Regel 11
Wind von der gleichen Seite mit Überlappung
Regel 12 Wind von der gleichen
Seite ohne Überlappung
Regel 15 Wegerecht erlangen
Wird ein Boot überlappendes Leeboot von klar achteraus, so muss sich das andere Boot sofort freihalten. Wenn es das nicht in guter Seemannschaft auf Grund der Nähe des Leeboots kann, hat dieses nicht ausreichend Raum gegeben. Wenn es unnötige Aktionen macht, die zu einer Berührung führen, hat es versäumt sich frei zu halten.
Angenommene Tatsachen
Zwei Boote A und B segeln mit Wind von Steuerbord einen Raumwind-Kurs bei leichter
Briese auf ihrem richtigen Kurs auf die nächste Bahnmarke zu, die sich
in einiger Entfernung befindet. Anfangs fährt B klar achteraus direkt im
Kielwasser von A. Da es etwas schneller fährt, stellt es noch innerhalb
der Großbaumnock von A eine Überlappung her.
Fragen
1. Wann werden B´s Verpflichtungen nach Regel 12 durch die Rechte als
Leeboot nach Regel 11 ersetzt?
2. Was sind die Verpflichtungen von B nach Regel 15?
3. Was sind die Verpflichtungen von A nach Regel 11?
Antworten
Sowie B von klar achteraus in Lee von A überlappt, gilt Regel 12 nicht
mehr. Nun unterliegt A Regel 11 und B Regel 15. Dies verdeutlicht ein generelles
Prinzip des Regelwerks, dass immer dann, wenn das Wegerecht von einem Boot auf
das andere wechselt, das Boot, das neuerdings Wegerechtboot geworden ist, dem
anderen Boot Raum und Zeit für eine Reaktion geben muss und dadurch eine
faire Gelegenheit, um sich freizuhalten. Die Verpflichtung von B nach Regel
15 bleibt jedoch nicht dauernd bestehen. Sie schützt A nur zeitweilig und
nur wenn es sofort nach Herstellung der Überlappung reagiert. Regel 11
fordert von A, sich freizuhalten. Wenn es dazu notwendig ist zu luven, muss
es das sofort tun. Falls A dies in guter Seemannschaft tut und dabei mit irgendeinem
Teil seines Rumpfes, seiner Mannschaft oder Ausrüstung irgendeinen Teil
von B´s Rumpf, Mannschaft oder Ausrüstung berührt, hat B Regel
15 verletzt, da es nicht ausreichend Raum zum Freihalten gegeben hat. Wenn jedoch
A höher luvt als notwendig um sich von B freizuhalten und als Folge davon
B berührt, verstößt A gegen Regel 11. Obwohl B auf Grund von
Regel 11 sofort nach Beginn der Überlappung Wegerecht erhält, ist
sein Wegerecht während der Zeit in der Regel 15 gilt eingeschränkt.
RYA 1970/2