Regel 19.2 (b) Raum zum Passieren eines Hindernisses:
Raum geben an einem Hindernis
Regel 19.2 (c) Raum zum Passieren eines Hindernisses:
Raum geben an einem Hindernis
Regel 20.1(b) Raum zum Wenden an einem Hindernis:
Zuruf und Antwort
Regel 20.1(b) Raum zum Wenden an einem Hindernis:
Unerlaubter Zuruf
Definition: Klar achteraus und klar voraus, Überlappen
Ein Boot das einen Zuruf um Raum zum Wenden macht bevor dies aus Sicherheitsgründen notwendig ist, hat Anspruch diesen Raum nach Regel 20.1(b) zu bekommen, begeht aber durch diesen Zuruf einen Verstoß gegen Regel 20.3. Ein innen überlappendes Boot hat Anspruch auf Raum nach Regel 19.2(b) um in Lee an einem Hindernis zu passieren, auch dann wenn sie die Innenüberlappung durch eine Wende erreicht hat.
Angenommene Tatsachen zu Frage
1 Frage 1 Antwort 1 |
Zusätzlich angenommene Tatsachen zu Frage 2
SL ruft nicht für Raum zum Wenden. SW wendet zwischen Position 2 und 3
zu einem Zeitpunkt, dass es nach Beendigung der Wende gerade leewärts des
nächsten Wellenbrecher-Endes am Wind passieren würde. Als SL sieht,
dass SW wendet, wendet es ebenfalls sofort.
Frage 2
Ist nach Position 2 PL (das frühere SW) verpflichtet PW (dem früheren
SL) Raum zwischen ihm und dem Wellenbrecher zu geben?
Antwort 2
Ja. Wenn nach Position 2 SW wendet, kann SL ebenfalls ohne gegen eine Regel
zu verstoßen wenden. Als SW durch den Wind geht endet die Überlappung
zwischen ihm und SL, da sie nun auf entgegen gesetztem Bug sind und nicht tiefer
als 90° zum wahren Wind segeln (Siehe Definition Klar achteraus und klar
voraus; Überlappen). Eine neue Überlappung beginnt, wenn SL durch
den Wind geht und die Boote wieder den Wind von der gleichen Seite haben. Nach
Herstellung der Überlappung ist es für PL leicht möglich durch
Abfallen PW den Raum zu geben um zwischen ihm und dem Wellenbrecher zu passieren.
Deshalb gilt Regel 19.2(b) und verlangt von PL, dass es PW diesen Raum gibt.
Obwohl der Wellenbrecher eine große Länge vom Ufer bis zu seinem
Ende hat, gilt er für die Boote nicht als ausgedehntes Hindernis, da die
Boote nur von seinem äußeren Ende betroffen sind. Deshalb gilt Regel
19.2(c) nicht.
RYA 1975/8