Bahnmarke
Ein Gegenstand, bei dem die Segelanweisungen verlangen, dass ein Boot ihn auf
einer angegebenen Seite lassen muss, und ein Wettfahrtleitungsboot, das von
schiffbarem Wasser umgeben und Start- oder Ziellinienbegrenzung ist. Eine Ankerleine
sowie ein zeitweilig oder zufällig an der Bahnmarke hängender Gegenstand
gehören nicht dazu.