Angenommene Tatsachen
Als sich die Boote einer Vorwind-Ziellinie näherten nahm die Strömung
eines von ihnen außen an einer Zielbahnmarke vorbei. Es segelte
hinter der Ziellinie durch, rundete die andere Zielbahnmarke und überquerte
dann die Ziellinie aus der Richtung der letzten Bahnmarke.
Frage
Hat das Boot die Bedingungen von Regel 28.1 erfüllt?
Antwort
Ja. Wenn es der Kurs verlangt, zwischen zwei Bahnmarken der Ziellinie
oder einem Tor zu passieren, erfüllt ein Boot die Bedingungen der
Regel 28.1, wenn die stramm gezogene Schnur zwischen den Bahnmarken in
der vorgeschriebenen Richtung von der letzten Bahnmarke her verläuft.
Es ist auch in Einklang mit Regel 28.1 wenn die Schnur außerdem
eine Bahnmarke der Ziellinie oder des Tors auf der nicht vorgeschriebenen
Seite passiert. Im vorliegenden Fall hat das Boot eine der Bahnmarken
die als Zielbahnmarken dienen auf der nicht vorgeschriebenen Seite passiert
bevor es diese auf der vorgeschriebenen Seite passiert hat. Siehe hierzu
auch Case 90 über eine ähnliche Situation an der Startlinie.
RYA 2004/4
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