Anhang F - Kiteboard Wettfahrtregeln
Kiteboard Bahnwettfahrten müssen nach den Wettfahrtregeln - Segeln wie in diesem Anhang geändert gesegelt werden. Der Ausdruck „Boot“ an anderen Stellen der Wettfahrtregeln bedeutet „Kiteboard“ oder „Boot“ entsprechend der Sachlage.
Anmerkung: Regeln für andere Kiteboard-Rennformate (z.B. Kitecross, Slalom, Boarder X) oder andere Kiteboard Regatten (z.B. Freestyle, Wellenreiten, Speed) sind nicht in diesem Anhang enthalten. Verweise zu aktuellen Versionen dieser Regeln können auf der ISAF-Website gefunden werden.
Änderungen von Definitionen
Die Definitionen Zieldurchgang, Freihalten, Lee und Luv, Bahnmarken-Raum, Hindernis,
Starten, Wind von Steuerbord oder -Backbord, sind geändert in:
Zieldurchgang:
Ein Kiteboard geht durchs Ziel wenn, ein beliebiger Teil seines Boards, oder
sein in normaler Position befindliche Teilnehmer, die Ziellinie von der Bahnseite
kommend überquert, während der Segler in Kontakt mit dem Brett ist.
Jedoch ist ein Kiteboard nach überqueren der Ziellinie nicht durchs Ziel
gegangen, wenn es
(a) eine Strafe gemäß Regel 44.2 ausführt,
(b) einen Fehler an der Ziellinie nach Regel 28.2 korrigiert, oder
(c) fortfährt, die Bahn abzusegeln.
Freihalten:
Ein Kiteboard hält sich von einem Wegerecht-Kiteboard frei,
(a) wenn das Wegerecht-Kiteboard den Kurs ohne Ausweichmaßnahmen zu ergreifen
segeln kann und
(b) wenn die Kiteboards überlappt sind, das Wegerecht-Kiteboard ausserdem,
seinen Kurs in beide Richtungen ändern oder seinen Kite in jede Richtung
bewegen kann, ohne das es sofort zu einerr Berührung kommt.
Lee und Luv
Die Leeseite eines Kiteboards ist die Seite, die vom Wind abgewandt ist oder,
wenn es im Wind ist, abgewandt war. Segelt es jedoch direkt vor dem Wind oder
tiefer, ist die Leeseite die Seite, auf der sich sein Kite befindet, die andere
Boardseite ist seine Luvseite. Wenn zwei Kiteboards mit Wind von der gleichen
Seite überlappen, so ist das Kiteboard, dessen Board auf der Leeseite des
anderen Kiteboards liegt, das Lee- Kiteboard. Das andere ist das Luv-Kiteboard.
Bahnmarken-Raum
Bahnmarken-Raum ist der Raum für ein Kiteboard, um seinen richtigen Kurs
zur und um die Bahnmarke zu segeln. Jedoch schließt Bahnmarken-Raum nicht
den Raum für eine Wende ein, außer es überlappt innen und in
Luv mit einem Kiteboard,das Bahnmarken-Raum geben muss und wenn es die Bahnmarke
nach der Wende anliegen kann.
Hindernis
Ein Gegenstand den ein Kiteboard nicht ohne erhebliche Kursänderung passieren
kann, wenn es direkt darauf zusegelt und 10m davon entfernt ist. Ein Gegenstand,
der nur an einer Seite sicher passiert werden kann und ein in den Segelanweisungen
so beschriebenes Gebiet sind ebenfalls Hindernisse. Jedoch ist ein in einer
Wettfahrt befindliches Kiteboard kein Hindernis für andere Kiteboards,
außer wenn diese verpflichtet sind, sich von ihm frei zu halten oder ihm
auszuweichen, wenn Regel 23 gilt. Ein in Fahrt befindliches Fahrzeug, einschließlich
eines in einer Wettfahrt befindlichen Kiteboards, ist niemals ein ausgedehntes
Hindernis.
Starten
Ein Kiteboard startet, wenn irgendein Teil seines Boards, oder Teilnehmers zum
ersten Mal die Startlinie in Richtung zur ersten Bahnmarke überquert und
wenn das Board und der Teilnehmer bei oder nach seinem Startsignal vollständig
auf der Vorstartseite der Startlinie waren und bei Gültigkeit von Regel
30.1 diese befolgt haben.
Wind von Steuerbord oder Backbord
Ein Kiteboard segelt mit Wind von Steuerbord oder Backbord entsprechend der
Seite, in der der Teilnehmer die vordere Hand in normaler Fahrposition mit den
Fersen zur Luvseite und mit beiden, nicht gekreuzten Armen an der Steuerstange
hat. Ein Kiteboard segelt mit Wind von Steuerbord wenn die rechte Hand es Teilnehmers
nach vorne weist und mit Wind von Backbord, wenn die linke Hand des Teilnehmers
nach vorne weist.
