DEFINITIONEN
Definitionen, Klar Achteraus und Klar Voraus, Überlappen
CASE 12
Bei der Entscheidung ob ein innen liegendes Boot Anspruch auf Bahnmarken-Raum
hat, ist es unerheblich, dass die Boote völlig verschiedene Kurse fahren,
sofern eine Überlappung besteht, wenn das erste Boot die Zone erreicht.
CASE 23
Auf einer Vorwindstrecke gilt Regel 19 nicht für ein mit Wind von Steuerbord
segelndes Boot, das zwischen zwei mit Wind von Backbord voraus segelnden Booten
passiert. Regel 10 verlangt von beiden mit Wind von Backbord segelnden Booten
sich frei zu halten.
CASE 33
Ein Boot das einen Zuruf um Raum zum Wenden macht bevor dies aus Sicherheitsgründen
notwendig ist, hat Anspruch diesen Raum nach Regel 20.1(b) zu bekommen. begeht
aber durch diesen Zuruf einen Verstoß gegen Regel 20.(3). Ein inn überlappendes
Boot hat Anspruch auf Raum nach Regel 19.2(b) um in Lee an einem Hindernis zu
passieren, auch dann wenn sie die Innenüberlappung durch eine Wende erreicht
hat.
CASE 43
Ein mit Wind von Backbord dicht längs eines Hindernisses am Wind segelndes
Boot muss sich von einem Boot freihalten, das eine Wende auf Wind von Steuerbord
vollendet hat und sich auf einem Kollisionskurs nähert.
CASE 91
Ein Boot, das verpflichtet ist sich freizuhalten, muss sich auch von der
Ausrüstung eines anderen Bootes freihalten, die sich nicht in seiner normalen
Lage befindet, wenn diese Ausrüstung so lange genug außerhalb ihrer
normalen Lage ist, dass man dies sehen konnte.
Definitionen, Zieldurchgang
CASE 45
Versäumt es ein Boot auf Grund eines Fehlers der Wettfahrtleitung richtig
durchs Ziel zu segeln, aber keines der an der Wettfahrt beteiligten Boote gewinnt
oder verliert dabei, so ist es eine angemessene und faire Wiedergutmachung,
wenn alle in der Reihenfolge ihres Überqueren der Ziellinie gewertet werden.
CASE 58
Wenn eine Boje oder ein anderer Gegenstand in den Segelanweisungen als innere
Zielbegrenzung definiert ist sich aber auf der Nach-Ziel-Seite der Ziellinie
befindet, so ist dies keine Bahnmarke.
CASE 82
Liegt eine Ziellinie nahezu auf der Linie von der letzten Bahnmarke, so dass
nicht entschieden werden kann, von welcher Seite sie in Übereinstimmung
mit der Definition zu durchsegeln ist, so können die Teilnehmer in irgend
einer der beiden Richtungen durchsegeln und beide Zieldurchgangsrichtungen sollten
anerkannt werden.
CASE 112
Wenn ein Boot beim Absegeln der Bahn einen Fehler macht, kann ein zweites
Boot das erste Boot von der Protestabsicht informieren, wenn das Boot den Fehler
gemacht hat oder nach der ersten zumutbaren Gelegenheit nach Zieldurchgang des
ersten Bootes oder irgendwann dazwischen.
Definitionen, Frei halten
CASE 30
Ein Boot klar achteraus, das verpflichtet ist, sich freizuhalten und mit
dem Boot klar voraus zusammen stößt, verstößt gegen die
Wegerechtsregel, die vor dem Zusammenstoß gegolten hat. Ein Boot das durch
einen unbeabsichtigten Bugwechsel sein Wegerecht verliert ist trotzdem ausweichpflichtig.
CASE 50
Stellt das Schiedsgericht fest, dass bei einem Backbord-Steuerbord-Vorfall
S seinen Kurs nicht geändert hat und keine echten oder glaubhaften Befürchtungen
für eine Kollision für S vorlagen, so sollte es einen Protest von
S zurückweisen. Wenn das Schiedsgericht überzeugt ist, dass S den
Kurs geändert hat und dass begründete Zweifel daran bestehen, dass
P frei vor S passiert wäre, falls S den Kurs nicht geändert hätte,
dann sollte es P disqualifizieren.
CASE 60
Ändert ein Wegerechtboot seinen Kurs so, dass ein ausweichpflichtiges
Boot trotz unverzüglich eingeleitetem Ausweichmanöver sich nicht mit
guter Seemannschaft freihalten kann, so verletzt das Wegerechtboot Regel 16.1.
CASE 77
Berührt die Ausrüstung eines Boots eine Bahnmarke, so bedeutet
dies eine Berührung. Wird ein ausweichpflichtiges Boot von der außerhalb
ihrer normalen Lage befindlichen Ausrüstung eines Wegerechtboots unvoraussehbar
berührt, während es sich freihält, so verletzt es keine Regel.
