Regel 28 Absegeln der Bahn
Regel C2.1 Änderung der Definitionen - Definition
Zieldurchgang
Frage 1 Antwort 1 |
Frage 2
Handelt es in Übereinstimmung mit Regel 28 - Absegeln der Bahn?
Antwort 2
Ja. Regel 28 fordert, dass ‘eine Schnur, die seine Spur
darstellt’ auf der richtigen Seite jeder Bahnmarke liegt, was
hier zutrifft. Die Regel verbietet es einem Boot nicht eine
Zielbahnmarke (oder irgendeine andere Bahnmarke) so zu runden, dass
seine Spur diese Bahnmarke zweimal an der richtigen Seite passiert.