Regel 60.3(b) Recht zu Protestieren (Handlungen durch
das Schiedsgericht)
Regel 62.1(a) Wiedergutmachung
Regel C6.5 Proteste und Anträge
auf Wiedergutmachung durch ein Boot: Entscheidungen von
Bahnschiedsrichtern
Regel C9
Anträge auf Wiedergutmachung: Andere Verfahren
Frage 1
Blau zeigt die Y-Flagge, aber die Bahnschiedsrichter geben kein Signal.
Beide Boote gehen durchs Ziel mit Blau als Verlierer. Kann Blau nach
Regel 62.1(a) Wiedergutmachung beantragen auf Grund des Fehlers der
Bahnschiedsrichter, eine Entscheidung zu signalisieren?
Antwort 1
Nein, Regel C9.3 verbietet jegliches Vorgehen auf Grund einer
Unterlassung der Bahnschiedsrichter. 'Vorgehen' schließt einen
Antrag auf Wiedergutmachung mit ein.
Frage 2
Blau zeigt die Y-Flagge, aber die Bahnschiedsrichter haben auf Grund
eines Motorschadens den Vorfall nicht gesehen. Was sollten sie tun?
Antwort 2
Die "Grün-Weiße" Flagge ist zu zeigen. Da die Bahnschiedsrichter
nicht auf Position waren, besteht ihre einzige Möglichkeit darin,
"keine Strafe" anzuzeigen. Weiterhin verbietet Regel C9.1 dem Boot
Wiedergutmachung zu beantragen und Regel C9.3 verbietet den
Bahnschiedsrichtern ein Verfahren für Wiedergutmachung nach Regel
60.3 einzuleiten.