Frage 1
A mit Wind von Steuerbord erreicht die Zone einer Luv-Bahnmarke klar voraus
von X. X wendet auf Wind von Backbord und wendet dann zurück auf
Wind von Steuerbord. Es erreicht dann eine Innen-Überlappung zu A
von klar achteraus. Muss A Bahnmarken-Raum für X geben?
Antwort 1
Nein. X ist verpflichtet Bahnmarken-Raum für A zu geben. In Position
1 gilt Regel 18.2(b) und X muss Bahnmarken-Raum für A geben. In Position
2 segeln die Boote mit wind von entgegen gesetzter Seite auf einem Kurs
gegen den Wind und Regel 18 gilt nicht mehr (Regel 18.1(a)). Als X nach
Position 2 zurück auf Wind von Steuerbord wendet, haben beide Boote
wieder den Wind von der gleichen Seite und Regel 18 fängt wieder
an zu gelten. Speziell Regel D1.1(b) gilt, die Regel 18.2(b) ändert.
A war klar voraus als X durch den Wind ging und deshalb muss X danach
Bahnmarken-Raum für A geben.
Frage 2
Wäre die Antwort anders, wenn X innerhalb der Zone wenden würde?
Antwort 2
Nein. Vorausgesetzt, dass zum Zeitpunkt als X klar achteraus von A ist,
als es zwischen Position 2 und 3 durch den Wind geht muss es danach Bahnmarken-Raum
für A geben.
Siehe auch Call E 10. |