Abbruch
Eine Wettfahrt, die von der Wettfahrtleitung oder vom Schiedsgericht abgebrochen
wird, ist ungültig, kann aber erneut gesegelt werden.
Klar achteraus, Klar voraus; Überlappen
Ein Boot ist klar achteraus eines anderen Bootes, wenn sich sein Rumpf und seine
in normaler Lage befindliche Ausrüstung hinter einer Geraden befindet,
die querab zum achterlichsten Punkt des Rumpfes oder der in normaler Lage befindlichen
Ausrüstung des anderen Bootes verläuft. Das andere Boot ist dann klar
voraus. Sie überlappen, wenn keines von ihnen klar achteraus ist. Sie überlappen
außerdem, wenn ein zwischen ihnen liegendes Boot beide überlappt.
Diese Begriffe gelten immer für Boote mit Wind von der gleichen Seite.
Sie gelten nicht zwischen Booten mit Wind von entgegengesetzter Seite, sofern
nicht Regel 18 gilt oder beide tiefer als 90 Grad zum wahren Wind segeln.
Anliegen
Ein Boot liegt eine Bahnmarke an, wenn es sich in einer Position befindet aus
der es die Bahnmarke in Luv und auf der vorgeschriebenen Seite passieren kann
ohne den Bug zu wechseln.
Zieldurchgang
Ein Boot geht durchs Ziel, sobald irgendein Teil seines Rumpfes oder seiner
in normaler Lage befindlichen Besatzung oder Ausrüstung die Ziellinie von
der Bahnseite her überquert. Jedoch ist es noch nicht durchs Ziel gegangen,
wenn es nach Überquerung der Ziellinie
(a) eine Strafe nach Regel 44.2 ausführt,
(b) einen an der Ziellinie begangenen Fehler gemäß Regel 28.2 berichtigt,
oder
(c) weiter die Bahn absegelt.
Interessierte Partei
Interessierte Partei ist jede Person, die durch das Ergebnis einer Schiedsgerichtsentscheidung
gewinnen oder verlieren kann bzw. ein sehr persönliches Interesse an dieser
Entscheidung hat.
Freihalten
Ein Boot hält sich von einem Wegerechtboot frei,
(a) wenn das Wegerechtboot seinen Kurs segeln kann, ohne Ausweichmaßnahmen
ergreifen zu müssen und
(b) bei überlappenden Booten wenn das Wegerechtboot außerdem den
Kurs in beide Richtungen ändern kann, ohne dass es sofort zur Berührung
kommt.
Lee und Luv
Die Leeseite eines Bootes ist die Bootsseite, die vom Wind abgewandt ist oder,
wenn es im Wind ist, abgewandt war. Segelt es jedoch direkt vor dem Wind oder
tiefer, ist die Leeseite die Seite, auf der sich sein Großsegel befindet,
die andere Bootsseite ist seine Luvseite. Wenn zwei Boote mit Wind von der gleichen
Seite überlappen, so ist das auf der Leeseite des anderen liegende Boot
das Leeboot. Das andere ist das Luvboot.
Bahnmarke
Ein Gegenstand, bei dem die Segelanweisungen verlangen, dass ein Boot ihn auf
einer angegebenen Seite lassen muss, und ein Wettfahrtleitungsboot, das von
schiffbarem Wasser umgeben und Start- oder Ziellinienbegrenzung ist. Eine Ankerleine
sowie ein zeitweilig oder zufällig an der Bahnmarke hängender Gegenstand
gehören nicht dazu.
Bahnmarken-Raum
Bahnmarken-Raum ist der Raum für ein Boot um eine Bahnmarke auf der vorgeschriebenen
Seite zu lassen. Außerdem
(a) der Raum um zur Bahnmarke zu segeln, wenn sein richtiger Kurs ist nahe an
der Bahnmarke zu segeln und
(b) der Raum um die Bahnmarke zu runden, wie es zum Absegeln der Bahn notwendig
ist.
Jedoch schließt Bahnmarken-Raum nicht den Raum zum Wenden für ein
Boot ein, außer es überlappt innen und in Luv mit einem Boot das
ihm Bahnmarken-Raum geben muss und wenn es nach der Wende die Bahnmarke anliegen
kann.
