CASE 73   

Regel 2 Faires Segeln
Regel 11 Wind von der gleichen Seite mit Überlappung

Wenn die Mannschaft von L absichtlich W berührt, nur damit W gegen Regel 11 verstößt, verletzt sie Regel 2.

Zusammenfassung des Falles
W und L segelten mit Wind von Backbord Amwind in Überlappung Richtung Luv-Bahnmarke. Der Vorschoter von L, der im Trapez stand, streckte sich hinaus und berührte absichtlich mit der Hand das Deck von W und forderte es auf aufzugeben. L protestierte gegen W. Das Schiedsgericht disqualifizierte W wegen Verstoßes von Regel 11 und W ging in die Berufung.

Entscheidung
Der Berufung von W wurde stattgegeben. L wird disqualifiziert und W wieder in die Wertung genommen. W musste sich wegen Regel 11 von L frei halten. L konnte seinen Kurs segeln ohne Ausweichmaßnahmen ergreifen zu müssen und es gab nicht das Risiko eine sofortigen Berührung, wenn L seinen Kurs geändert hätte. Deshalb hielt sich W von L frei und verstieß nicht gegen Regel 11. Die absichtliche Handlung des Vorschoters von L, die nur den Zweck hatte, eine Disqualifikation von W herbeizuführen, verstößt gegen Regel 2.

RYA 1971/6