Regel 18 gilt wegen Vorwort von Abschnitt C an dieser von schiffbarem Wasser umgebenen Startbahnmarke nicht, da die Boot sich ihr nähern um zu starten. Es gibt deshalb außer durch Regel 16 keine Einschränkung für Blau. Es darf luven bis in den Wind und Rot dadurch hindern zwischen Blau und dem Startschiff zu passieren. Das erfolgte Startsignal ändert an dieser Regel nichts.