CALL MR 08          

Regel C5.6  Signale durch Bahnschiedsrichter - Fehlerhafte Annahme einer Strafe
Regel C7     Strafsystem

Frage
Gelb muss eine Strafdrehung in Form einer Wende ausführen. Kann es dies dadurch machen, dass es bis durch den Wind luvt und dann auf einen Amwindkurs mit Wind von der ursprünglichen Seite zurückkehrt?

Antwort
Nein, zum Zweck der Annahme einer Strafe bedeutet eine Wende den Wechsel vom Amwindkurs mit Wind von der einen Seite und durch den Wind gehen auf einen Amwindkurs mit Wind von der anderen Seite.

Sobald Gelb durch den Wind geht, gilt Regel 13.1 und es muss sich freihalten. Obwohl Regel C7.4(a) festlegt, dass "ein Boot mit einer ausstehenden Strafe auf einem Schenkel zur Leebahnmarke oder zur Ziellinie ist und durch den Wind geht, dabei ist eine Strafe auszuführen", ist ein Boot, das versucht, eine Strafdrehung wie oben beschrieben auszuführen nicht in Einklang mit Regel C7.2(a)(2) ist und die Bahnschiedsrichter müssen anzeigen, dass das Boot nicht mehr dabei ist eine Strafdrehung auszuführen und dass die Strafe bestehen bleibt.