Regel 11 Wind von der gleichen Seite
mit Überlappung Regel 16.1 Kurs ändern Regel 18.2 (a) Passieren von Bahnmarken
und Hindernissen; Raum geben; Freihalten-Überlappt-Grundregel Regel 18.2 (d) Passieren von Bahnmarken
und Hindernissen; Raum geben; Freihalten, Kurs Ändern um zu runden Regel 18.4 Passieren von Bahnmarken
und Hindernissen; Halsen
Definition Richtiger Kurs
Gelten die Regeln 18.2(a) und 18.4 an einer Lee-Bahnmarke, so muss ein außen
liegendes Luvboot sich ausreichend vom Leeboot freihalten, damit das Leeboot
seinen richtigen Kurs beim Passieren der Bahnmarke segeln kann.
Zusammenfassung des Falles Die Boote IL und OW segelten mit Wind von Backbord in Überlappung
etwa drei Bootslängen vor der Lee-Bahnmarke. Beim Erreichen des Zweilängenbereichs
halsten beide auf Wind von Steuerbord. Als IL eineinhalb und OW eine Bootslänge
von der Bahnmarke entfernt war, begann IL zu luven und OW erwiderte das
Luven anfangs auch. IL luvte weiter und sein Bug berührte OW etwas
vor OW´s Heck. Kein Boot wurde beschädigt und es gab keine
Verletzungen. Beide fielen dann ab und IL passierte die Bahnmarke in einem
Abstand von einer Viertel Bootslänge. OW rundete hinter IL.
OW protestierte gegen IL, da dieses über seinen richtigen Kurs gesegelt
sei und deshalb Regel 18.4 verletzt hätte. Das Schiedsgericht disqualifizierte
IL. IL ging in die Berufung.
Entscheidung Ab dem Zeitpunkt, als die Boote auf Wind von Steuerbord halsten
bis zum Zeitpunkt als IL auf Wind von Backbord halste um die Bahnmarke
zu runden, galten die Regeln 11, 18.2(a) und 18.4. Beide Regeln, 11 und
18.2(a) verlangten von OW, dass es sich von IL freihält.
Während dieser Zeitspanne war IL durch Regel 18.4 verpflichtet, nicht
weiter an der Bahnmarke vorbeizusegeln, als dies für seinen richtigen
Kurs notwendig war. Auch wenn das Schiedsgericht feststellte, dass es
über seinen richtigen Kurs hinaus gesegelt sei, stützen die
beschriebenen Fakten und die bestätigte Skizze diesen Sachverhalt
nicht. In Abwesenheit von OW (dem "Boot auf das sich die Regel bezieht"
in Definition Richtiger Kurs), hätte IL´s richtiger Kurs sogar
ein gutes Stückchen höher sein können als der gesegelte,
um so ein weicheres schnelleres Runden zu ermöglichen, statt des
ziemlich scharfen und engen, das es gemacht hat. Deshalb hat IL nicht
gegen Regel 18.4 verstoßen.
Das Segeln eines richtigen Kurses war normaler Teil von IL´s Rundemanöver.
Als es den Kurs zwischen den Positionen 3 und 4 änderte, änderte
sie den Kurs um die Bahnmarke zu runden. Deshalb galt Regel 18.2(d) und
nicht Regel 16.1. IL muss OW nicht den Raum geben um sich von ihm zu frei
halten.
Das Schiedsgericht fand keine Fakten darüber, ob IL Regel 14 verletzt
hat oder nicht. Wenn es dies jedoch tat, so kann es nicht dafür bestraft
werden, da es keinen Schaden und keine Verletzung gab. Da OW die Regel
11 und 18.2(a) verletzte, weil es sich von IL nicht freigehalten hat und
weil IL keine Regel verletzte, wird der Berufung stattgegeben, die Entscheidung
des Schiedsgerichts wird rückgängig gemacht. OW wird disqualifiziert
und IL wird wieder in ihre Zieldurchgangsposition gesetzt.