Regel 18.3 Wenden bei
Annäherung an eine Bahnmarke
Frage
A nähert sich mit Wind von Backbord und wendet in Lee voraus von X
innerhalb der Zone einer Backbord zu rundenden Luvbahnmarke. In
Position 1 fiel X in Richtung Bahnmarke ab, muss aber nach Beenden der
Wende von A anluven und höher als einen Amwindkurs segeln um A
auszuweichen. X protestiert. Wie ist zu entscheiden?
Antwort
A ist zu bestrafen.
Der Kurswechsel von X in Position 1 verletzt Regel 16.2 nicht, da A
nicht segelt um X am Heck zu passieren. X kann die Bahnmarke anliegen
und A beendet seine Wende innerhalb der Zone. Deshalb gilt Regel 18.3
und weil es X dazu zwingt, höher als Amwind zu segeln um ihm auszuweichen,
verletzt A Regel 18.3(a). Die Tatsache, dass X in Position 1 abgefallen
ist, reduziert in keiner Weise die Verpflichtung von A nach Regel 18.3(a)
X nicht zu zwingen, höher als Amwind zu segeln um ihm auszuweichen.