Regel 14
Berührung vermeiden
Regel 60.3(b) Recht zu protestieren (durch das Schiedsgericht)
Regel 62.1(b) Wiedergutmachung (materieller Schaden)
Regel C6.1(b) Protesteinschränkungen
Regel C8.3(a) Durch Bahnschiedsrichter veranlasste Strafen
Regel C8.4 Durch Bahnschiedsrichter
veranlasste Strafen
Frage
Beim Segeln unter Spinnaker gibt es eine Berührung zwischen Gelb
und Blau und Blau bekommt dabei ein kleines Loch im Spinnaker. Gelb ist
schuld und wird bestraft. Bei einem späteren Vorwindgang
reißt das Loch im Spinnaker von Blau weiter auf. Der Spinnaker
zieht nicht mehr und Gelb kann an Blau vorbeifahren. Welche Aktionen
sind angebracht?
Antwort
(a) Die Bahnschiedsrichter können Gelb eine weitere Strafe
auferlegen mit der Begründung, dass Gelb trotz Auferlegung einer
Strafe durch den Regelverstoß einen Vorteil erlangt hat. Auch
wenn zwischen der Ausführung der Strafdrehung und dem Erhalt des
Vorteils einige Zeit verstrichen ist, können die
Bahnschiedsrichter nach Regel C8.3(a) vorgehen, wenn sie überzeugt
sind, dass das weitere Aufreißen des Spinnakers ein Ergebnis des
ursprünglichen Regelverstoßes ist.
(b) Die Bahnschiedsrichter können eine Protestverhandlung gemäß Regel C8.4 nach der Wettfahrt einberufen um zu überprüfen, ob Regel 14 verletzt wurde.
(c) In Übereinstimmung mit Regel C6.1(b) kann Blau einen "Rote-Flagge" Protest unter Regel 14 beantragen, da es durch eine Berührung Schaden erlitten hat. Das Schiedsgericht muss beachten, ob die Flagge bei erster zumutbarer Gelegenheit nach dem Aufreißen des Spinnakers gezeigt wurde.
(d) Blau kann nach Regel 62.1(b) Wiedergutmachung verlangen oder Wiedergutmachung kann nach Regel 60.3(b) in Betracht gezogen werden.