Hindernis
Ein Gegenstand, den ein Boot, wenn es direkt darauf zusegelt und eine seiner
Rumpflängen davon entfernt ist, nicht passieren kann, ohne den Kurs erheblich
zu ändern. Ein Gegenstand, der nur an einer Seite sicher passiert werden
kann und ein in den Segelanweisungen so gekennzeichnetes Gebiet sind ebenfalls
Hindernisse. Jedoch ist ein Boot, das sich in der Wettfahrt befindet, kein Hindernis
für andere Boote, außer wenn diese verpflichtet sind, sich von ihm
frei zu halten oder ihm auszuweichen, wenn Regel 22 gilt. Ein in Fahrt befindliches
Schiff, einschließlich eines in der Wettfahrt befindlichen Bootes, ist
niemals ein ausgedehntes Hindernis.
Überlappung
Siehe Klar achteraus; Klar voraus; Überlappen
Partei
Partei in einer Verhandlung ist
(a) Für eine Protestverhandlung: ein Protestführer; ein Protestgegner;
(b) Für einen Antrag auf Wiedergutmachung: ein Boot, das Wiedergutmachung
beantragt oder für das Wiedergutmachung beantragt wird, eine Wettfahrtleitung
die nach Regel 60.2(b) handelt
(c) Für einen Antrag auf Wiedergutmachung nach Regel 62.1(a): Das Gremium,
von dem behauptet wird, dass es eine unsachgemäße Handlung oder Unterlassung
gemacht hat.
(d) Ein Boot oder Teilnehmer, die nach Regel 69.2 bestraft werden könnten.
Das Schiedgericht ist jedoch niemals eine Partei.
Verschiebung
Eine verschobene Wettfahrt ist hinsichtlich ihrer festgesetzten Startzeit verschoben,
kann aber später gesegelt oder abgebrochen werden.
Richtiger Kurs
Ein Kurs, den ein Boot in Abwesenheit der anderen Boote, auf die sich die Regel
mit diesem Begriff bezieht, segeln würde, um so schnell wie möglich
durchs Ziel zu gehen. Vor dem Startsignal hat ein Boot keinen richtigen Kurs.
Protest
Die nach Regel 61.2 erhobene Behauptung eines Bootes, einer Wettfahrtleitung
oder eines Schiedsgerichts, dass ein Boot gegen eine Regel verstoßen hat.
In einer Wettfahrt
Ein Boot befindet sich in einer Wettfahrt von seinem Vorbereitungssignal an,
bis es entweder durchs Ziel gegangen und klar von der Ziellinie und den Ziel-Bahnmarken
ist oder aufgegeben hat, oder bis die Wettfahrtleitung einen allgemeinen Rückruf,
eine Verschiebung oder einen Abbruch signalisiert hat.
Raum
Der Platz, den ein Boot unter den gegebenen Umständen benötigt, einschließlich
dem Platz den es benötigt um seine Verpflichtungen nach Regeln des Teils
2 und Regel 31 zu erfüllen, wenn es unverzüglich in guter Seemannschaft
manövriert.
Regel
(a) Die Regeln in diesem Buch, einschließlich Definitionen, Wettfahrtsignale, Einleitung, Präambeln und die Regeln der Anhänge, wenn sie anzuwenden sind, aber nicht Überschriften;
(b) Regulation 19, Zulassungs-Kodex; Regulation 20, Werbe-Kodex; Regulation 21, Anti-Doping-Kodex und Regulation 22, Segler-Klassifikations-Kodex, der ISAF;
(c) die Vorschriften eines Nationalen Verbandes, es sei denn, sie sind durch die Segelanweisungen in Übereinstimmung mit der Vorschrift des Nationalen Verbandes in Regel 88, wenn vorhanden, geändert;
(d) die Klassenvorschriften (für ein Boot, das nach den Regeln für Ausgleichs- oder Rennwertsysteme wettsegelt, sind diese Regeln ‚Klassenvorschriften’;
(e) die Ausschreibung;
(f) die Segelanweisungen und
(g) alle sonstigen Dokumente, die für die Veranstaltung gelten.
Starten
Wenn es bei oder nach seinem Startsignal vollständig auf der Vorstartseite
der Startlinie war und die Regel 30.1 befolgt hat, sofern sie galt, startet
ein Boot, wenn dann irgendein Teil seines Rumpfes, seiner Besatzung oder Ausrüstung
zum ersten Male die Startlinie in Richtung zur ersten Bahnmarke überquert.
Wind von Steuerbord oder Backbord
Ein Boot segelt mit Wind von der Seite, Steuerbord oder Backbord - die seiner
Luvseite entspricht.
Zone
Der Bereich um eine Bahnmarke innerhalb eines Abstandes von drei der Rumpflängen
des Bootes, das ihr näher ist. Ein Boot ist in der Zone, wenn irgendein
Teil seines Rumpfes in der Zone ist.
Luv
Siehe Lee und Luv.