Frage
A und X nähern sich der steuerbord zu rundenden Luv-Bahnmarke. X
überlappt bei Erreichen der Zone außen und muss A Bahnmarken-Raum
geben. X gibt diesen Raum einschließlich des Raums für A um
an der Bahnmarke zu wenden. In Position 3 luvt X leicht an und gibt dabei
A Raum zum frei halten. A reagiert gerade so ausreichend, dass es sich
frei hält aber nun nicht mehr ausreichend Raum zum Wenden hat. A
protestiert. Wie ist zu entscheiden?
Antwort
Keine Strafe.
Bahnmarken-Raum schließt den Raum für eine Wende für A
ein, wenn es innen überlappendes Luvboot ist. Der richtige Kurs für
A ist es, an der Bahnmarke zu wenden und X gab ihm den Raum um das zu
tun. Die Erfordernisse für X Bahnmarken-Raum zu geben hören
auf zu gelten, wenn es A den Raum gegeben hat um dessen richtigen Kurs
an der Bahnmarke zu segeln (Siehe Definition Bahnmarken-Raum). In Position
sind die Boote nicht mehr an der Bahnmarke und deshalb hat X keine Verpflichtung
mehr auf Grund von Regel 18.2(b) Bahnmarken-Raum zu geben. A hielt sich,
wie von Regel 11 gefordert frei. |