Auf einer Vorwindstrecke gilt Regel 19 nicht für ein mit
Wind von Steuerbord segelndes Boot, das zwischen zwei mit Wind von Backbord
voraus segelnden Booten passiert. Regel 10 verlangt von beiden mit Wind von
Backbord segelnden Booten sich frei zu halten.
Zusammenfassung des Falles
Drei Boote, eines mit Wind von Steuerbord und zwei mit Wind von Backbord
segeln Vorwind. S holte PL und PW ein und segelte zwischen sie hinein,
wie aus der Skizze ersichtlich. Die drei Boote fuhren geradeaus wie gezeichnet
auf leicht zusammenlaufenden Kursen weiter, bis S zunächst PW und
dann PL berührte. PW protestierte gegen S wegen Verstoßes gegen
Regel 19.2(c), da PL als Lee-Boot ein Hindernis für PW darstellte
und S deshalb nicht zwischen PL und PW hätte hineinfahren dürfen.
Das Schiedsgericht disqualifizierte PL und PW wegen Verstoßes gegen
Regel 10. PW ging in die Berufung.
Entscheidung
Während die Boote von Position 1 zu Position 4 fuhren, verlangte
Regel 10 sowohl von PW als auch von PL, dass sie sich von S freihalten
müssen. Da alle drei Boote tiefer als 90° zum wahren Wind segelten,
waren S und PL von Position 1 bis Position 4 überlappt und S und
PW waren kurz nach Position 2 bis Position 4 überlappt (Siehe Definition
Klar Voraus und klar achteraus; Überlappen). Regel 19 galt nicht,
da es während dieser Zeit kein Hindernis gab, dass irgendwelche zwei
von den Booten dabei waren auf der gleichen Seite zu passieren. Der vorletzte
Satz der Definition Hindernis bedeutet, dass PW weder Hindernis für
S oder PL war, da keines von beiden sich von PW freihalten musste. In
ähnlicher Weise war auch PL kein Hindernis für S oder PW, da
sich S nicht von PL freihalten musste. Da sowohl PL als auch PW durch
Regel 10 verpflichtet waren, sich von S freizuhalten, war S nach dem vorletzten
Satz in der Definition Hindernis für PL und PW. Regel 19 galt jedoch
nicht, da PL und PW zu keinem Zeitpunkt dabei waren, S an derselben Seite
zu passieren. Ebenso ist die im Protest von PW erwähnte Regel 19.2(c)
nur anwendbar wenn die Boote ein ausgedehntes Hindernis passieren. Der
letzte Satz der Definition Hindernis besagt aber dass ein Boot in der
Wettfahrt niemals ein ausgedehntes Hindernis ist. Es gab eine Berührung
zwischen S und PW und zwischen S und PL. Da jedoch S zwischen PW und PL
eingesperrt war, als ihre Kurse zusammenliefen, war es für S nicht
mehr vernünftigerweise möglich, durch eigenes Handeln die Berührung
zu vermeiden, nachdem ihm klar wurde, dass sich PW und PL nicht freihielten.
S verletzte also Regel 14 nicht. S hatte nach Regel 10 Wegerecht gegenüber
beiden mit Wind von Backbord segelnden Booten PL und PW, die sich beide
nicht freihielten. Die Entscheidung des Schiedsgerichts, beide Boote wegen
Verstoßes gegen Regel 10 zu disqualifizieren, wird beibehalten,
die Berufung zurückgewiesen.