Teil 2 – Begegnung von Booten
Teil 2 Vorwort
CASE 67
Begegnet ein in einer Wettfahrt befindliches Boot ein nicht in der Wettfahrt
befindliches Fahrzeug, so gelten für beide die staatlichen Verkehrsvorschriften.
Ist das in der Wettfahrt befindliche Boot nach den Verkehrsvorschriften ausweichpflichtig
und stößt es absichtlich mit dem anderen Fahrzeug zusammen, so kann
es wegen groben Fehlverhaltens ausgeschlossen werden.
CASE 109
Die IRPCAS oder behördliche Wegerechtsregeln gelten zwischen Booten
in der Wettfahrt nur, wenn die Segelanweisungen dies festlegen und in diesem
Fall sind alle Regeln des Teils 2 ersetzt. Eine IRPCAS (bzw. KVR)- oder behördliche
Regel kann durch Einfügung in die Segelanweisung oder in ein anderes für
die Veranstaltung geltendes Dokument gültig gemacht werden.
Abschnitt A – Wegerecht
Regel 10, Wind von entgegengesetzter Seite
CASE 9
Hat sich ein mit Wind von Steuerbord segelndes Boot entschlossen, an einer
Luvbahnmarke vorbeizusegeln, so muss das mit Wind von Backbord segelnde Boot
sich freihalten. Hier gibt es keine Regel, die ein Boot zwingt, seinen richtigen
Kurs zu segeln.
CASE 23
Auf einer Vorwindstrecke gilt Regel 19 nicht für ein mit Wind von Steuerbord
segelndes Boot, das zwischen zwei mit Wind von Backbord voraus segelnden Booten
passiert. Regel 10 verlangt von beiden mit Wind von Backbord segelnden Booten
sich frei zu halten.
CASE 43
Ein mit Wind von Backbord dicht längs eines Hindernisses am Wind segelndes
Boot muss sich von einem Boot freihalten, das eine Wende auf Wind von Steuerbord
vollendet hat und sich auf einem Kollisionskurs nähert.
CASE 50
Stellt das Schiedsgericht fest, dass bei einem Backbord-Steuerbord-Vorfall
S seinen Kurs nicht geändert hat und keine echten oder glaubhaften Befürchtungen
für eine Kollision für S vorlagen, so sollte es einen Protest von
S zurückweisen. Wenn das Schiedsgericht überzeugt ist, dass S den
Kurs geändert hat und dass begründete Zweifel daran bestehen, dass
P frei vor S passiert wäre, falls S den Kurs nicht geändert hätte,
dann sollte es P disqualifizieren.
CASE 75
Wenn Regel 18 gilt, gelten die Regel von Abschnitt A und B auch. Wenn ein
innen überlappendes Boot mit Wegerecht an einer Bahnmarke halsen muss,
darf es seinen richtigen Kurs segeln bis zur Halse. Ein Boot mit Wind von Steuerbord,
das seinen Kurs ändert, verstößt nicht gegen Regel 16.1, wenn
es dem Boot mit Wind von Backbord angemessenen Raum zum frei halten gibt und
das Boot mit Wind von Backbord diesen nicht sofort nutzt.
CASE 87
Ein Wegerechtboot muss keine Ausweichmaßnahmen ergreifen befor nicht
klar ist, dass das andere Boot sich nicht freihält.
CASE 88
Ein Boot kann eine Berührung vermieden aber sich trotzdem nicht freigehalten
haben.
CASE 99
Die Tatsache, dass ein Boot, das sich freihalten muss, außer Kontrolle
ist, entlastet es nicht von einem Verstoß gegen eine Regel von Teil 2.
Wenn ein Boot mit Wegerecht durch Regel 14 verpflichtet wird, "Eine Berührung
zu vermeiden .. wenn dies vernünftigerweise möglich ist" und
seine einzige Möglichkeit, dies zu tun in einer Chaos-Halse(engl. crash-gybe)
besteht, so ist es kein Verstoß von Regel 14, wenn es diese Chaos-Halse
nicht durchführt. Wenn ein Boot aufgibt, wie dies in Regel 44.1(b) gefordert
ist, egal ob dies freiwillig oder notwendigerweise geschah, kann es nicht darüber
hinaus bestraft werden.
CASE 105
Wenn zwei Boote mit Wind von entgegengesetzter Seite vor dem Wind fahren,
darf das Boot mit Wind von Steuerbord den Kurs ändern, wenn es dem Boot
mit Wind von Backbord Raum zum Freihalten gibt.
Regel 11, Wind von der gleichen Seite mit Überlappung
CASE 7
Wenn ein Boot, das erst klar achteraus, war innerhalb zweier seiner Bootslängen
zu dem anderen Boot ein in Lee überlappendes Boot wird, so muss sich das
Luvboot freihalten, jedoch muss das Leeboot zu Beginn dem Luvboot Raum zum freihalten
geben und darf nicht höher segeln als seinen richtigen Kurs.
CASE 12
Bei der Entscheidung ob ein innen liegendes Boot Anspruch auf Bahnmarken-Raum
hat, ist es unerheblich, dass die Boote völlig verschiedene Kurse fahren,
sofern eine Überlappung besteht, wenn das erste Boot die Zone erreicht.
CASE 13
Vor seinem Startsignal verstößt ein Lee-Boot gegen keine Regel,
wenn es höher als ein Luv-Boot segelt.
