CALL UMP 22          

Regel 18.1      Bahnmarken-Raum: Geltungsbereich der Regel 18
Regel
18.2(b)  Bahnmarken-Raum geben

Frage 1
Blau und Gelb nähern sich mit Wind von Backbord der Luvbahnmarke, wobei Blau bei Erreichen der Zone klar voraus ist. Die Bahnmarke ist Steuerbord zu runden. Blau halst sofort auf Wind von Steuerbord. Eine Y-Flagge wird gezeigt. Wie ist zu entscheiden?

Antwort 1
Regel 18.2(b) verlangt von Gelb Blau Bahnmarken-Raum zu geben. Das Halsen beim Runden der Bahnmarke ist für Blau ein richtiger Kurs. Wenn die Bahnschiedsrichter der Meinung sind, dass die Halse Teil des Rundemanövers ist, muss Gelb Blau den Raum zum Halsen geben. Die  "Grün-Weiße" Flagge ist zu zeigen

Frage 2
Wie weit hinter der Marke darf Blau vor der Halse segeln um noch Anrecht auf Bahnmarken-Raum zu haben?

Antwort 2
Das Anrecht von Blau auf Bahnmarken-Raum gilt so lange wie ihr Kurs in Einklang ist mit Halsen um die Bahnmarke auf seinem richtigen Kurs ist. Wenn die Bahnschiedsrichter sicher sind, dass Blau seine Halse über diesen Punkt hinausgezögert hat, hat es kein Anrecht mehr auf Bahnmarken-Raum.