Zusammenfassung nach Regelnummern 10 - 13  

Teil 2 – Begegnung von Booten
Teil 2 Vorwort

CASE 67
Begegnet ein in einer Wettfahrt befindliches Boot ein nicht in der Wettfahrt befindliches Fahrzeug, so gelten für beide die staatlichen Verkehrsvorschriften. Ist das in der Wettfahrt befindliche Boot nach den Verkehrsvorschriften ausweichpflichtig und stößt es absichtlich mit dem anderen Fahrzeug zusammen, so kann es wegen groben Fehlverhaltens ausgeschlossen werden.
CASE 109
Die IRPCAS oder behördliche Wegerechtsregeln gelten zwischen Booten in der Wettfahrt nur, wenn die Segelanweisungen dies festlegen und in diesem Fall sind alle Regeln des Teils 2 ersetzt. Eine IRPCAS (bzw. KVR)- oder behördliche Regel kann durch Einfügung in die Segelanweisung oder in ein anderes für die Veranstaltung geltendes Dokument gültig gemacht werden.

Abschnitt A – Wegerecht
Regel 10, Wind von entgegengesetzter Seite

CASE 9
Hat sich ein mit Wind von Steuerbord segelndes Boot entschlossen, an einer Luvbahnmarke vorbeizusegeln, so muss das mit Wind von Backbord segelnde Boot sich freihalten. Hier gibt es keine Regel, die ein Boot zwingt, seinen richtigen Kurs zu segeln.
CASE 23
Auf einer Vorwindstrecke gilt Regel 19 nicht für ein mit Wind von Steuerbord segelndes Boot, das zwischen zwei mit Wind von Backbord voraus segelnden Booten passiert. Regel 10 verlangt von beiden mit Wind von Backbord segelnden Booten sich frei zu halten.
CASE 43
Ein mit Wind von Backbord dicht längs eines Hindernisses am Wind segelndes Boot muss sich von einem Boot freihalten, das eine Wende auf Wind von Steuerbord vollendet hat und sich auf einem Kollisionskurs nähert.
CASE 50
Stellt das Schiedsgericht fest, dass bei einem Backbord-Steuerbord-Vorfall S seinen Kurs nicht geändert hat und keine echten oder glaubhaften Befürchtungen für eine Kollision für S vorlagen, so sollte es einen Protest von S zurückweisen. Wenn das Schiedsgericht überzeugt ist, dass S den Kurs geändert hat und dass begründete Zweifel daran bestehen, dass P frei vor S passiert wäre, falls S den Kurs nicht geändert hätte, dann sollte es P disqualifizieren.
CASE 75
Wenn Regel 18 gilt, gelten die Regel von Abschnitt A und B auch. Wenn ein innen überlappendes Boot mit Wegerecht an einer Bahnmarke halsen muss, darf es seinen richtigen Kurs segeln bis zur Halse. Ein Boot mit Wind von Steuerbord, das seinen Kurs ändert, verstößt nicht gegen Regel 16.1, wenn es dem Boot mit Wind von Backbord angemessenen Raum zum frei halten gibt und das Boot mit Wind von Backbord diesen nicht sofort nutzt.
CASE 87
Ein Wegerechtboot muss keine Ausweichmaßnahmen ergreifen befor nicht klar ist, dass das andere Boot sich nicht freihält.
CASE 88
Ein Boot kann eine Berührung vermieden aber sich trotzdem nicht freigehalten haben.
CASE 99
Die Tatsache, dass ein Boot, das sich freihalten muss, außer Kontrolle ist, entlastet es nicht von einem Verstoß gegen eine Regel von Teil 2. Wenn ein Boot mit Wegerecht durch Regel 14 verpflichtet wird, "Eine Berührung zu vermeiden .. wenn dies vernünftigerweise möglich ist" und seine einzige Möglichkeit, dies zu tun in einer Chaos-Halse(engl. crash-gybe) besteht, so ist es kein Verstoß von Regel 14, wenn es diese Chaos-Halse nicht durchführt. Wenn ein Boot aufgibt, wie dies in Regel 44.1(b) gefordert ist, egal ob dies freiwillig oder notwendigerweise geschah, kann es nicht darüber hinaus bestraft werden.
CASE 105
Wenn zwei Boote mit Wind von entgegengesetzter Seite vor dem Wind fahren, darf das Boot mit Wind von Steuerbord den Kurs ändern, wenn es dem Boot mit Wind von Backbord Raum zum Freihalten gibt.

