Regel 42.1 Vortrieb:Grundregel
Regel 42.2(d) Vortrieb:Verbotene Handlungen
Ein Boot, das mit guter Geschwindigkeit Raumwind segelt, verletzt nicht Regel 42, wenn der Steuermann die Wellen eines vorbeifahrenden Schiffes erwartet und nutzt und bei jeder Welle auf diese abgestimmte Ruderbewegungen durchführt. Dies ist nicht Wriggen, sondern Ausnutzen der natürlichen Auswirkung der Wellen auf den Rumpf.
Zusammenfassung des Falles
Zwei Jollen A und B segeln raumschots bei 8 Knoten Wind nahezu Rumpfgeschwindigkeit.
Ein großes Motorboot überholte sie parallel in Lee und erzeugte einige
große Wellen. Immer wenn eine Welle von hinten kam, bewegte der Steuermann
von A seine Pinne über die Mitschiffslinie hinaus und bewirkte eine Reihe
von Kursänderungen, die rhythmisch auf den Durchgang der Welle unter seinem
Boot abgestimmt waren. Dies geschah nur, wenn die durch das Motorboot erzeugten
Wellen das Boot trafen. B protestierte gegen A wegen Verletzung von Regel 42.2(d)-Wriggen.
Das Schiedsgericht disqualifizierte A. A ging in die Berufung.
Entscheidung:
Der Berufung von A wird stattgegeben; A wird wieder eingesetzt.
Die Handlung war zwar wiederholt aber nicht kraftvoll. Jede Geschwindigkeitssteigerung
ergab sich nicht aus der direkten Ruderbewegung sondern daraus, das Boot richtig
zu positionieren, dass es durch die Wellenbewegung einen Vorteil hat. Dies ist
in Einklang mit Regel 42.1. Um dies zu tun, kann der Steuermann seine Pinne
bewegen, wie er dies für richtig hält, vorausgesetzt diese Bewegungen
verstoßen nicht gegen Regel 42.2(d).
USSA 1962/91