung kann jedoch, sofern sie die Vorgaben
von Regel 88.2 einhält einige oder alle Vorschriften des Nationalen Verbandes
ändern oder für ungültig erklären. Generell können
weder die Ausschreibung noch die Segelanweisungen die Klassenregeln ändern.
Wenn ein Boot nach einem Handicap- oder Ausgleichsystem segelt, gelten die Regeln
dieses Systems und einige oder alle Klassenregeln der Klasse können ebenfalls
gelten. Wenn sich Ausschreibung und Segelanweisungen widersprechen, hat keines
Vorrang.
Regel 90.2(c), Wettfahrtleitung; Segelanweisungen; Wertung: Segelanweisungen
CASE 32
Jeder Teilnehmer hat das Recht, sich ausschließlich an die geschriebenen
Segelanweisungen einschließlich eventueller schriftlicher Änderungen
über alle Einzelheiten der Bahn zu halten.