Rot hat klar Regel 12 verletzt
und ist zu bestrafen sofern es nicht eine Zwei-Drehungs-Strafe ausgeführt
hat. Eine Wiedergutmachung könnte Blau nach Regel
62.1(b) nur gegeben werden, wenn das Boot beschädigt ist (physikal
damage), nicht für den Frühstart. Vom Frühstart kann Blau nicht
durch das Schiedsgericht wegen fehlerhaften Verhaltens der Wettfahrtleitung
(Regel 62.1(a)) befreit
werden, da die Wettfahrtleitung nicht fehlerhaft gehandelt hat . Nur wenn Rot
nach Regel 2 (z.B. weil
es Blau absichtlich drübergeschoben hat) bestraft wird,
kann es nach Regel 62.1(d)
Wiedergutmachung bekommen. Es empfiehlt sich also umzudrehen und erneut in Übereinstimmung
mit der Regel 28.1 und
Definition Starten
zu starten.