Die Definition Zone ist gestrichen.
Füge die folgenden Definitionen hinzu:
Dabei sein zu runden oder zu passieren :
Ein Kiteboard ist dabei eine Bahnmarke zu runden oder zu passieren, wenn sein
richtiger Kurs ist, das Manöver zum Runden oder Passieren zu beginnen.
Gekentert:
Ein Kiteboard ist gekentert, wenn
(a) sein Kite im Wasser ist,
(b) seine Steuerleinen mit denen eines anderen Kiteboards vertörnt sind,
oder
(c) der Teilnehmer, eindeutig versehentlich und für eine erhebliche Zeitspanne
(1) ins Wasser gefallen ist oder
(2) vom Board getrennt wurde.
Springen:
Ein Kiteboard springt, wenn das Board, dessen Anhänge und der Teilnehmer
von der Wasseroberfläche frei sind.
Loopen
Ein Kite loopt, wenn er in einem einzelnen oder in sich wiederholenden Kreisen
im Uhrzeigersinn, gegen den Uhrzeigersinn, oder abwechselnd zwischen beiden
geflogen wird.
F1 Änderungen von Regeln in Teil 1
Keine Änderungen
F2 Änderungen von Regeln in Teil 2
13 Ausnahmen von den Regeln 10,11 und 12
Regel 13 ist geändert in:
13.1 Nachdem ein Kiteboard auf einem Bahnschenkel nach Luv
die Windseite gewechselt hat, muss es sich von anderen Kiteboards freihalten,
bis es sich auf einem Am-Wind-Kurs bewegt. Während dieses Zeitraums gelten
Regeln 10, 11 und 12 nicht. Wenn zwei Kiteboards gleichzeitig dieser Regel unterliegen,
dann muss sich das Kiteboard auf der Backbordseite oder achteraus des anderen
Kiteboards freihalten.
13.2 Wenn sich zwei Kiteboards während des Segelns auf einem Vorwindkurs näherkommen und es unter Regel 10, 11 oder 12 nicht möglich ist festzustellen, welches von beiden Wegerecht hat,
(a) wenn sie überlappt sind, dann muss sich das Kiteboard auf der Steuerbordseite des anderen freihalten
(b) wenn sie nicht überlappt sind, dann muss sich das Kiteboard klar achteraus freihalten.
16 Ändern von Kurs oder Kite Position
Regel 16 ist geändert in:
16.1 Wenn ein Kiteboard mit Wegerecht seinen Kurs oder die Position seines Kites
ändert, dann muss es dem anderen Kiteboard Raum zum Freihalten geben
16.2 Zusätzlich gilt: Wenn nach dem Startsignal ein Kiteboard mit Wind von Backbord sich dadurch freihält, dass es ein Kiteboard mit Wind von Steuerbord achteraus passieren will, darf das Kiteboard mit Wind von Steuerbord weder seinen Kurs noch die Position seines Kites ändern, wenn dadurch das Kiteboard mit Wind von Backbord seinen Kurs oder die Position seins Kites sofort ändern müsste, um sich weiterhin freizuhalten.
17 Wind von der gleichen Seite, richtiger Kurs
Regel 17 ist gestrichen
18 Bahnmarken-Raum
Regel 18 ist wie folgt geändert:
Der erste Satz von Regel 18.1 ist geändert in:
Regel 18 gilt zwischen Kiteboards, wenn sie eine Bahnmarke auf derselben Seite
lassen müssen und mindestens eines von ihnen dabei ist sie zu runden oder
zu passieren. Die Regel gilt nicht mehr, nachdem das Kiteboard mit Anrecht auf
Bahnmarken-Raum die Bahnmarke passiert hat.
Regel 18.2(b) ist geändert in:
(b) Überlappen Kiteboards, wenn das Erste von ihnen dabei ist die Bahnmarke
zu runden oder zu passieren, muss das zu diesem Zeitpunkt außen liegende
Kiteboard dem innen liegenden Kiteboard danach Bahnmarken-Raum geben. Wenn ein
Kiteboard klar voraus ist, wenn es dabei ist die Bahnmarke zu runden oder zu
passieren, muss das zu diesem Zeitpunkt klar achteraus liegende Kiteboard ihm
danach Bahnmarken-Raum geben.
Regel 18.2(c) ist geändert in:
(c) Wenn ein Kiteboard nach Regel 18.2(b) verpflichtet ist, Bahnmarken-Raum
zu geben, muss es dies weiterhin tun, auch wenn später die Überlappung
gebrochen oder eine neue Überlappung hergestellt wird.
