CASE 86   

Regel 11 Wind von der gleichen Seite mit Überlappung
Regel 16.1 Kurs ändern
Regel 18.2 (a) Passieren von Bahnmarken und Hindernissen; Raum geben; Freihalten-Überlappt-Grundregel
Regel 18.2 (d) Passieren von Bahnmarken und Hindernissen; Raum geben; Freihalten, Kurs Ändern um zu runden
Regel 18.4 Passieren von Bahnmarken und Hindernissen; Halsen
Definition Richtiger Kurs

Gelten die Regeln 18.2(a) und 18.4 an einer Lee-Bahnmarke, so muss ein außen liegendes Luvboot sich ausreichend vom Leeboot freihalten, damit das Leeboot seinen richtigen Kurs beim Passieren der Bahnmarke segeln kann.

Zusammenfassung des Falles
Die Boote IL und OW segelten mit Wind von Backbord in Überlappung etwa drei Bootslängen vor der Lee-Bahnmarke. Beim Erreichen des Zweilängenbereichs halsten beide auf Wind von Steuerbord. Als IL eineinhalb und OW eine Bootslänge von der Bahnmarke entfernt war, begann IL zu luven und OW erwiderte das Luven anfangs auch. IL luvte weiter und sein Bug berührte OW etwas vor OW´s Heck. Kein Boot wurde beschädigt und es gab keine Verletzungen. Beide fielen dann ab und IL passierte die Bahnmarke in einem Abstand von einer Viertel Bootslänge. OW rundete hinter IL.
OW protestierte gegen IL, da dieses über seinen richtigen Kurs gesegelt sei und deshalb Regel 18.4 verletzt hätte. Das Schiedsgericht disqualifizierte IL. IL ging in die Berufung.

Entscheidung
Ab dem Zeitpunkt, als die Boote auf Wind von Steuerbord halsten bis zum Zeitpunkt als IL auf Wind von Backbord halste um die Bahnmarke zu runden, galten die Regeln 11, 18.2(a) und 18.4. Beide Regeln, 11 und 18.2(a) verlangten von OW, dass es sich von IL freihält.
Während dieser Zeitspanne war IL durch Regel 18.4 verpflichtet, nicht weiter an der Bahnmarke vorbeizusegeln, als dies für seinen richtigen Kurs notwendig war. Auch wenn das Schiedsgericht feststellte, dass es über seinen richtigen Kurs hinaus gesegelt sei, stützen die beschriebenen Fakten und die bestätigte Skizze diesen Sachverhalt nicht. In Abwesenheit von OW (dem "Boot auf das sich die Regel bezieht" in Definition Richtiger Kurs), hätte IL´s richtiger Kurs sogar ein gutes Stückchen höher sein können als der gesegelte, um so ein weicheres schnelleres Runden zu ermöglichen, statt des ziemlich scharfen und engen, das es gemacht hat. Deshalb hat IL nicht gegen Regel 18.4 verstoßen.
Das Segeln eines richtigen Kurses war normaler Teil von IL´s Rundemanöver. Als es den Kurs zwischen den Positionen 3 und 4 änderte, änderte sie den Kurs um die Bahnmarke zu runden. Deshalb galt Regel 18.2(d) und nicht Regel 16.1. IL muss OW nicht den Raum geben um sich von ihm zu frei halten.
Das Schiedsgericht fand keine Fakten darüber, ob IL Regel 14 verletzt hat oder nicht. Wenn es dies jedoch tat, so kann es nicht dafür bestraft werden, da es keinen Schaden und keine Verletzung gab. Da OW die Regel 11 und 18.2(a) verletzte, weil es sich von IL nicht freigehalten hat und weil IL keine Regel verletzte, wird der Berufung stattgegeben, die Entscheidung des Schiedsgerichts wird rückgängig gemacht. OW wird disqualifiziert und IL wird wieder in ihre Zieldurchgangsposition gesetzt.

USSA 1995/300