Internationale Vorschriften für die Verhütung von Zusammenstößen auf See
Die Internationalen Vorschriften zur Verhinderung von Zusammenstößen auf See (IRPCAS) sind dafür da, die Sicherheit von Schiffen auf See zu gewährleisten, indem sie Situationen, die zu einem Zusammenstoß führen können, verhindern. Sie verbieten wirkungsvoll einem Wegerechtboot eine Kursänderung in Richtung des ausweichpflichtigen Bootes, wenn es in der Nähe dieses Bootes ist.
Zusammenfassung des Falles
Um etwa 00.30 Uhr fuhren L und W Vorwind mit Wind von Steuerbord in einem
Abstand von ca. 2 Bootslängen nebeneinander her. W war in Luv klar achteraus
von L und näherte sich ihr langsam. Die Internationalen Vorschriften zur
Verhinderung von Zusammenstößen auf See (IRPCAS) ersetzten auf Grund
der Segelanweisungen zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang die Regeln von
Teil 2. L änderte seinen Kurs Richtung Steuerbord und W war gezwungen,
darauf zu reagieren, um eine Kollision zu vermeiden. W protestierte gegen L
mit der Begründung, dass "Luven in der Nacht verboten ist". Das
Schiedsgericht gab dem Protest nach IRPCAS Teil II, Regel 17 statt. L ging mit
der Begründung in die Berufung, dass das Schiedsgericht die relevanten
IRPCAS-Regeln falsch angewandt hat.
Entscheidung
IRPCAS-Regel 13(a) besagt: ‘Jedes Schiff, das ein anderes überholt,
muss sich aus dem Weg des überholten Schiff heraus halten’. IRPCAS-Regel
13(b) besagt: ‘Ein Schiff gilt als überholendes Schiff, wenn es sich
aus einem Winkel von mehr als 22,5 Grad achterlich von querab einem anderen
Schiff nähert. Dies ist der Winkelbereich, in dem es bei Nacht nur die
Heckleuchte und nicht die Seitenlichter des anderen Schiffes sieht.’ Im
genannten Fall war W überholendes Schiff. IRPCAS-Regel 13(d) besagt: ‘Auch
wenn sich hinterher die Peilung zwischen den zwei Schiffen verschiebt, ...muss
das [überholende Schiff] sich weiterhin freihalten, bis es überholt
hat und klar ist’.
Das überholte Schiff, in diesem Fall L, hat Pflichten gegenüber dem
überholenden Fahrzeug. Diese sind in IRPCAS-Regel 17 geregelt, deren einer
Teil lautet: ‘Das Schiff, dem das andere auszuweichen hat, muss Kurs und
Geschwindigkeit beibehalten.’ Es ist diese Regel, die ein Luv-Manöver
verbietet, wenn die Boote so nahe sind, dass L´s Luven W zwingt, den Kurs
zu ändern, um eine Berührung zu vermeiden. Deshalb wird die Berufung
abgelehnt und die Entscheidung, L zu bestrafen, aufrechterhalten.
CYA 1976/32