Grundprinzip - Sportliches Verhalten und die Regeln
CASE 31
Wurde das korrekte optische Einzelrückrufsignal gegeben aber das vorgeschriebene
akustische Signal nicht und hat ein Boot für das der Rückruf gilt
eine Position, in der er das akustische Signal hören würde und es
sieht das optische Signal nicht, so hat es Anspruch auf Wiedergutmachung. Wenn
es jedoch merkt, dass es über der Linie war, muss es umkehren und korrekt
starten.
CASE 39
Außer er erhält eine Bericht über einen Verstoß gegen
eine Klassenregel oder gegen Regel 43 von einem für die Veranstaltung eingesetzten
Ausrüstungskontrolleur oder Vermesser ist die Wettfahrtleitung nicht verpflichtet
gegen ein Boot zu protestieren. Die Verpflichtung die Regeln durchzusetzen liegt
in erster Linie bei den Teilnehmern.
CASE 65
Ist sich ein Boot bewusst, dass es die Schwarze Flaggen Regel verletzt hat,
so muss es unverzüglich aufgeben. Tut es dies nicht und behindert es dann
bewusst ein anderes in der Wettfahrt befindliches Boot, so stellt dies grob
unsportliches Verhalten dar und es verletzt Regel 2 und sein Steuermann begeht
einen groben Verstoß gegen sportliches Verhalten.
CASE 71
Ein Zuruf ist kein "Schallsignal". Antworten auf Fragen bezüglich
Anträgen auf Wiedergutmachung nach Verfahrensfehlern der Wettfahrtleitung
bei den Startsignalen.
Teil 1 – Grundregeln
Regel 1.1, Sicherheit: Hilfe leisten bei Gefahr
CASE 20
Wenn ein Boot möglicherweise in Gefahr ist, hat ein Boot, das Hilfe
gibt, Anspruch auf Wiedergutmachung, auch wenn seine Hilfe nicht gefordert wurde
oder sich hinterher herausstellt, dass keine Gefahr bestand.
Regel 2, Faires Segeln
CASE 27
Ein Boot ist nicht verpflichtet, in Vorausahnung der Regelverletzung eines
anderen Bootes zu agieren. Erhält ein Boot Wegerecht auf Grund seines eigenen
Handelns, so hat das andere Boot Anspruch auf Raum zum Freihalten.
CASE 31
Wurde das korrekte optische Einzelrückrufsignal gegeben aber das vorgeschriebene
akustische Signal nicht und hat ein Boot für das der Rückruf gilt
eine Position, in der er das akustische Signal hören würde und es
sieht das optische Signal nicht, so hat es Anspruch auf Wiedergutmachung. Wenn
es jedoch merkt, dass es über der Linie war, muss es umkehren und korrekt
starten.
CASE 34
Ein Boot zu behindern, kann als Verstoß gegen Regel 2 aufgefasst werden
und Grundlage eines Antrags auf Wiedergutmachung sein und zum Anlass genommen
werden, nach Regel 69.1 gegen es vorzugehen.
CASE 47
Ein Boot das absichtlich durch Zuruf "Wind von Steuerbord" Raum
verlangt, obwohl sie Wind von Backbord hat, handelt nicht fair und kann nach
Regel 2 ausgeschlossen werden.
CASE 65
Ist sich ein Boot bewusst, dass es die Schwarze Flaggen Regel verletzt hat,
so muss es unverzüglich aufgeben. Tut es dies nicht und behindert es dann
bewusst ein anderes in der Wettfahrt befindliches Boot, so stellt dies grob
unsportliches Verhalten dar und es verletzt Regel 2 und sein Steuermann begeht
einen groben Verstoß gegen sportliches Verhalten.
CASE 73
Wenn die Mannschaft von L absichtlich W berührt, nur damit W gegen Regel
11 verstößt, verletzt sie Regel 2.
CASE 74
Es gibt keine Regel, die vorschreibt, wie der Steuermann oder Vorschoter
eines Leebootes sitzen muss. Eine Berührung mit dem Luvboot bedeutet keine
Verletzung von Regel 2, sofern nicht die Position des Steuermanns oder Vorschoters
absichtlich missbraucht wird.
CASE 78
Ein Boot kann sich in eine taktisch kontrollierende Position zu einem anderen
Boot begeben und das Vorankommen dieses Bootes in einer Wettfahrt verzögern,
so dass andere Boote beide passieren, vorausgesetzt, dass das Schiedsgericht
bei einem aus diesem Grund eingereichten Protest nach Regel 2 herausfindet,
dass darin eine reelle Chance bestand durch diese Taktik ihr Ergebnis in der
Gesamtwertung zu verbessern. Wenn es dabei aber absichtlich eine andere Regel
verstößt um die Wahrscheinlichkeit für den Erfolg dieser Taktik
zu erhöhen, verstößt es gegen Regel 2.
Regel 3(a), Anerkennung der Regeln
CASE 98
Die Regeln die in der Definition Regel aufgelistet sind, gelten für
alle Wettfahrten, die unter den Wettfahrtregeln Segeln abgehalten werden, egal
ob die Ausschreibung oder die Segelanweisungen ausdrücklich ihre Gültigkeit
festlegen oder nicht. Eine Segelanweisung kann jedoch, sofern sie die Vorgaben
von Regel 88.2 einhält einige oder alle Vorschriften des Nationalen Verbandes
ändern oder für ungültig erklären. Generell können
weder die Ausschreibung noch die Segelanweisungen die Klassenregeln ändern.
Wenn ein Boot nach einem Handicap- oder Ausgleichsystem segelt, gelten die Regeln
dieses Systems und einige oder alle Klassenregeln der Klasse können ebenfalls
gelten. Wenn sich Ausschreibung und Segelanweisungen widersprechen, hat keines
Vorrang.