Partei
Parteien bei einer Verhandlung sind: Der Protestführer; der Protestgegner;
ein Boot, das Wiedergutmachung beantragt hat oder für das durch die Wettfahrtleitung
Wiedergutmachung beantragt wurde oder für das durch das Schiedsgericht
Wiedergutmachung nach Regel 60.3(b) erwogen wurde; eine nach Regel 60.2(b) handelnde
Wettfahrtleitung; ein Boot oder ein Teilnehmer, das bzw. der nach Regel 69.1
bestraft werden könnte; eine Wettfahrtleitung oder ein Veranstalter in
einer Verhandlung nach Regel 62.1(a).