Regel 44.1 Strafe ausführen
Regel D2.2(d) Strafen durch
Bahnschiedsrichter
Frage
In der Wettfahrt gibt es eine Berührung zwischen A und X und X
bekommt dabei ein kleines Loch im Segel. A hat eine Regel verletzt und
wird bestraft. Auf einem späteren Bahnschenkel reißt das
Loch im Segel zu einem größeren Riss und X muss aufgeben.
Welche Handlung ist angebracht?
Antwort
Da A einen Vorteil erhalten hat als X gezwungen war aufzugeben sollen
die Bahnschiedsrichter nach Regel D2.2(d) handeln und den Vorfall dem
Schiedsgericht an Land mitteilen, das A weiter bestrafen kann um ein
möglichst faires Ergebnis zu erreichen.
X kann auch einen Antrag auf Wiedergutmachung nach Regel 62.1(b) stellen.