CASE 05  

Regel 42.1 Vortrieb: Grundregel

Regel 45 Aus dem Wasser nehmen; Festmachen; Ankern

Den Anker so hochzunehmen, dass man dadurch Fahrt über Grund macht, verstößt gegen Regel 42.1.

Frage:

Die meisten unserer Regatten erfolgen gegen den Strom und gegen den Wind. Bei leichtem Wind ankern die Jollen bei oder nahe der Startlinie um ein Abtreiben zu verhindern. Wenn der Wind auffrischt oder der Strom nachlässt, nehmen die Jollen die Anker hoch und beginnen zu segeln. Einerseits wird behauptet, dass die Jollen zuerst über ihren Anker hinwegsegeln müssen, bevor sie ihn hochnehmen, da sie sonst gegen Regel 42.1 verstoßen. Andererseits besteht die Auffassung, dass, sofern der Anker nicht beim Legen nach vorne geworfen wurde, Regel 45 eindeutig fordert, dass der Anker gehoben werden muss, bevor sie wieder zu segeln beginnt, wobei es unerheblich ist, ob sie dabei Fahrt durchs Wasser zu machen beginnt. Was ist die richtige Ansicht?

Antwort:

Den Anker so hochzunehmen, dass man dadurch Fahrt über Grund macht, ist nicht in Übereinstimmung mit der Regel 42.1, egal ob er bloß fallengelassen oder nach vorne geworfen wurde.

RYA 1962/44 und RYA 1979/5