Regel 11 Wind von der gleichen Seite mit Überlappung
Regel 14 Berührung vermeiden
Regel 16.1 Kurs ändern
Regel 18.2 (b) Bahnmarken-Raum; Bahnmarken-Raum
geben
Wenn ein innen überlappendes Luvboot mit Anspruch auf Bahnmarken-Raum an der Bahnmarke tiefer als seinen richtigen Kurs segelt, muss es sich vom außen liegenden Boot frei halten und das außen liegende Boot darf luven vorausgesetzt es gibt dabei dem innen liegenden Boot Raum zum frei halten.
Zusammenfassung des Falles |
Entscheidung
Regel 18.2(b) verlangt von OL, dass es IW den Raum gibt um zur Bahnmarke zu
segeln und um an der Bahnmarke seinen richtigen Kurs zu segeln. OL gab zwischen
den Positionen 1 und 2 offenkundig den Raum für IW um zur Bahnmarke zu
segeln. In Position 2 war IW an der Bahnmarke und hatte Anspruch auf Raum um
seinen richtigen Kurs zu segeln. Ihr richtiger während dieser Zeit bestand
darin auf einen Amwind-Kurs zu luven und OL gab ihm dafür den Raum. Deshalb
hat OL nicht gegen Regel 18.2(b) verstoßen. Als OL zwischen den Positionen
2 und 3 luvte, musste IW sich nach Regel 11 von OL frei halten und OL musste
nach Regel 16.1 ihm dafür den Raum dafür geben. OL luvte etwa 30°
an, während es zwei Bootslängen vorwärts fuhr. Deshalb gab OL
an IW den Raum zum frei halten und verstieß nicht gegen Regel 16.1. OL
hätte leicht die Berührung mit IW vermeiden können und verstieß
deshalb gegen Regel 14. Es wird jedoch dafür nicht bestraft, da es bei
keinem Boot einen Schaden oder eine Verletzung gab. IW segelte klar unterhalb
seines richtigen Kurses auf Grund der Tatsache, dass es eine Bootslänge
von der Bahnmarke mehr als 45° unterhalb eines Amwindkurses segelte. Deshalb
nahm es mehr Raum in Anspruch als ihm zustand. Während des ganzen Vorgangs
musste sich IW auf Grund von Regel 11 von OL frei halten. Kurz vor der Berührung
verstieß IW gegen Regel 11, da es sich nicht frei hielt. Außerdem
war es für IW möglich die Berührung zu vermeiden. Deshalb verstieß
IW auch gegen Regel 14. Das es aber Anspruch auf Bahnmarken-Raum hatte und die
Berührung nicht zu einem Schaden oder einer Verletzung geführt hat,
kann es ebenfalls nicht wegen der Regel-14-Verletzung bestraft werden.
Die Berufung wird abgewiesen, die Entscheidung des Schiedsgerichts, IW wegen
Regel 11 -Verstoß zu disqualifizieren bleibt bestehen.
CYA 1971/9