CASE 87
Ein Wegerechtboot muss keine Ausweichmaßnahmen ergreifen befor nicht
klar ist, dass das andere Boot sich nicht freihält.
CASE 88
Ein Boot kann eine Berührung vermieden aber sich trotzdem nicht freigehalten
haben.
CASE 91
Ein Boot, das verpflichtet ist sich freizuhalten, muss sich auch von der
Ausrüstung eines anderen Bootes freihalten, die sich nicht in seiner normalen
Lage befindet, wenn diese Ausrüstung so lange genug außerhalb ihrer
normalen Lage ist, dass man dies sehen konnte.
Definitionen, Bahnmarke
CASE 58
Wenn eine Boje oder ein anderer Gegenstand in den Segelanweisungen als innere
Zielbegrenzung definiert ist sich aber auf der Nach-Ziel-Seite der Ziellinie
befindet, so ist dies keine Bahnmarke.
Definitionen, Bahnmarken-Raum
CASE 15
Beim Wenden um eine Bahnmarke muss ein Boot klar voraus Regel 13 beachten.
Ein am Wind klar achteraus segelndes Boot darf seinen Kurs halten und dadurch
das andere Boot am Wenden hindern.
CASE 21
Den Platz, den ein außen liegendes Wegerechtboot an einer Bahnmarke
als Bahnmarken-Raum einem innen überlappende Boot geben muss, hängt
von den richtigen Kurs des innen liegenden Bootes bei den vorherrschenden Bedingungen
ab.
CASE 63
Wird an einer Bahnmarke soviel Raum gelassen, dass ein Boot hindurch segeln
kann, das keinen Anspruch auf Raum hat, so kann es diesen Raum auf eigenes Risiko
zu seinem Vorteil nutzen.
CASE 70
Ein innen überlappendes Luv-Boot, das Anspruch auf Bahnmarken-Raum hat
und diesen Bahnmarken-Raum erhält, muss sich nach Regel 11 vom außen
liegenden Boot frei halten.
CASE 114
Wenn ein Boot Anspruch auf Bahnmarken-Raum hat, schließt dies den
Platzbedarf ein, den es benötigt um sich von einem anderen Boot frei zu
halten oder einem anderen Boot Raum zu geben, wenn es auf Grund der Regeln dazu
verpflichtet ist.
Definitionen, Hindernis
CASE 10
Sind zwei Boote in einen Vorfall verwickelt und eines verstößt
gegen eine Regel, so ist es zu entlasten, wenn der Vorfall durch eine Regelverletzung
eines dritten Bootes verursacht war.
CASE 23
Auf einer Vorwindstrecke gilt Regel 19 nicht für ein mit Wind von Steuerbord
segelndes Boot, das zwischen zwei mit Wind von Backbord voraus segelnden Booten
passiert. Regel 10 verlangt von beiden mit Wind von Backbord segelnden Booten
sich frei zu halten.
CASE 29
Ein Leeboot ist Hindernis für einüberlappendes Luvboot und ein
drittes Boot klar achteraus. Das klar achteraus liegende Boot darf zwischen
die zwei überlappenden Boote hineinfahren und hat Anspruch auf Raum vom
Luvboot um zwischen ihm und dem Leeboot zu passieren, vorausgesetzt das Luvboot
ist ab dem Zeitpunkt der Herstellung der Überlappung dazu in der Lage.
CASE 41
Wenn ein Hindernis auf beiden Seiten durch zwei überlappende Boote passiert
werden kann, muss das Wegerechtboot, wenn es sich entschließt in Lee zu
passieren dem anderen Boot Raum geben. Wenn sich das Wegerechtboot entschließt
in Luv zu passieren, hat es Anspruch auf Raum und das andere Boot muss sich
frei halten. Es gibt keine Verpflichtung zum Zuruf um Raum an einem Hindernis.
Definitionen, Partei
CASE 55
Ein Boot kann nicht gegen die Wettfahrtleitung oder das Schiedsgericht protestieren.
Es kann jedoch einen Antrag auf Wiedergutmachung oder wenn es Partei einer Protestverhandlung
war, Antrag auf Wiederaufnahme stellen. Ein Boot hat kein Recht auf Berufung
gegen eine Entscheidung auf Wiedergutmachung, wenn es nicht Partei der Protestverhandlung
war. Wenn es der Auffassung ist, dass seine Zieldurchgangsposition durch eine
derartige Entscheidung des Schiedsgerichts wesentlich verschlechtert wurde,
muss es selbst einen Antrag auf Wiedergutmachung einreichen. Gegen die Entscheidung
in dieser Verhandlung kann es dann Berufung einlegen.
