Regel 10 Wind von entgegengesetzter
Seite
Regel 15 Wegerecht erlangen
Regel 19.2 Raum
geben an einem Hindernis
Regel 20 Raum zum Wenden an einem
Hindernis
Regel 64.1(c) Strafen und
Entlastung
Frage 1 |
Frage 2 |
Antwort zu Fragen 1 und 2
Wenn A seine Wende so nahe an X und B beendet, dass diese sich weder
durch eine Wende noch durch Abfallen um am Heck von A zu passieren,
frei halten können, dann verletzt A Regel 15. A ist zu bestrafen.
Wenn sich X und B durch eine Wende hätten freihalten können
aber X die Alternative wählt, am Heck von A zu passieren und dort
nicht ausreichend Raum für B ist, dann verletzt X Regel 19.2(b). X
ist zu bestrafen. B wird durch Regel 64.1(c) entlastet, da es durch den
Verstoß von X gegen Regel 19.2(b) gezwungen wurde die Regeln 10
und 11 zu verletzen.
Wenn X und B sich durch Abfallen hätten frei halten
können, aber X die Alternative wählt von B Raum zum Wenden zu
verlangen und B so bald wie möglich auf den Zuruf reagiert,
dann verletzt X Regel 20.1(a) weil es B nicht die Möglichkeit
gegeben hat auf seinen Zuruf zu reagieren. X ist zu bestrafen.
Wenn ein Boot Wegerecht erlangt und dabei ein anderes Boot zwingt
eine Regel zu verletzen während dieses versucht sich frei zu
halten, hat es dem anderen Boot nicht den Raum zum Frei halten gegeben
und verletzt deshalb Regel 15.