CASE 14
Segeln zwei Boote mit Wind von der gleichen Seite auf konvergierenden Kursen,
die auf unterschiedlichen Meinungen über den richtigen Kurs des Leebootes
beruhen, so muss sich das Luvboot von dem Leeboot freihalten. Zwei Boote, die
auf dem selben Schenkel nahe beieinander segeln können verschiedene richtige
Kurse haben.
CASE 24
Wird ein Boot überlappendes Leeboot von klar achteraus, so muss sich
das andere Boot sofort freihalten. Wenn es das nicht in guter Seemannschaft
auf Grund der Nähe des Leeboots kann, hat dieses nicht ausreichend Raum
gegeben. Wenn es unnötige Aktionen macht, die zu einer Berührung führen,
hat es versäumt sich frei zu halten.
CASE 25
Wenn ein innen überlappendes Luvboot mit Anspruch auf Bahnmarken-Raum
an der Bahnmarke tiefer als seinen richtigen Kurs segelt, muss es sich vom außen
liegenden Boot frei halten und das außen liegende Boot darf luven vorausgesetzt
es gibt dabei dem innen liegenden Boot Raum zum frei halten.
CASE 46
Ein Leeboot darf bis zu seinem richtigen Kurs luven, auch wenn es die Überlappung
in Lee von klar achteraus innerhalb eines Abstand von zwei seiner Rumpflängen
hergestellt hat.
CASE 51
Das Schiedsgericht muss Boote freisprechen, wenn sie durch die Regelverletzung
eines anderen Boote gezwungen wurden, eine Regel zu verletzen.
CASE 53
Ein klar voraus liegendes Boot muss nichts tun um sich sich freizuhalten,
bevor nicht eine Lee-Überlappung durch das Boot klar achteraus hergestellt
ist.
CASE 70
Ein innen überlappendes Luv-Boot, das Anspruch auf Bahnmarken-Raum hat
und diesen Bahnmarken-Raum erhält, muss sich nach Regel 11 vom außen
liegenden Boot frei halten.
CASE 73
Wenn die Mannschaft von L absichtlich W berührt, nur damit W gegen Regel
11 verstößt, verletzt sie Regel 2.
CASE 74
Es gibt keine Regel, die vorschreibt, wie der Steuermann oder Vorschoter
eines Leebootes sitzen muss. Eine Berührung mit dem Luvboot bedeutet keine
Verletzung von Regel 2, sofern nicht die Position des Steuermanns oder Vorschoters
absichtlich missbraucht wird.
Regel 12, Wind von der gleichen Seite ohne Überlappung
CASE 2
Wenn das erste von zwei Booten bei Erreichen der Zone klar achteraus ist
und die Boote später überlappen, wenn das andere Boot die Zone erreicht,
gilt Regel 18.2(a) und nicht Regel 18.2(b). Regel 18.2(a) gilt nur, wenn Boote
überlappen und mindestens eines von ihnen in der Zone ist.
CASE 15
Beim Wenden um eine Bahnmarke muss ein Boot klar voraus Regel 13 beachten.
Ein am Wind klar achteraus segelndes Boot darf seinen Kurs halten und dadurch
das andere Boot am Wenden hindern.
CASE 24
Wird ein Boot überlappendes Leeboot von klar achteraus, so muss sich
das andere Boot sofort freihalten. Wenn es das nicht in guter Seemannschaft
auf Grund der Nähe des Leeboots kann, hat dieses nicht ausreichend Raum
gegeben. Wenn es unnötige Aktionen macht, die zu einer Berührung führen,
hat es versäumt sich frei zu halten.
CASE 41
Wenn ein Hindernis auf beiden Seiten durch zwei überlappende Boote passiert
werden kann, muss das Wegerechtboot, wenn es sich entschließt in Lee zu
passieren dem anderen Boot Raum geben. Wenn sich das Wegerechtboot entschließt
in Luv zu passieren, hat es Anspruch auf Raum und das andere Boot muss sich
frei halten. Es gibt keine Verpflichtung zum Zuruf um Raum an einem Hindernis.
CASE 77
Berührt die Ausrüstung eines Boots eine Bahnmarke, so bedeutet
dies eine Berührung. Wird ein ausweichpflichtiges Boot von der außerhalb
ihrer normalen Lage befindlichen Ausrüstung eines Wegerechtboots unvoraussehbar
berührt, während es sich freihält, so verletzt es keine Regel.
CASE 91
Ein Boot, das verpflichtet ist sich freizuhalten, muss sich auch von der
Ausrüstung eines anderen Bootes freihalten, die sich nicht in seiner normalen
Lage befindet, wenn diese Ausrüstung so lange genug außerhalb ihrer
normalen Lage ist, dass man dies sehen konnte.
Regel 13, Während des Wendens
CASE 15
Beim Wenden um eine Bahnmarke muss ein Boot klar voraus Regel 13 beachten.
Ein am Wind klar achteraus segelndes Boot darf seinen Kurs halten und dadurch
das andere Boot am Wenden hindern.
CASE 17
Ein Boot unterliegt nicht mehr Regel 13, wenn es wieder einen Am-Wind-Kurs
eingenommen hat und zwar unabhängig von seiner Fahrt durchs Wasser und
seiner Schotstellung.