Rot war beim Startsignal über der Linie. Die Wettfahrtleitung zeigte zwar Flaggensignal
"X", hat aber nicht das zugehörige Schallsignal, nach Regel
29.1 gegeben. Dieses ist unverzichtbar, damit Rot seine Umkehr hinter die
Startlinie sofort einleiten kann. Ein Zuruf kann nicht als das zugehörige
Schallsignal gewertet werden. Wegen dieses Fehlers der Wettfahrtleitung hat
Rot Anspruch auf Wiedergutmachung nach
Regel 62.1(a) . Siehe hierzu
Case 71 und Case
31.