Wegen Vorwort zu Abschnitt
C gilt Regel 18
nicht an einer von schiffbarem Wasser umgebenen Startbahnmarke beim Starten.
Es gilt also nur Regel 11
und das Luvboot Rot muss sich freihalten. Blau muss aber wegen Rot seinen Kurs
ändern. Rot hält sich also nicht frei und wird im Protestfall bestraft.