CASE 89   

Regel 43.1 Kleidung und Ausrüstung der Teilnehmer

Ein Teilnehmer darf keinen Trinkbehälter tragen oder anderweitig an seiner Person befestigen.

Frage
Erlaubt Regel 43.1(a) einem Teilnehmer in der Wettfahrt, einen Trinkbehälter zu tragen oder anderweitig an seiner Person zu befestigen?

Antwort

Nein. Außer auf einem Segelsurfbrett gibt es keine Notwendigkeit für eine solche Praxis, und deshalb wird angenommen, dass der primäre Zweck darin besteht, das Gewicht des Teilnehmers zu erhöhen. (Beachte, dass Regel B2.1(b) die Regel 43.1(a) für Segelsurfwettfahrten ändert).

ISAF 1997/1