Definitionen, Richtiger Kurs
CASE 9
Hat sich ein mit Wind von Steuerbord segelndes Boot entschlossen, an einer
Luvbahnmarke vorbeizusegeln, so muss das mit Wind von Backbord segelnde Boot
sich freihalten. Hier gibt es keine Regel, die ein Boot zwingt, seinen richtigen
Kurs zu segeln.
CASE 13
Vor seinem Startsignal verstößt ein Lee-Boot gegen keine Regel,
wenn es höher als ein Luv-Boot segelt.
CASE 14
Segeln zwei Boote mit Wind von der gleichen Seite auf konvergierenden Kursen,
die auf unterschiedlichen Meinungen über den richtigen Kurs des Leebootes
beruhen, so muss sich das Luvboot von dem Leeboot freihalten. Zwei Boote, die
auf dem selben Schenkel nahe beieinander segeln können verschiedene richtige
Kurse haben.
CASE 21
Den Platz, den ein außen liegendes Wegerechtboot an einer Bahnmarke
als Bahnmarken-Raum einem innen überlappende Boot geben muss, hängt
von den richtigen Kurs des innen liegenden Bootes bei den vorherrschenden Bedingungen
ab.
CASE 46
Ein Leeboot darf bis zu seinem richtigen Kurs luven, auch wenn es die Überlappung
in Lee von klar achteraus innerhalb eines Abstand von zwei seiner Rumpflängen
hergestellt hat.
Definitionen, In der Wettfahrt
CASE 68
Versäumt es die Wettfahrtleitung, die Ungültigkeit eines Messbriefes
festzustellen, so hat deshalb kein Boot Anspruch auf Wiedergutmachung. Ein Boot,
das eventuell eine Regel verletzt hat und die Wettfahrt fortsetzt, behält
alle Rechte nach Teil 2 und das Recht zum Protest oder zur Berufung, auch wenn
sie später disqualifiziert wird.
Definitionen, Raum
CASE 21
Den Platz, den ein außen liegendes Wegerechtboot an einer Bahnmarke
als Bahnmarken-Raum einem innen überlappende Boot geben muss, hängt
von den richtigen Kurs des innen liegenden Bootes bei den vorherrschenden Bedingungen
ab.
CASE 60
Ändert ein Wegerechtboot seinen Kurs so, dass ein ausweichpflichtiges
Boot trotz unverzüglich eingeleitetem Ausweichmanöver sich nicht mit
guter Seemannschaft freihalten kann, so verletzt das Wegerechtboot Regel 16.1.
CASE 93
Wenn ein Boot plötzlich luvt, nachdem es eine Überlappung in Lee
zu einem anderen Boot hergestellt hat und es gibt keine Möglichkeit für
das andere Boot, sich in guter Seemannschaft frei zu halten, dann hat das luvende
Boot gegen Regel 15 und 16.1 verstoßen. Das ander Boot hat gegen Regel
11 verstoßen, wird aber dafür nach Regel 64.1(c) entlastet.
CASE 103
Der Ausdruck ‘in guter Seemannschaft’ in der Definition Raum
bezieht sich auf eine Bootsbedienung, wie sie vernünftigerweise von einer
kompetenten aber nicht spitzenmäßigen Mannschaft mit der für
das Boot vorgesehenen Anzahl an Mannschaftsmitgliedern zu erwarten ist.
CASE 114
Wenn ein Boot Anspruch auf Bahnmarken-Raum hat, schließt dies den
Platzbedarf ein, den es benötigt um sich von einem anderen Boot frei zu
halten oder einem anderen Boot Raum zu geben, wenn es auf Grund der Regeln dazu
verpflichtet ist.
Definitionen, Regel
CASE 85
Klassenvorschriften dürfen eine Wettfahrtregel nicht ändern, sofern
dies nicht durch 86.1(c) erlaubt ist. Wenn eine Klassenregel versucht eine solche
Regel zu ändern, dann ist diese Regel nicht zulässig und gilt nicht.
CASE 98
Die Regeln die in der Definition Regel aufgelistet sind, gelten für
alle Wettfahrten, die unter den Wettfahrtregeln Segeln abgehalten werden, egal
ob die Ausschreibung oder die Segelanweisungen ausdrücklich ihre Gültigkeit
festlegen oder nicht. Eine Segelanweisung kann jedoch, sofern sie die Vorgaben
von Regel 88.2 einhält einige oder alle Vorschriften des Nationalen Verbandes
ändern oder für ungültig erklären. Generell können
weder die Ausschreibung noch die Segelanweisungen die Klassenregeln ändern.
Wenn ein Boot nach einem Handicap- oder Ausgleichsystem segelt, gelten die Regeln
dieses Systems und einige oder alle Klassenregeln der Klasse können ebenfalls
gelten. Wenn sich Ausschreibung und Segelanweisungen widersprechen, hat keines
Vorrang.