Regel 11 Wind von der
gleichen Seite, mit Überlappung Regel 15 Wegerecht erlangen
Frage
Vor dem Start segelt A langsam und X stellt eine Überlappung von
klar achteraus her. Zum Zeitpunkt der Herstellung der Überlappung
kann A sich freihalten, indem es seinen Kurs beibehält und
beschleunigt. Stattdessen wartet A mit seiner Reaktion und luvt dann,
wobei sein Heck X berührt. Es gibt einen Protest. Wie ist zu
entscheiden?
Antwort
A ist zu bestrafen. Sowie X eine Überlappung herstellt, muss es
anfangs A Raum zum Frei halten geben. X erfüllt seine
Verpflichtung nach Regel 15, da als die Überlappung hergestellt
wird, A sich durch Beibehaltung des Kurses und Beschleunigen oder durch
Luven freihalten kann. Da jedoch A seine Reaktion verzögert und
erst später luvt und es dabei zu einer Berührung kommt,
hält ese sich nicht frei. A verletzt Regel 11.
Wenn ein ausweichpflichtiges Boot angemessen und rechtzeitig reagiert
aber sich nicht freihalten kann, dann hat das Wegerechtboot
versäumt Raum zum Frei halten zu geben und wird wegen Verstoß gegen Regel 15 bestraft.
Wenn ein ausweichpflichtiges Boot langsam reagiert oder in
unangemessener Weise, und dann verfehlt sich frei zu halten, wird das
ausweichpflichtige Boot bestraft, weil es versäumt hat sich frei
zu halten.
Erlangt ein Boot Wegerecht, muss das andere Boot sofort angemessene
Ausweichmaßnahmen ergreifen. Abhängig von den Umständen
kann diese Maßnahme Beschleunigen oder Wenden beinhalten.