Regel 16.1 Kurs ändern
Regel 16.1 schränkt den Kurs eines ausweichpflichtigen Bootes nicht ein. Ein Manöver, das ein anderes Boot von der Startlinie fernhält, muss nicht notwendigerweise gegen diese Regel verstoßen.
Zusammenfassung des Falles |
Entscheidung
Der Berufung wird stattgegeben und B in die Wertung wiedereingesetzt. Die
Handlungsweise von B beschreibt ein klassisches Vorgehen bei Match- und Teamwettfahrten,
das verwendet wird, um eine günstige Startposition vor dem Gegner zu erreichen.
Der wesentliche Punkt ist, dass Regel 16.1 nur auf ein Wegerechtboot anzuwenden
ist, und dies war B weder in Position 3 oder 4.
In Position 4 musste sich B als Luvboot wegen Regel 11 freihalten, A durfte
aber nicht wenden, da es sonst Regel 13 verletzt hätte. In Position 5 wurde
B Leeboot und hatte Wegerecht nach Regel 11. Hätte A auf Wind von Stb.
gehalst, hätte es Regel 15 beachten müssen, und wenn sie dann auf
diesem Bug den Kurs hätte ändern wollen, auch Regel 16.1. Der Sachverhalt
zeigt, dass kein Boot einen Regelverstoß begangen hat.
USSA 1955/63