Siehe Regel 90.3
A1 Anzahl der Wettfahrten
Die Anzahl der vorgesehenen Wettfahrten und die für die Gültigkeit
einer Wettfahrtserie notwendige Anzahl müssen in den Segelanweisungen festgelegt
sein.
A2 Wertung einer Serie
Die Gesamtwertung eines Bootes ist die Summe seiner Ergebnisse der einzelnen
Wettfahrten, ausgenommen seine schlechteste Wertung. (Die Segelanweisungen können
verschiedene Möglichkeiten vorsehen, z. B. dass keine Wettfahrt gestrichen
wird, dass zwei oder mehr Wertungen gestrichen werden oder dass eine bestimmte
Anzahl von Wertungen gestrichen wird, falls eine bestimmte Anzahl von Wettfahrten
gültig ist. Eine Wettfahrt ist gültig, wenn sie gewertet ist; siehe
Regel 90.3(a).) Wenn ein Boot zwei oder mehr gleiche schlechteste Ergebnisse
hat, so werden die gestrichen, die früher in der Serie ersegelt wurden.
Das Boot mit der niedrigsten Gesamtwertung gewinnt, die anderen werden entsprechend
platziert.
A3 Startzeiten und Zieldurchgangsplätze
Die Zeit des Startsignals für ein Boot ist seine Startzeit, und die
Reihenfolge, in der die Boote durchs Ziel gehen, bestimmt ihre Zielplätze.
Gilt jedoch ein Ausgleichs- oder Rennwertsystem, legt die korrigierte Zeit eines
Bootes seine Zielplatzierung fest.
A 4 Low-Point - System
Das Low-Point-System gilt, wenn die Segelanweisungen kein anderes System festlegen; siehe Regel 90.3(a).
A 4.1 Jedes Boot, das startet und durchs Ziel geht und danach weder aufgibt, bestraft wird oder Wiedergutmachung bekommt, erhält folgende Punkte:
Zieldurchgangsposition | Punkte |
1. Platz | 1 |
2. Platz | 2 |
3. Platz | 3 |
4. Platz | 3 |
5. Platz | 5 |
6. Platz | 6 |
7. Platz | 7 |
jeder folgende Platz | je ein Punkt mehr |
A 4.2 Ein Boot, das nicht gestartet ist, nicht durchs Ziel gegangen ist, aufgegeben hat oder disqualifiziert wurde, erhält Punkte für den Zielplatz, der um eins größer ist als die Anzahl der für die Wettfahrtserie gemeldeten Boote. Ein Boot, das nach Regel 30.2 bestraft wurde oder eine Strafe nach Regel 44.3(a) angenommen hat, erhält Punkte wie in Regel 44.3(c) vorgesehen.
A 5 Wertungen, die von der Wettfahrtleitung festgelegt werden
Ein Boot, das nicht gestartet ist, das Regel 30.2 oder 30.3 nicht befolgte, nicht durchs Ziel ging, das eine Strafe nach Regel 44.3(a) annimmt oder aufgibt, muss von der Wettfahrtleitung ohne Verhandlung entsprechend gewertet werden. Nur das Schiedsgericht kann andere Maßnahmen vornehmen, die die Wertung eines Bootes verschlechtern.
A 6 Änderungen von Plätzen und Wertungen anderer Boote
A 6.1 Wenn ein Boot disqualifiziert wird oder nach dem Zieldurchgang aufgegeben hat, rücken alle Boote mit einem schlechteren Zielplatz um einen Platz auf.
A 6.2 Entscheidet das Schiedsgericht, einem Boot durch Anpassung seiner Wertung Wiedergutmachung zu gewähren, so sind die Wertungen der anderen Boote nicht zu ändern, sofern nicht das Schiedsgericht anders entscheidet.