18.3 Wenden in der Zone
Regel 18.3 ist gestrichen
18.4 Halsen oder Abfallen
Regel 18.4 ist geändert in:
Wenn ein innen überlappendes Kiteboard mit Wegerecht an einer Bahnmarke
halsen oder abfallen muss um seinen richtigen Kurs zu segeln, darf es bis zum
Halsen oder Abfallen nicht weiter von der Bahnmarke vorbeisegeln als es für
das Segeln dieses Kurses notwendig ist. Regel 18.4 gilt nicht an einer Tor-Bahnmarke.
22 Startfehler, Ausführen einer Strafe, Springen
Regel 22.3 ist geändert und Regeln 22.4 und 22.5 neu hinzugefügt:
22.3 Ein Kiteboard, dass während der letzten Minute vor
seinem Startsignal anhält, deutlich langsamer wird oder keine wesentliche
Vorwährtsfahrt macht, muss sich von anderen Kiteboards freihalten, es sei
denn es ist unverschuldet gekentert.
22.4 Ein Kiteboard das springt muss sich von anderen freihalten, die dies nicht tun.
22.5 Wenn während des segelns nach Lee ein Kiteboard seinen Kite loopt und ein anderes nicht, dann muss sich das Kiteboard, dass seinen Kite loopt, von dem anderen freihalten.
23 Gekentert oder auf Grund gelaufen, Hilfe leistend
Regel 23 ist geändert in:
23.1 Wenn es dazu in der Lage ist, muss ein Kiteboard einem
anderen Kiteboard ausweichen, das gekentert oder nach einer Kenterung noch nicht
wieder unter Kontrolle ist, aufgelaufen ist oder das versucht, einer Person
oder einem Fahrzeug in Gefahr zu helfen.
23.2 Ein gekentertes oder auf Grund gelaufenes Kiteboard darf
ein anderes Kiteboard nicht behindern.
F3 Änderungen von Regeln in Teil 3
30 Startstrafen
In Regel 30.3 wird “Segelnummer” geändert in “Teilnehmernummer”
31 Berühren einer Bahnmarke
Regel 31 ist gestrichen
F4 Änderungen von Regeln in Teil 4
41 Hilfe von außen
Füge die neuen Regeln 41(e) und 41(f) hinzu:
(e) Hilfe durch einen anderen Teilnehmer in der selben Wettfahrt zur Unterstützung
beim Wiederstarten des Kites
(f) Hilfe beim Wechseln der Ausrüstung, aber nur in der Startzone für Kites
42 Vortrieb:
Regel 42 ist geändert in:
Ein Kiteboard darf Vortrieb nur durch die Einwirkung des Windes auf den Kite,
die Einwirkung des Wassers auf das Board sowie durch Handlungen des Teilnehmers,
ohne fremde Hilfe, erhalten. Jedoch darf kein wesentlicher Vortrieb durch Paddeln,
Schwimmen oder Laufen erzeugt werden.
43 Kleidung und Ausrüstung der Teilnehmer
Regel 43.1(a) ist geändert in:
(a) Teilnehmer dürfen keine Kleidung oder Ausrüstung zur Erhöhung
ihres Gewichtes tragen. Ein Teilnehmer darf jedoch einen Trinkbehälter
mit sich führen, der ein Fassungsvermögen von mindestens einem Liter
hat und gefüllt nicht mehr als 1,5 Kilogramm wiegt.
44 Strafen zum Zeitpunkt eines Vorfalls
Regel 44 ist geändert in:
44.1 Annahme einer Strafe
Ein Kiteboard kann eine 360°-Drehung Strafe annehmen, wenn es möglicherweise
eine oder mehrere Regeln von Teil 2 in einem Vorfall in einer Wettfahrt gebrochen
hat. Segelanweisungen können den Gebrauch anderer Strafen festlegen. Wenn
jedoch das Kiteboard bei seinem Regelverstoß eine Verletzung oder ernsthaften
Schaden verursacht hat oder trotz Annahme einer Strafe einen deutlichen Vorteil
in einer Wettfahrt oder Wettfahrtserie erhalten hat, muss seine Strafe die Aufgabe
der Wettfahrt sein.
44.2 360°-Drehung-Strafe
Nachdem sich ein Kiteboard so bald wie möglich nach dem Vorfall von anderen
Kiteboards freigesegelt hat, nimmt es eine 360° Drehungsstrafe an, indem
es unverzüglich die geforderte 360° Drehungsstrafe mit dem Board im
Wasser und ohne Erfordernis für eine Wende oder Halse durchführt.
Wenn ein Kiteboard die Strafe auf oder in der Nähe der Ziellinie ausführt,
muss es vollständig auf die Bahnseite der Linie segeln, bevor es durchs
Ziel geht.
Teil 4 , Gestrichene Regeln
Die Regeln 43.2, 44.3, 45, 47, 48.1, 49, 50, 51, 52 und 54 sind gestrichen.
