CASE 46  

Regel 11 Wind von der gleichen Seite mit Überlappung
Regel 16.1
Kurs ändern
Regel 17 Wind von der gleichen Seite, richtiger Kurs
Definition Richtiger Kurs

Ein Leeboot darf bis zu seinem richtigen Kurs luven, auch wenn es die Überlappung in Lee von klar achteraus innerhalb eines Abstands von zwei seiner Rumpflängen hergestellt hat.

Zusammenfassung des Falles
W segelte seit geraumer Zeit ziemlich genau Vorwind einen geraden Kurs auf die Steuerbord-Begrenzung der Ziellinie zu, als L eine Überlappung in Lee innerhalb eines Abstands von zwei seiner Rumpflängen herstellt. In Abwesenheit von W hätte L einen höheren Kurs direkt in Ziel gesegelt. Zu diesem Zweck forderte es W auf anzuluven. Es erfolgte keine Reaktion. L wiederholte die Aufforderung und begann sehr nahe zu W zu luven, aber W reagierte nicht. L brach das Luven ab und fiel ab kurz bevor es zu einer Berührung gekommen wäre. L protestierte nach Regel 11.
Das Schiedsgericht war der Auffassung, dass keine ausreichenden Beweise dafür vorlägen, dass W früher durchs Ziel gegangen wäre, wenn es höher gesegelt wäre. Auch wenn die Kurse des Leeboots und des Luvboots miteinander in Konflikt sind, darf ein Boot, das von klar achteraus eine Überlappung herstellt, nicht einem Luvboot einen höheren als dessen richtigen Kurs aufzwingen. Der Protest wurde zurückgewiesen und L ging in die Berufung und begründete dies mit dem Luvrecht bis zu ihrem richtigen Kurs nach Regel 17.

Entscheidung
Regel 11 sagt, dass bei zwei überlappenden Booten auf gleichem Bug, das Luvboot sich vom Leeboot freihalten muss. Das Leeboot unterliegt den Einschränkungen der Regeln 16.1 und 17. W hatte Raum zum Freihalten, als L luvte und L verstieß deshalb nicht gegen Regel 16.1. Das Schiedsgericht hat, wenn auch nicht ausdrücklich festgestellt, anerkannt, dass L's richtiger Kurs direkt Richtung Ziellinie war. Der direkte Kurs war nicht nur kürzer, sondern hätte auch beiden Booten schnelleres Segeln ermöglicht. L war zwar nicht berechtigt höher als auf seinen richtigen Kurs zu luven, durfte aber bis zu diesem Kurs luven, auch wenn es die Überlappung von klar achteraus innerhalb eines Abstand von zwei seiner Rumpflängen hergestellt hat. Deshalb hat es die ihr durch Regel 17.1 gemachten Einschränkungen nicht überschritten.
W, egal ob es seinen richtigen Kurs segelte oder nicht, war gezwungen, sich von L freizuhalten, was es versäumt hat, weil es verhinderte, dass L bis zu seinem richtigen Kurs luvte. Als L luvte gab sie W den Raum zum frei halten wie durch Regel 16.1 verlangt. In dem Moment als L das Luven beenden musste und abfallen, verstieß W gegen Regel 11. Deshalb wird L´s Berufung stattgegeben. L wird wieder eingesetzt und W wird wegen Verstoßes gegen Regel 11 disqualifiziert.

USSA 1979/224