A 7 Gleichstand in der Wettfahrt
Gehen Boote gleichzeitig über die Ziellinie oder sind bei Gültigkeit eines Ausgleichs- oder Rennwertsystems die berechneten Zeiten gleich, sind die Punkte für den Platz, für den die Boote gleich waren, und die für den Platz (bzw. Plätze) unmittelbar danach zu addieren und gleichmäßig aufzuteilen. Boote, die Gleichstand für einen Preis haben, müssen diesen teilen oder gleiche Preise erhalten.
A 8 Gleichstand in einer Wettfahrtserie
A 8.1 Besteht Punktgleichheit zwischen zwei oder mehr Booten in der Gesamtwertung einer Serie, sind die Wertungen dieser Boote der Reihe nach aufzulisten, beginnend bei der besten und endend bei der schlechtesten Wertung. Sobald es einen Unterschied gibt, ist der Gleichstand zugunsten des Bootes mit der besseren Wertung aufzulösen. Keine der gestrichenen Wertungen darf verwendet werden.
A 8.2 Bleibt auch dann noch Gleichstand zwischen zwei oder mehr Booten, entscheidet die Wertung in der letzten Wettfahrt über die Reihenfolge. Jeder verbleibende Gleichstand wird durch die Wertung in der vorletzten Wettfahrt aufgelöst und so weiter, bis alle Gleichstände aufgelöst sind. Bei dieser Auflösung sind auch gestrichene Wertungen mit heranzuziehen.
A 9 Wertung einer Wettfahrtserie, die länger als eine Regatta ist
Bei einer Wettfahrtserie, die über einen längeren Zeitraum als eine Regatta durchgeführt wird, erhält ein Boot, das ins Startgebiet gekommen ist, aber nicht gestartet oder nicht durchs Ziel gegangen ist, aufgegeben hat oder disqualifiziert wurde, die Punktzahl des Zielplatzes, der um eins größer ist als die Anzahl der Boote, die ins Startgebiet gekommen sind. Ein Boot, das nicht ins Startgebiet gekommen ist, erhält die Punktzahl des Zielplatzes, der um eins größer ist als die Anzahl der für die Serie gemeldeten Boote.
A 10 Leitfaden für Wiedergutmachung
Wenn das Schiedsgericht entscheidet, Wiedergutmachung durch Anpassung der Punktwertung eines Bootes zu gewähren, sollte es erwägen, ihm
(a) eine Punktzahl gleich dem Durchschnittswert – zum am nächsten liegenden Zehntel eines Punktes gerundet (ab 0,05 nach oben) – seiner Punkte in allen Wettfahrten der Wettfahrtserie, mit Ausnahme der in Frage stehenden Wettfahrt;
(b) eine Punktzahl gleich dem Durchschnittswert – zum am nächsten liegenden Zehntel eines Punktes gerundet (ab 0,05 nach oben) – seiner Punkte in allen Wettfahrten vor der in Frage stehenden Wettfahrt, oder
(c) eine Punktzahl, die der Position des Bootes zum Zeitpunkt des Vorfalls
entspricht, für den Wiedergutmachung gewährt wird,zuzuweisen.
A 11 Abkürzungen für Wertungen
Folgende Wertungs-Abkürzungen müssen für die Aufzeichnung der
beschriebenen Umstände verwendet werden:
DNC Nicht gestartet; nicht ins Startgebiet gekommen
DNS Nicht gestartet (aber nicht DNC oder OCS)
OCS Nicht gestartet; Auf der Bahnseite der Linie beim Startsignal und nicht
gestartet, oder Regel 30.1 verletzt
ZFP 20%-Strafe nach Regel 30.2
BFD Nach Regel 30.3 disqualifiziert
SCP Annahme einer Wertungsstrafe nach Regel 44.3(a)
DNF Nicht durchs Ziel gegangen
RET Aufgegeben
DSQ Disqualifikation
DNE Disqualifikation (außer DGM) kann nach Regel 90.3(b) nicht gestrichen
werden
DGM Disqualifikation wegen groben Fehlverhaltens kann nach Regel 90.3(b) nicht
gestrichen werden
RDG Wiedergutmachung gewährt
DPI Punktstrafe nach Ermessen der Jury erhalten