CALL MR 32          

Regel C7.2(a)(1)  Strafsystem: Alle Strafen - Strafen auf Kursen zu einer Luvbahnmarke
Regel C7.2(a)(2)  Strafsystem: Alle Strafen - Strafen auf Kursen zu einer Leebahnmarke oder zur Ziellinie

Frage
Die erforderlichen Strafen sind verschieden, wenn ein Boot auf eine Luvbahnmarke oder eine Leebahnmarke zusegelt. Weil es über die Bahnmarke hinausgesegelt ist oder weil der Wind seine Richtung geändert hat kann ein Boot vor dem Wind auf eine Bahnmarke zusegeln, die Luvbahnmarke hätte sein sollen oder Amwind auf eine Bahnmarke, die Leebahnmarke hätte sein sollen. Welche Strafen sind dann erforderlich?

Antwort
Es ist davon auszugehen, dass ein Boot auf eine Luvbahnmarke bzw. auf eine Leebahnmarke zusegelt, wenn die Bahnmarke in den Segelanweisungen als Luvbahnmarke bzw. Leebahnmarke beschrieben ist. Die Beschreibung kann durch Worte ausgedrückt sein oder durch eine Skizze gezeigt werden, in der die Windrichtung enthalten ist oder auch durch die Bezeichnung "Luvmarke" bzw. "Leemarke".

In einem üblichen Match-Race Kurs mit zwei Kreuz- und zwei Vorwindschenkeln wird angenommen, dass das Boot den ersten und dritten Schenkel auf eine Luvbahnmarke zusegelt und den zweiten Schenkel auf eine Leebahnmarke unabhängig vom Kurs des Bootes oder der Windrichtung. 

Da ein Boot über eine Bahnmarke hinaus gesegelt sein kann, oder weil der Wind eine neue Richtung hat, kann es vorkommen, dass ein Boot Amwind segelt, während es auf einem Schenkel der Bahn ist, der zu einer Leebahnmarke führt oder vor dem Wind, während es auf eine Luvbahnmarke zusegelt.