CASE 29  

Regel 19.2(b) Raum zum Passieren eines Hindernisses: Raum geben am Hindernis
Regel 19.2(c)
Raum zum Passieren eines Hindernisses: Raum geben am Hindernis
Definition Hindernis

Ein Leeboot ist Hindernis für ein überlappendes Luvboot und ein drittes Boot klar achteraus. Das klar achteraus liegende Boot darf zwischen die zwei überlappenden Boote hineinfahren und hat Anspruch auf Raum vom Luvboot um zwischen ihm und dem Leeboot zu passieren, vorausgesetzt das Luvboot ist ab dem Zeitpunkt der Herstellung der Überlappung dazu in der Lage.

Zusammenfassung des Falles
Bei einem Vorwindgang Richtung Ziellinie bekam W in einem Abstand von nicht ganz zwei Bootslängen eine Überlappung zu L her. Anschließend segelte M zwischen L und M. Alle drei Boote gehen unter Beibehaltung des gegenseitigen seitlichen Abstands und ohne sich zu berühren, durchs Ziel. W protestierte gegen M, da es Raum genommen hat, der ihm nach Regel 19.2(b) und 19.2(c) nicht zusteht. Der Protest wurde abgewiesen mit der Begründung, dass W Raum für M gegeben hat, wie dies durch Regel 19.2(b) verlangt wird. W ging in die Berufung.

Entscheidung
Regel 11 verlangt von W, sich während des gesamten Vorfalls von L frei zu halten. Solange M klar achteraus von L war, verlangte Regel 12, dass es sich von L frei hält und nachdem es eine Überlappung mit L bekam, war es durch Regel 11 verpflichtet sich von L frei zu halten. Wie die Zeichnung zeigt, erfüllten beide Boote M und W diese Bedingungen. Da sowohl W als auch M sich während des gesamten Vorfalls von L frei halten mussten, war L während dieser Zeit für W und M ein Hindernis (Siehe vorletzter Satz der Definition Hindernis). Da jedoch L ein in Fahrt befindliches Boot war, war L kein ausgedehntes Hindernis für es (Siehe letzter Satz der Definition Hindernis). Als M eine Überlappung zu W bekam, begann Regel 19.2(b) zwischen ihnen zu gelten. Die Regel fordert von W, dass es M Raum zwischen ihm und dem Hindernis gibt außer es ist ab dem Zeitpunkt der Herstellung der Überlappung dazu nicht in der Lage ist. Wie die Tatsachen deutlich belegen konnte W M diesen Raum geben, als die Überlappung begann und tat dies auch während der gesamten Zeit bis zum Zieldurchgang. Deshalb erfüllte W die Erfordernisse von Regel 19.2(b). Regel 19.2(c) galt nicht, L war kein ausgedehntes Hindernis. M machte keinen Regelverstoß, deshalb wird die Berufung von W abgewiesen.

USSA 1974/163