CALL MR 17          

Regel C5         Signale durch Bahnschiedsrichter
Regel C6.5      Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung durch ein Boot: Entscheidungen von Bahnschiedsrichtern
Regel C7.2(b)  Strafsystem: Alle Strafen

Frage 1
Gelb zeigt die Y-Flagge. Blau führt, sowie es die Y-Flagge von Gelb sieht und bevor die Bahnschiedsrichter eine Entscheidung signalisieren, eine Strafdrehung aus. Wie ist zu entscheiden?

Antwort 1
Die "Grün-Weiße" Flagge ist zu zeigen. Regel C7.2(b) erlaubt einem Boot eine Strafe anzunehmen, bevor diese angezeigt wird. Regel C5.1 besagt, dass die "Grün-Weiße" Flagge bedeutet: "Keine Strafe". Hier ist keine Strafe notwendig, da sie bereits angenommen ist.

Frage 2
Wäre die Antwort anders, wenn Gelb noch eine ausstehende Strafe hat?

Antwort 2
Nein. Die Bahnschiedsrichter würden die "Grün-Weiße" Flagge zeigen und die Strafe von Gelb bliebe bestehen.

Frage 3
Kurz vor Ende der Kreuzstrecke entscheiden die Bahnschiedsrichter, Blau zu bestrafen, warten aber mit dem Signal, bis Blau die Bahnmarke gerundet hat. Blau führt aber die Strafe vor dem Runden der Bahnmarke aus. Ist dies erlaubt?

Antwort 3
Ja - siehe Antwort 1. Sie darf jedoch wegen Regel C7.3(b) keinen Teil der Strafdrehung innerhalb der Zone einer Bahnmarke ausführen.

Frage 4
Gelb, das eine Strafe hat, verletzt eine Wegerechtsregel, Blau protestiert, Gelb sieht die Y-Flagge von Blau und nimmt ihre Strafe an, bevor sie von den Bahnschiedsrichtern signalisiert wird. Zum Zeitpunkt, als es die Y-Flagge sieht, ist es dabei eine Bahnmarke zu runden. Soll es seine Strafe auf dem Bahnschenkel annehmen, auf dem es ist oder auf dem Bahnschenkel, wenn die Bahnschiedsrichter ihre Strafe anzeigen?

Antwort 4
Nimmt ein Boot eine Strafe an, bevor sie angezeigt wird, soll es die Strafe auf dem Bahnschenkel annehmen auf dem es ist.