Regel 28.1
Absegeln der Bahn
Regel 44.2 Ein-Drehung- und
Zwei-Drehungen-Strafe
Regel A5 Wertungen, die von der
Wettfahrtleitung festgelegt werden
Regel D1.1(d) Behinderung anderer
Boote
Definition Zieldurchgang
Definition In der Wettfahrt
Frage 1 |
Frage 2
Gibt es eine vorgeschriebene Seite der Ziellinie um eine Strafe zu vollenden?
Antwort 2
Nein. Das einzige Erfordernis ist, dass das Boot nachdem es
seine Strafe vollendet hat, vollständig auf die Kursseite der
Ziellinie
segeln muss bevor sie die Ziellinie kreuzt um ins Ziel zu gehen. Siehe
Diagramm.
Frage 3
Darf ein Boot, das eine Strafe ausführen muss um eine
Zielbahnmarke herum segeln, wenn es seine Strafe ausführt?
Antwort 3
Ja. Keine Regel verbietet dies und sein Kurs ist immer noch in Einklang mit Regel
28.1 Es muss jedoch seine Strafe vollendet haben bevor es die
Ziellinie erneut kreuzt um ins Ziel zu gehen.
Frage 4 Die Wettfahrtleitung sollte jedes Mal notieren, wenn ein Boot die Ziellinie kreuzt. Die Bahnschiedsrichter sollten beurteilen ob die Strafe vollendet wurde bevor es die Ziellinie kreuzte und dies der Wettfahrtleitung mitteilen. |
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Ein Boot hat eine Strafe vollendet, wenn es zuerst halst und dann einen Amwindkurs nach einer Wende erreicht oder wenn es zuerst wendet und dann das Großsegel sich nach der Halse auf der neuen Seite füllt.