CASE 77   

Regel 12 Wind von der gleichen Seite ohne Überlappung
Regel 14 Berührung vermeiden
Regel 31 Berühren einer Bahnmarke
Definition Freihalten

Berührt die Ausrüstung eines Boots eine Bahnmarke, so bedeutet dies eine Berührung. Wird ein ausweichpflichtiges Boot von der außerhalb ihrer normalen Lage befindlichen Ausrüstung eines Wegerechtboots unvoraussehbar berührt, während es sich freihält, so verletzt es keine Regel.

Angenommene Tatsachen
Die Boote A und B segeln mit gesetztem Spinnaker vor dem Wind. A rundet die Bahnmarke klar voraus von B. A hat Schwierigkeiten beim Bergen des Spinnakers und als es gerade einen Amwindkurs einnimmt weht sein Achterholer des Spinnakers etwa 30 Fuß (9m) nach achtern aus und wird über den Überwasserteil der Bahnmarke gezogen. Etwas später, als die Bahnmarke etwa fünf Längen hinter B ist, segeln die Boote am Wind mit wind von Steuerbord und B etwa 20 Fuß(6m) hinter A. A hat weiterhin Probleme mit dem Spinnaker und der nach hinten auswehende Kopf des Spinnakers von A weht unvorhersehbar nach hinten aus und berührt das Vorstag von B.

Frage
Welche Regeln galten während des Vorfalls und hat ein Boot eine Regel verletzt?

Antwort
Als der hinterher gezogene Spinnakerachterholer von A über die Boje streift, hat A gegen Regel 31 verstoßen. A berührt die Bahnmarke im Sinne von Regel 31, wenn irgendein Teil ihres Rumpfes, ihrer Ausrüstung oder ihrer Mannschaft die Bahnmarke berührt. Die Tatsache, dass die Berührung der Ausrüstung mit der Bahnmarke aus Versehen geschah, weil beim Manövrieren oder Segelbedienen Schwierigkeiten auftauchten, entschuldigt nicht den Regelverstoß.
Als die Berührung zwischen den Booten geschah, hatten beide die Bahnmarke bereits gerundet, so dass Regel 18 nicht mehr galt. Die Boote überlappen nicht, denn A´s Spinnaker ist nicht in seiner normalen Lage. Es gilt Regel 12 und B muss sich von A freihalten und tut dies. In Übereinstimmung mit der Definition Freihalten hat B nichts getan oder versäumt, das A gezwungen hätte, Ausweichmaßnahmen zu ergreifen. Dies ist dadurch nachgewiesen, dass die Berührung ausschließlich durch die unerwartet aus seiner normalen Lage sich weg bewegende Ausrüstung von A stattfand. Deshalb hat B nicht gegen Regel 12 verstoßen. Regel 14 galt ebenfalls. A verletzte Regel 14, indem es eine Berührung herbeiführte, die vermeidbar war, da es jedoch weder Schaden noch Verletzung gab, kann sie dafür nicht bestraft werden. Für B war es nicht "vernünftigerweise möglich" möglich den Kontakt mit A´s Spinnaker zu vermeiden, als dieser nach achtern ausrauschte und deshalb verletzte B nicht Regel 14.
Anmerkung: Case 91 behandelt ebenfalls einen Fall, bei dem die Ausrüstung außerhalb ihrer normalen Position ist.

USSA1980/232