Regel 11, Wind von der gleichen Seite mit Überlappung

CASE 7
Wenn ein Boot, das erst klar achteraus, war innerhalb zweier seiner Bootslängen zu dem anderen Boot ein in Lee überlappendes Boot wird, so muss sich das Luvboot freihalten, jedoch muss das Leeboot zu Beginn dem Luvboot Raum zum freihalten geben und darf nicht höher segeln als seinen richtigen Kurs.
CASE 12
Bei der Entscheidung ob ein innen liegendes Boot Anspruch auf Bahnmarken-Raum hat, ist es unerheblich, dass die Boote völlig verschiedene Kurse fahren, sofern eine Überlappung besteht, wenn das erste Boot die Zone erreicht.
CASE 13
Vor seinem Startsignal verstößt ein Lee-Boot gegen keine Regel, wenn es höher als ein Luv-Boot segelt.
CASE 14
Segeln zwei Boote mit Wind von der gleichen Seite auf konvergierenden Kursen, die auf unterschiedlichen Meinungen über den richtigen Kurs des Leebootes beruhen, so muss sich das Luvboot von dem Leeboot freihalten. Zwei Boote, die auf dem selben Schenkel nahe beieinander segeln können verschiedene richtige Kurse haben.
CASE 24
Wird ein Boot überlappendes Leeboot von klar achteraus, so muss sich das andere Boot sofort freihalten. Wenn es das nicht in guter Seemannschaft auf Grund der Nähe des Leeboots kann, hat dieses nicht ausreichend Raum gegeben. Wenn es unnötige Aktionen macht, die zu einer Berührung führen, hat es versäumt sich frei zu halten.
CASE 25
Wenn ein innen überlappendes Luvboot mit Anspruch auf Bahnmarken-Raum an der Bahnmarke tiefer als seinen richtigen Kurs segelt, muss es sich vom außen liegenden Boot frei halten und das außen liegende Boot darf luven vorausgesetzt es gibt dabei dem innen liegenden Boot Raum zum frei halten.
CASE 46
Ein Leeboot darf bis zu seinem richtigen Kurs luven, auch wenn es die Überlappung in Lee von klar achteraus innerhalb eines Abstand von zwei seiner Rumpflängen hergestellt hat.
CASE 51
Das Schiedsgericht muss Boote freisprechen, wenn sie durch die Regelverletzung eines anderen Boote gezwungen wurden, eine Regel zu verletzen.
CASE 53
Ein klar voraus liegendes Boot muss nichts tun um sich sich freizuhalten, bevor nicht eine Lee-Überlappung durch das Boot klar achteraus hergestellt ist.
CASE 70
Ein innen überlappendes Luv-Boot, das Anspruch auf Bahnmarken-Raum hat und diesen Bahnmarken-Raum erhält, muss sich nach Regel 11 vom außen liegenden Boot frei halten.
CASE 73
Wenn die Mannschaft von L absichtlich W berührt, nur damit W gegen Regel 11 verstößt, verletzt sie Regel 2.
CASE 74
Es gibt keine Regel, die vorschreibt, wie der Steuermann oder Vorschoter eines Leebootes sitzen muss. Eine Berührung mit dem Luvboot bedeutet keine Verletzung von Regel 2, sofern nicht die Position des Steuermanns oder Vorschoters absichtlich missbraucht wird.

Regel 12, Wind von der gleichen Seite ohne Überlappung

CASE 2
Wenn das erste von zwei Booten bei Erreichen der Zone klar achteraus ist und die Boote später überlappen, wenn das andere Boot die Zone erreicht, gilt Regel 18.2(a) und nicht Regel 18.2(b). Regel 18.2(a) gilt nur, wenn Boote überlappen und mindestens eines von ihnen in der Zone ist.
CASE 15
Beim Wenden um eine Bahnmarke muss ein Boot klar voraus Regel 13 beachten. Ein am Wind klar achteraus segelndes Boot darf seinen Kurs halten und dadurch das andere Boot am Wenden hindern.
CASE 24
Wird ein Boot überlappendes Leeboot von klar achteraus, so muss sich das andere Boot sofort freihalten. Wenn es das nicht in guter Seemannschaft auf Grund der Nähe des Leeboots kann, hat dieses nicht ausreichend Raum gegeben. Wenn es unnötige Aktionen macht, die zu einer Berührung führen, hat es versäumt sich frei zu halten.
CASE 41
Wenn ein Hindernis auf beiden Seiten durch zwei überlappende Boote passiert werden kann, muss das Wegerechtboot, wenn es sich entschließt in Lee zu passieren dem anderen Boot Raum geben. Wenn sich das Wegerechtboot entschließt in Luv zu passieren, hat es Anspruch auf Raum und das andere Boot muss sich frei halten. Es gibt keine Verpflichtung zum Zuruf um Raum an einem Hindernis.
CASE 77
Berührt die Ausrüstung eines Boots eine Bahnmarke, so bedeutet dies eine Berührung. Wird ein ausweichpflichtiges Boot von der außerhalb ihrer normalen Lage befindlichen Ausrüstung eines Wegerechtboots unvoraussehbar berührt, während es sich freihält, so verletzt es keine Regel.
CASE 91
Ein Boot, das verpflichtet ist sich freizuhalten, muss sich auch von der Ausrüstung eines anderen Bootes freihalten, die sich nicht in seiner normalen Lage befindet, wenn diese Ausrüstung so lange genug außerhalb ihrer normalen Lage ist, dass man dies sehen konnte.

Regel 13, Während des Wendens

CASE 15
Beim Wenden um eine Bahnmarke muss ein Boot klar voraus Regel 13 beachten. Ein am Wind klar achteraus segelndes Boot darf seinen Kurs halten und dadurch das andere Boot am Wenden hindern.
CASE 17
Ein Boot unterliegt nicht mehr Regel 13, wenn es wieder einen Am-Wind-Kurs eingenommen hat und zwar unabhängig von seiner Fahrt durchs Wasser und seiner Schotstellung.