CALL MR 29          

Regel C2.1       Änderungen der Definitionen - Definition Zieldurchgang
Regel C5.6       Signale durch die Bahnschiedsrichter
Regel C7.4(b)  Strafsystem: Ausführen und Beenden einer Strafdrehung

Frage
Blau hat eine ausstehende Strafe als es sich der Ziellinie nähert. Es holt den Spinnaker nieder, luvt, geht durch den Wind und fällt auf einen Amwindkurs mit Wind von der anderen Seite ab. Es drückt sein Großsegel nach vorne und segelt rückwärts über die Ziellinie, wobei es höher als Amwind ist. Ist es durchs Ziel gegangen?

Antwort
Nein. Blau kann nicht durchs Ziel gehen, bevor es nicht seine Strafdrehung beendet  hat. Blau ist nicht auf einen Vorwindkurs abgefallen, wie es durch Regel C7.2(a)(2) verlangt wird. Die Bahnschiedsrichter müssen nach Regel C5.6 anzeigen, dass das Boot nicht mehr dabei ist seine Strafdrehung auszuführen und dass die Strafe bestehen bleibt.