Frage
Bei gleichmäßigem Wind tritt Boot A mit Wind von Backbord
klar voraus und etwas oberhalb der Anliegelinie in die Zone einer
Steuerbord zu rundenden Luvbahnmarke ein. Der nächste Schenkel ist
etwa Halbwind. A stoppt mit seinem Bug 1½ Bootslängen in
Luv und auf Höhe der Bahnmarke. Boot X auf der Wind von
Backbord Anliegelinie versucht zwischen A und der Bahnmarke zu segeln
aber A fällt ab um die 'Tür zu schließen'. X
berührt A und die Bahnmarke und protestiert. Wie ist zu
entscheiden?
Antwort
A ist zu bestrafen. Als A in die Zone eintritt, ist es klar voraus von
X und hat Anspruch auf Bahnmarken-Raum nach Regel 18.2(b).
Bahnmarken-Raum schließt für A den Raum ein, um an der
Bahnmarke seinen richtigen Kurs zu segeln. Nach Position 2 fällt A
klar tiefer als auf seinen richtigen Kurs ab und nimmt nicht mehr den
ihm zustehenden Bahnmarken-Raum in Anspruch.
Nachdem X überlappendes Leeboot von A wird, ist A
verpflichtet sich frei zu halten. Da es dies versäumt, verletzt es
Regel 11. Es hat keinen Anspruch auf Entlastung nach Regel 18.5, da es
die Bahnmarke nicht auf seinem richtigen Kurs rundet.
X verletzt Regel 31, hätte dies aber nicht getan, wenn
sich A frei gehalten hätte. X ist nach Regel 64.1(c) zu entlasten.
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