Regel 12 Wind von der gleichen Seite
ohne Überlappung
Regel 14 Berührung vermeiden
Regel 31 Berühren einer Bahnmarke
Definition Freihalten
Berührt die Ausrüstung eines Boots eine Bahnmarke, so bedeutet dies eine Berührung. Wird ein ausweichpflichtiges Boot von der außerhalb ihrer normalen Lage befindlichen Ausrüstung eines Wegerechtboots unvoraussehbar berührt, während es sich freihält, so verletzt es keine Regel.
Angenommene Tatsachen
Die Boote A und B segeln mit gesetztem Spinnaker vor dem Wind. A rundet
die Bahnmarke klar voraus von B. A hat Schwierigkeiten beim Bergen des Spinnakers
und als es gerade einen Amwindkurs einnimmt weht sein Achterholer des Spinnakers
etwa 30 Fuß (9m) nach achtern aus und wird über den Überwasserteil
der Bahnmarke gezogen. Etwas später, als die Bahnmarke etwa fünf Längen
hinter B ist, segeln die Boote am Wind mit wind von Steuerbord und B etwa 20
Fuß(6m) hinter A. A hat weiterhin Probleme mit dem Spinnaker und der nach
hinten auswehende Kopf des Spinnakers von A weht unvorhersehbar nach hinten
aus und berührt das Vorstag von B.
Frage
Welche Regeln galten während des Vorfalls und hat ein Boot eine Regel
verletzt?
Antwort
Als der hinterher gezogene Spinnakerachterholer von A über die Boje
streift, hat A gegen Regel 31 verstoßen. A berührt die Bahnmarke
im Sinne von Regel 31, wenn irgendein Teil ihres Rumpfes, ihrer Ausrüstung
oder ihrer Mannschaft die Bahnmarke berührt. Die Tatsache, dass die Berührung
der Ausrüstung mit der Bahnmarke aus Versehen geschah, weil beim Manövrieren
oder Segelbedienen Schwierigkeiten auftauchten, entschuldigt nicht den Regelverstoß.
Als die Berührung zwischen den Booten geschah, hatten beide die Bahnmarke
bereits gerundet, so dass Regel 18 nicht mehr galt. Die Boote überlappen
nicht, denn A´s Spinnaker ist nicht in seiner normalen Lage. Es gilt Regel
12 und B muss sich von A freihalten und tut dies. In Übereinstimmung mit
der Definition Freihalten hat B nichts getan oder versäumt, das A gezwungen
hätte, Ausweichmaßnahmen zu ergreifen. Dies ist dadurch nachgewiesen,
dass die Berührung ausschließlich durch die unerwartet aus seiner
normalen Lage sich weg bewegende Ausrüstung von A stattfand. Deshalb hat
B nicht gegen Regel 12 verstoßen. Regel 14 galt ebenfalls. A verletzte
Regel 14, indem es eine Berührung herbeiführte, die vermeidbar war,
da es jedoch weder Schaden noch Verletzung gab, kann sie dafür nicht bestraft
werden. Für B war es nicht "vernünftigerweise möglich"
möglich den Kontakt mit A´s Spinnaker zu vermeiden, als dieser nach
achtern ausrauschte und deshalb verletzte B nicht Regel 14.
Anmerkung: Case 91 behandelt ebenfalls einen Fall, bei dem die Ausrüstung
außerhalb ihrer normalen Position ist.
USSA1980/232