Regel 19.2(b) Raum zum Passieren eines Hindernisses:
Raum geben am Hindernis
Regel 19.2(c) Raum zum Passieren eines Hindernisses: Raum geben am Hindernis
Definition Hindernis
Ein Leeboot ist Hindernis für ein überlappendes
Luvboot und ein drittes Boot klar achteraus. Das klar achteraus liegende Boot
darf zwischen die zwei überlappenden Boote hineinfahren und hat Anspruch
auf Raum vom Luvboot um zwischen ihm und dem Leeboot zu passieren, vorausgesetzt
das Luvboot ist ab dem Zeitpunkt der Herstellung der Überlappung dazu in
der Lage.
Zusammenfassung des Falles
Bei einem Vorwindgang Richtung Ziellinie bekam W in einem Abstand von
nicht ganz zwei Bootslängen eine Überlappung zu L her. Anschließend
segelte M zwischen L und M. Alle drei Boote gehen unter Beibehaltung des
gegenseitigen seitlichen Abstands und ohne sich zu berühren, durchs
Ziel. W protestierte gegen M, da es Raum genommen hat, der ihm nach Regel
19.2(b) und 19.2(c) nicht zusteht. Der Protest wurde abgewiesen mit der
Begründung, dass W Raum für M gegeben hat, wie dies durch Regel
19.2(b) verlangt wird. W ging in die Berufung.
Entscheidung
Regel 11 verlangt von W, sich während des gesamten Vorfalls von L
frei zu halten. Solange M klar achteraus von L war, verlangte Regel 12,
dass es sich von L frei hält und nachdem es eine Überlappung
mit L bekam, war es durch Regel 11 verpflichtet sich von L frei zu halten.
Wie die Zeichnung zeigt, erfüllten beide Boote M und W diese Bedingungen.
Da sowohl W als auch M sich während des gesamten Vorfalls von L frei
halten mussten, war L während dieser Zeit für W und M ein Hindernis
(Siehe vorletzter Satz der Definition Hindernis). Da jedoch L ein in Fahrt
befindliches Boot war, war L kein ausgedehntes Hindernis für es (Siehe
letzter Satz der Definition Hindernis). Als M eine Überlappung zu
W bekam, begann Regel 19.2(b) zwischen ihnen zu gelten. Die Regel fordert
von W, dass es M Raum zwischen ihm und dem Hindernis gibt außer
es ist ab dem Zeitpunkt der Herstellung der Überlappung dazu nicht
in der Lage ist. Wie die Tatsachen deutlich belegen konnte W M diesen
Raum geben, als die Überlappung begann und tat dies auch während
der gesamten Zeit bis zum Zieldurchgang. Deshalb erfüllte W die Erfordernisse
von Regel 19.2(b). Regel 19.2(c) galt nicht, L war kein ausgedehntes Hindernis.
M machte keinen Regelverstoß, deshalb wird die Berufung von W abgewiesen.