Regel 11 Wind von der gleichen Seite
mit Überlappung Regel 15 Wegerecht erlangen
Ein klar voraus liegendes Boot muss nichts tun um sich frei zu halten, bevor
nicht eine Lee-Überlappung durch das Boot klar achteraus hergestellt ist.
Zusammenfassung des Falles 30 Sekunden vor dem Startsignal machte W, dessen Segel killten, nahezu
keine Fahrt mehr. Mindestens drei Bootslängen, bevor es in Lee überlappte,
rief L: "Raum - Lee-Boot". W leitete kein Ausweichmanöver
ein. Unmittelbar nachdem die Überlappung hergestellt war, musste
L abfallen, um eine Berührung mit W zu vermeiden. Inzwischen begann
W, die Schoten dicht zunehmen und anzuluven. L protestierte. Das Schiedsgericht
stellte fest, dass W versäumt hat, sich von einem Leeboot freizuhalten,
obwohl dieses rechtzeitig auf die sich abzeichnende Entwicklung hingewiesen
hatte, und deshalb Regel 11 verletzt hat. W legte Berufung ein und fragte,
ob es auf Grund der Regeln 11 und 15 eine Verpflichtung habe, die Herstellung
einer Überlappung in Lee insoweit vorauszuplanen, dass es ausreichend
Fahrt aufnehmen muss, um direkt nach Herstellung der Überlappung
unverzüglich reagieren zu können.
Entscheidung Wechseln Rechte und Pflichten von einem Boot zum anderen, legt Regel
15 fest, dass das neue Wegerechtboot dem anderen Boot angemessen Zeit
zum Reagieren gewähren muss, um Raum zum Freihalten zu geben. Die
Regel verlangt von einem klar voraus liegenden Boot nicht, dass es die
Verpflichtungen, die es als Luvboot erhält, in Vorsorge einleiten
muss bevor das Boot klar achteraus in Lee überlappt.
Wäre L, das eine Überlappung so knapp hergestellt hatte, dass
W sich nicht freihalten konnte, nicht sofort abgefallen, so hätte
es Regel 15 verletzt. Da W nachdem L in Lee überlappte sofort die
Segel dicht nahm, anluvte und sich danach frei hielt, ist es ihren Ausweichverpflichtungen
nach Regel 11 nachgekommen. Der Berufung wird stattgegeben, kein Boot
hat eine Regel verletzt. W wird wieder eingesetzt.