F5 Änderungen von Regeln in Teil 5
61 Protesterfordernisse
Regel 61.1(a) ist geändert in:
(a) Ein Kiteboard, das protestieren will, muss das andere Kiteboard bei der
ersten zumutbaren Gelegenheit informieren. Betrifft der Protest einen Vorfall
im Wettfahrtgebiet, in den das Kiteboard verwickelt war oder den es gesehen
hat, muss es „Protest!“ rufen. Es muss die Wettfahrtleitung so bald
wie möglich nach seinem Zieldurchgang oder nach seiner Aufgabe über
diese Protestabsicht informieren.
62 Wiedergutmachung
Füge neue Regel 62.1(e) hinzu:
(e) Kentern auf Grund der Handlung eines Kiteboards das eine Regel aus Teil
2 verletzt hat.
63 Verhandlungen
Für Wettfahrten als Teil einer Ausscheidungsserie, die ein Kiteboard für
die Teilnahme im weiteren Verlauf einer Veranstaltung qualifiziert, sind die
Regeln 61.2 und 65.2 gestrichen, und Regel 63.6 ist geändert in:
63.6 Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung brauchen
nicht schriftlich,
sondern müssen so schnell wie vernünftigender Weise möglich nach
einer Wettfahrt mündlich gegenüber einem Mitglied des Schiedsgerichtes
gemacht werden. Das Schiedsgericht kann die Beweisaufnahme in jeder geeigneten
Form durchführen und die Entscheidung mündlich mitteilen.
70 Berufungen und Anträge an den Nationalen Verband
Regel 70.5(a) ist geändert in:
(a) es unerlässlich ist, das Ergebnis einer Wettfahrt aus einer Ausscheidungsserie
unverzüglich festzustellen, welches das Kiteboard zur Teilnahme im weiteren
Verlauf einer Veranstaltung berechtigt.
F6 Änderungen von Regeln in Teil 6
Keine Änderungen
F7 Änderungen von Regeln in Teil 7
90 Wettfahrtleitung; Segelanweisungen; Wertung
Der letzte Satz von Regel 90.2(c) ist geändert in:
„Mündliche Anweisungen dürfen nur gegeben werden, wenn das Verfahren
dazu in den Segelanweisungen festgelegt ist.“
F8 Änderungen in Anhang A
A1 Anzahl von Wettfahrten; Gesamtwertungen
Regel A1 ist geändert in:
Die Anzahl der vorgesehenen Wettfahrten und die für die Gültigkeit
einer Wettfahrtserie notwendige Anzahl müssen in den Segelanweisungen festgelegt
sein. Wenn eine Veranstaltung mehr als eine Disziplin oder Format einschließt,
müssen die Segelanweisungen festlegen, wie die Gesamtwertung zu berechnen
ist.
A8 Gleichstand in einer Wettfahrtserie
Regel A8 ist geändert in:
A8.1 Besteht Punktgleichheit zwischen zwei oder mehr Kiteboards
in der Gesamtwertung einer Serie, sind sie entsprechend dem besten gestrichenen
Wettfahrtergebnis zu werten.
A8.2 Bleibt auch dann noch Gleichstand zwischen zwei oder mehr Kiteboards, sind die Wertungen dieser Kiteboards einschließlich der gestrichenen Wertungen der Reihe nach aufzulisten, beginnend bei der besten und endend bei der schlechtesten Wertung. Sobald es einen Unterschied gibt, ist der Gleichstand zugunsten des Kiteboards mit der besseren Wertung aufzulösen. Bei dieser Auflösung sind alle, auch gestrichene Wertungen mit heranzuziehen.
A8.3 Bleibt auch dann noch Gleichstand zwischen zwei oder mehr Kiteboards, entscheidet die Wertung in der letzten Wettfahrt über die Reihenfolge. Jeder verbleibende Gleichstand wird durch die Wertung in der vorletzten Wettfahrt aufgelöst und so weiter, bis alle Gleichstände aufgelöst sind. Bei dieser Auflösung sind alle, auch gestrichene Wertungen mit heranzuziehen.
F9 Änderungen in Anhang G
Anhang G ist geändert in:
Anhang G – Kennzeichnung von Teilnehmern
G1 Jedes Kiteboard soll wie folgt gekennzeichnet sein:
(a) Jeder Teilnehmer muss mit einem von ihm zu tragenden Shirt mit einer persönlichen
Teilnehmernummer von nicht mehr als drei Stellen ausgestattet werden.
(b) Die Nummern müssen auf Vorder- und Rückseite des Shirts sichtbar und mindestens 15cm hoch sein.
(c) Die Nummern müssen arabische Ziffern von gleicher Vollfarbe sein, klar lesbar und in einer kommerziell verfügbaren Schriftart mit der gleichen oder besseren Lesbarkeit wie „Helvetica“. Die Farbe der Nummern muss sich von der Farbe des Shirts deutlich abheben.