CASE 04  

Regel 49 Position der Besatzung
Regel 50.3 (a) Verwendung von Auslegern

Ein Teilnehmer darf eine Schot außenbords halten.

Frage:

Ist es für einen Teilnehmer zulässig, die Schot von Vorsegel oder Spinnaker außenbords zu halten?

Antwort:

Regel 50.3(a) verbietet den Gebrauch von Auslegern und definiert sie als einen Beschlag oder sonstige Einrichtung. Ein Teilnehmer ist weder ein Beschlag noch eine sonstige Vorrichtung. Es ist deshalb für einen Teilnehmer erlaubt, eine Schot außenbords zu halten sofern er dabei Regel 49 beachtet.

RYA 1962/41