Regel C6.5 Proteste und Anträge auf
Wiedergutmachung durch ein Boot: Entscheidungen der Bahnschiedsrichter
Regel C8.4 Durch Bahnschiedsrichter veranlasste Strafen -
Mitteilung an das Schiedsgericht
Regel C9.3 Andere Verfahren
Frage 1
Die Bahnschiedsrichter bestrafen ein Boot wegen Verstoß gegen
eine Wegerechtsregel und geben das entsprechende Signal. Kurz darauf
erkennen die Bahnschiedsrichter, dass sie einen Fehler gemacht haben.
Können sie ihr Signal zurücknehmen, indem sie die
"Grün-Weiße" Flagge zeigen oder indem sie die Flagge des
anderen Bootes zeigen oder durch Zuruf oder auf irgendeine andere Art
der Kommunikation?
Antwort 1
Nein. Anhang C sieht nicht vor, eine Entscheidung oder ein Signal zu
ändern oder zu berichtigen. Wenn eine Strafe angezeigt wird, muss
das betroffene Boot nach Regel C5 die zugehörige Strafe annehmen.
Frage 2
Wäre die Antwort die selbe, wenn die Bahnschiedsrichter die
"Grün-Weiße" Flagge zeigen, obwohl sie der Meinung sind,
dass ein Boot zu bestrafen ist?
Antwort 2
Ja.