Regel 60.1
Das Recht zu protestieren; Das Recht Wiedergutmachung zu beantragen
Regel D1.2(a)
Berührung zwischen Booten desselben Teams
Regel D2.1(a) Recht zu protestieren
Regel D2.2(b) Wettfahrten mit
Bahnschiedsrichtern: Signalisieren der Entscheidung
Frage 1
Ein Mannschaftsmitglied beobachtet die Berührung zwischen
zwei Booten des anderen Teams und protestiert. Wie ist zu entscheiden?
Antwort 1
Da es eine Berührung zwischen zwei Booten des anderen
Teams gab, darf das Boot nach Regel 60.1 in der durch Regel D2.1(a)
modifizierten Form protestieren, auch wenn es nicht in den Vorfall
verwickelt war. Das Boot, das eine Regel verletzt hat ist zu bestrafen.
Frage 2
Boot A berührt Boot X und protestiert gegen X. Die
Bahnschiedsrichter entscheiden, dass ein drittes Boot B einen Fehler
gemacht und eine Regel verletzt hat. Wie ist zu entscheiden?
Antwort 2
Boot B ist zu bestrafen.
Es gibt keine Verpflichtung für das protestierende
Boot das Regel verletzende Boot genau zu identifizieren. Vorausgesetzt,
der Protest wurde korrekt angemeldet, werden die Bahnschiedsrichter den
Vorfall entscheiden und jedes Boot bestrafen, das eine Regel verletzt
hat.