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Regel C8.3(c)  Durch Bahnschiedsrichter veranlasste Strafen - Unsportliches Verhalten

Frage
Nachdem die Bahnschiedsrichter auf Grund der Y-Flagge eines Bootes ihre Entscheidung signalisieren, machen Personen auf einem der Boote klar, dass sie über die Entscheidung nicht glücklich sind. Sollten die Bahnschiedsrichter nach Regel C8.3(c) eine Strafe wegen Verstoßes gegen sportliches Verhalten aussprechen?

Antwort
Dies hängt von den Worten, der Art wie diese Worte vorgebracht werden und allen anderen damit zusammenhängenden Gesten und Handlungen der Mannschaft des Bootes ab. Wenn sie nur ihre Unzufriedenheit oder Enttäuschung oder ihre Meinung, dass die Entscheidung falsch ist, ausdrücken, so ist eine Strafe nicht angebracht. Wenn es jedoch darauf hinausläuft, dass sie behaupten die Bahnschiedsrichter seien unfähig oder gegenüber dem bestraften Boot voreingenommen, so kann eine Strafe gerechtfertigt sein, egal ob diese Behauptung auf die Bahnschiedsrichter bezogen ist oder auch auf andere, die in der Nähe sind. Wenn die Behauptung eine klare Beleidigung der Bahnschiedsrichter ist, so sollte eine Strafe ausgesprochen werden.