CASE 76   

Regel 16.1 Kurs ändern
Regel 18.1 (a) Bahnmarken-Raum; Geltungsbereich der Regel 18
Regel 64.1(c), Entscheidungen: Strafen und Entlastung

Wenn ein Boot seinen Kurs auf einen neuen richtigen Kurs ändert, kann es gegen Regel 16 verstoßen.

Angenommene Tatsachen
S mit Wind von Steuerbord und P mit Wind von Backbord kreuzen auf die Ziellinie zu. S hat Überhöhe und fällt ab um klar am Heck des Zielschiffes am Steuerbord-Ende der Ziellinie zu kommen. P könnte frei vor dem Bug von S vorbeisegeln, sofern S seinen Kurs beibehält und P ruft S an, es solle seinen Kurs beibehalten. Als es das Heck des Zielschiffes passiert hat, wird sein richtiger Kurs ein Amwindkurs. S luvte auf Am-Wind-Kurs an. Zu diesem Zeitpunkt war der Abstand zwischen beiden weniger als eine Bootslänge. Beide gehen dann direkt in den Wind und es gelingt ihnen, sich gerade nicht zu berühren.

Frage
Welche Regeln gelten zwischen den beiden Booten?

Antwort
Regel 18 gilt zwischen beiden Booten nicht, da sie auf entgegen gesetztem Bug auf einem Kreuzkurs segeln (Siehe Regel 18.1(a)). Deshalb hat S keinen Anspruch auf Bahnmarken-Raum. P muss sich nach Regel 10 von S freihalten, aber S muss Regel 16.1 beachten, die ihm verbietet, den Kurs so zu ändern, dass P keinen Raum zum Freihalten hat, auch dann, wenn S´s Kursänderung auf einen neuen richtigen Kurs ist. In diesem Fall gibt S nicht genügend Raum zum Freihalten, als es nach dem Passieren des Zielschiffhecks den Kurs änderte. S wird wegen Verletzung von Regel 16.1 disqualifiziert. P verletzte Regel 10, aber es wurde dazu gezwungen, weil S Regel 16.1 verletzte und ist deshalb nach Regel 64.1(c) zu entlasten.

USSA 1980/231