Frage
A und X sind überlappt und segeln mit Wind von Backbord hoch am
Wind auf das Boot der Wettfahrtleitung an der Steuerbordseite der
Ziellinie zu. X kann das Boot der Wettfahrtleitung anliegen, aber A,
das Leeboot, kann dies nicht. A segelt bis zum Boot der
Wettfahrtleitung und verlangt durch Zuruf Raum zum Wenden. X antwortet
nicht. A ruft ein zweites Mal, luvt und geht durch den Wind, worauf X
wendet und protestiert. Wie ist zu entscheiden?
Antwort
Beide sind zu bestrafen.
Da X das Boot der Wettfahrtleitung, das eine Bahnmarke ist, anliegen
kann, hat A kein Recht auf Zuruf für Raum zum Wenden. A verletzt
durch seinen Zuruf Regel 20.3. Wenn jedoch ein Boot durch Zuruf Raum
zum Wenden verlangt, muss wegen Regel 20.1(b) das angerufene Boot auf
den Zuruf reagieren. X versäumt dies zu tun und
verstößt gegen Regel 20.1(b).