Rot war beim Startsignal über der Linie. Die Wettfahrtleitung zeigte zwar Flaggensignal "X", hat aber nicht das zugehörige Schallsignal, nach Regel 29.1 gegeben. Dieses ist unverzichtbar, damit Rot seine Umkehr hinter die Startlinie sofort einleiten kann. Ein Zuruf kann nicht als das zugehörige Schallsignal gewertet werden. Wegen dieses Fehlers der Wettfahrtleitung hat Rot Anspruch auf Wiedergutmachung nach Regel 62.1(a) . Siehe hierzu Case 71 und Case 31.